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wäre es nicht rechtens, würde der arbeitgeber dem nicht-militärdienstleistenden zumindest die wehrpflichtersatzabgabe zahlen, da dieser ihm viel weniger kosten bereitet? in realität besteht doch im moment eine wettbewerbsverzerrung, denn ein arbeitnehmer in spe, der militärdinest leisten muss, kostet viel mehr und muss jährlich ersetzt werden. gibt es da richtlinien/gesetze?