Indexfonds: Was passiert beim Konkurs des Herausgebers?
Indexfonds (ETF) gelten als preiswerte und für Kleinanleger geeignete Variante für den Vermögensaufbau. Was passiert aber, wenn das herausgebende Finanzinstitut (Emittent) Konkurs anmelden muss?
Das in Indexfonds investierte Geld wird rechtlich als
Sondervermögen behandelt. Das bedeutet, dass es getrennt vom
Betriebsvermögen des Indexfonds-Anbieters verwaltet wird. Eine
Vermischung ist verboten.
Sondervermögen sind bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs
einer Fondsgesellschaft vor dem Zugriff durch die Gläubiger
geschützt, da sie nicht in die Konkursmasse fallen. Sie als
Anleger tragen somit kein Risiko bei Indexfonds.