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nurrei | 31.07.2010, 12:47

Preis falsch angeschrieben

 

Hallo zusammen

Ich wollte mir im Athleticum Bern ein Bike kaufen. Auf der Aktion war es mit 1500.- angeschrieben. Ich habe mich mit einem Mitarbeiter geeinigt, dass ich das Bike am Montag holen komme und bezahle.
Heute (Samstag) bekomme ich ein Telefon vom Geschäftsführer, der mir sagt, dass das Bike 2500 kostet (ein Mitarbeiter hat es falsch angeschrieben) und ob ich auch für 2500.- immer noch Interesse daran hätte.
Bei mir stellt sich bei mir die Frage ist das Gesetzlich überhaupt erlaubt? Und wenn Nein wo ist dies im OR beschrieben?

Vielen Dank für die schnellen Antworten

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Antworten (5)

 
  • Inside | 09.09.2010, 13:47

    Ja, das velo kostet 2500.-

    Hier ein Bericht, welche in ein anderes Forum erschien:
    Frage:
    In einem Geschäft stand ein Stuhl, angeschrieben mit 290 Franken.
    Der Händler sagte, seine Lehrtochter habe den Stuhl falsch
    angeschrieben. Er koste in Wirklichkeit 920 Franken. Durfte er den
    höheren Preis verlangen?
    Antwort
    Ja. Der Verkäufer befand sich in einem sogenannten
    Erklärungsirrtum. Da der gewollte Preis vom angeschriebenen
    erheblich abwich, konnte er einen solchen geltend machen und sich
    daher auch weigern, Ihnen den Stuhl zum angeschriebenen Preis zu
    verkaufen.

    Der verkäufer kann, trotz bereits mündliche Abmachungen,
    ihnen das Velo verweigeren.

  • GBeri | 03.08.2010, 15:30

    Soooo offensichtlich war es aber nicht angeschrieben...

    der Preis hätte durchaus stimmen können und ein
    gültiger Verkaufsvertrag kam auch schon zustande.Deshalb ist es
    verbindlich. Wurde übrigends auch schon hier im Forum behandelt.
    Mit Abzocken hat das herzlich wenig zu tun.... ist eher etwas Pech...
    ;-)
  • Watchdog | 03.08.2010, 15:25

    Abzocken?

    Versetzten Sie sich doch in die Lage des Verkäufers. Er hat den
    Preis offensichtlich falsch angeschrieben. Würde Sie es fair
    finden wenn sie jetzt jemand damit abzocken will?
  • GBeri | 03.08.2010, 15:24

    Preis falsch angeschrieben...

    Im übrigen haben Sie schon einen gültigen Kaufvertrag
    abgeschlossen, indem Sie mit dem Käufer abgemacht haben, das
    Fahrrad abzuholen. Von dem her gibts eigentlich gar nichts mehr daran
    zu rütteln, dass Sie das Bike für 1500 kriegen...
  • GBeri | 03.08.2010, 15:21

    Preis falsch angeschrieben...

    Eine Preisangabe ist verbindlich, ausser sie ist offensichtlich
    falsch. In diesem Fall ist es jedoch so, dass der Preis absolut Sinn
    macht und kein Irrtum sein muss. Der Verkäufer wäre
    verpflichtet Ihnen das Fahrrad zu dem Preis zu verkaufen.
    Allerdings lässt sich sowas schwer durchsetzen, wer macht schon
    Fotos vom Schaufenster, wenn er ein super Angebot sieht? Und welcher
    Verkäufer ist schon so ehrlich zuzugeben, dass der Preis so
    angeschrieben war?

    Ich würde auf den Preis bestehen...

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