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mBlume | 31.01.2010, 18:34

Bei digitec ohne Garantie und ohne Rückgabe

 

Am 4.12.2009 habe ich von digitec.ch einen neuen Sony Laptop (Vaio Z51) geliefert bekommen. Den Kaufpreis von CHF 3195,- hatte ich schon überwiesen. Leider weist das Notebook einen schweren Mangel auf: Der Windows XP Modus unter Windows 7 ist blockiert. Dieser Umstand wurde mir am 7.12. vom Sony Support bestätigt. Ferner wurde mir erklärt, es sei von Sony nicht geplant, dies zu ändern. Da Oracle 11g sich unter Winddows 7 nicht installieren lässt, war der Rechner ohne den XP Modus für meine Arbeit nicht zu gebrauchen. Deswegen habe ich ihn am selben Tag mit der Forderung nach Wandlung des Kaufvertrages an digitec zurückgeschickt und einen Dell Laptop bestellt. Es gab dann zunächst einen e-mail Austausch. digitec hat darin erst die Rücknahme verweigert, dann eine Rücknahme gegen CHF 500,- (!) angeboten, dies aber dann wieder verweigert. Dann empfahl man mir, mich „direkt an die Garantiestelle von Sony zu wenden“. Sony verweist darauf, dass es einzig um ein Geschäft zwischen mir und digitec geht. Zum Jahresende hat digitec den Laptop ohne vorherige Rücksprache an mich zurückgeschickt, woraufhin ich die Annahme verweigert habe. Ich habe mich dann am 18.1.2010 an Florian Teuteberg von der digitec-Geschäftsfühung gewandt, den Fall nochmals dargelegt und angekündigt den Fall an die Öffentlichkeit zu bringen, falls sich keine Einigung ergibt. Ohne in der Zwischenzeit meinen Brief zu beantworten, hat digitec hat den Rechner dann am 22.01.2010 erneut versandt (Annahme wieder verweigert). Sobald irgendetwas schief läuft, kann man sich auf digitec nicht verlassen.

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Antworten (66)

 
  • Beauceron | 20.12.2011, 15:21

    Nie wieder Digitec

    Ich habe mir zehn Tage vor Weihnachten ein Projektor bei Digitec
    gekauft da wir diesen gerne für die Festtage gehabt hätten.
    Sobald ich nach Hause kam und ihn installieren wollte musste ich
    feststellen das das Gerät defekt war (schaltet sich innerhalb
    wenigen Minuten auf Grund von Überhitzung aus). Also habe ich
    gleich der Digitec angerufen (noch keine sieben Tage nach dem Verkauf)
    um zu fragen ob ich den Projektor eintauschen könnte. Die Antwort
    war ganz klar "auf gar keinen Fall, das ist nicht unser
    Problem“. AGB’s hin oder her ich finde wenn ein Produkt
    direkt aus der Verkaufsverpackung schon defekt ist dann sollte es der
    Händler auch austauschen. Besonders dann wenn der Käufer
    innerhalb wenigen Tagen nach dem Kauf versucht dies zu tuen. Nicht
    nur weigerte sich der Kundenservice der Digitec mir zu helfen sie
    waren auch unhöflich (meiner Meinung nach grenze Aggressiv). Ich
    sowie meine Firma sind schon seit mehreren Jahren sehr gute Kunden bei
    der Digitec was aber ab nun sicher nicht mehr der Fall sein wird. Was
    will ich bei einem Händler wo der Kundenservice sogar vom
    Kundenservice des MediaMarkt überboten wird? Nun musste ich mich
    an den Hersteller wenden welcher mir leider schon versichert hat das
    der Projektor der für die Festtage gedacht war vor Weihnachten
    sicher nicht ausgetauscht sein wird.

  • nikon_user | 15.12.2011, 22:09

    Nikon SB900 @ Nikon Special 4 You by Digitec Addendum

    Zitat Mail Digitec 3 Tage nach der Stornierung: "Sie haben uns
    bezüglich der Stornierung des bestellten Artikels „Nikon
    SB-900, High-End Blitzgerät“ kontaktiert. Wir bedauern,
    dass der Artikel nicht mehr bei unserem Lieferanten bezogen werden
    konnte und möchten uns bei Ihnen entschulidgen. Da wir jegliche
    Bestellmöglichkeiten ausschöpfen können wir den Artikel
    nur über eine andere Bezugsquelle bestellen, wodurch es zu einer
    Preisänderung, respektive Neuerfassung des Artikel gekommen war.
    Aufgrund der unglücklichen Situation möchten wir Ihnen nach
    einer getätigten Abklärung ,mit dem Produktmanagement mit
    10% (CHF 41.50) des aktuellen Verkaufspreises CHF 415.-
    entgegenkommen. Gerne können Sie in diesem Zusammenhang die neue
    Bestellung tätigen und uns die Auftragsnummer kommunizieren.
    Gerne werden wir bei Erhalt den Rabatt von 10% in Ihrem Auftrag
    abziehen." Dazu lautet mein Kommentar: Das Angebot is fair aber
    mittlerweile gibt's ja den SB910. Es ging mir bei dieser Geschichte
    sowieso nicht um den Preis sondern um's Prinzip...

  • nikon_user | 10.12.2011, 14:40

    Nikon SB900 @ Nikon Special 4 You by Digitec

    @Thorny: dem kann ich mich uneingeschränkt anschliessen:
    Digitec lanciert ein Special für den November für Nikon mit
    10% Rabatt auf ausgewählte Produkte. Am 27.11 bestelle ich den
    SB900 welcher zu jenem Zeitpunkt nicht auf Lager war. Einige Tage
    später ist er auf Lager, Digitec schlägt den Preis massiv
    auf und schreibt Aktion darüber, meldet sich bei mir aber nicht.
    Als ich fragte ob ich denn jemals beliefert würde hiess es nach
    vielem hin und hergerede um den heissen Brei "Digitec könne das
    Gerät zum genannten Preis nicht mehr liefern weil durch die Flut
    in Thailand die neu angekommenen Geräte teurer eingekauft werden
    mussten". Daraufhin liess ich den Auftrag von einem wirklich netten
    Verkäufer im Laden stornieren. Mein Fazit is das Gleiche with bei
    Thorny. Digitec scheint es ja nicht wichtig zu sein den einen oder
    anderen Privat- und Firmenkunden zu verlieren. Das nenne ich
    Hybris.

  • sep11 | 07.11.2011, 13:27

    Sigma Objektiv von Digitec

    @canonuser 1. Hat sich der Fall längst erledigt und wird
    durch diesen Beitrag bloss wieder hochgepusht. 2. Auf eine derart
    besserwisserische Antwort gehe ich nicht gross ein, denn nur ich
    allein weiss, wie der Fall gelaufen ist, welche Antworten ich bekommen
    habe und wie ich mich vororientiert habe, geschweige denn können
    Sie wissen, wie viel ich von der Fotografie verstehe. Diese
    Belehrungen (Hausaufgaben usw.) und Unterstellungen (nicht
    orientiert) habe ich nicht nötig und empfinde sie als Frechheit!
    Falls gewünscht kann die Forenleitung diesen unsachlichen und
    meinen Beitrag gerne löschen, denn das Votum von canonuser
    trägt absolut nichts mehr zur Lösung bei, sondern dient
    bloss dem Kundtun angeblichen Fachwissens und belehren meiner Person.
    Für mich ist der Fall längst im positiven Sinn erledigt und
    benötigt keine erneute "Aufwärmung", schon gar nicht auf
    eine derartige Art und Weise.

  • Thorny | 07.11.2011, 10:25

    Kunde bei Digitec: Das notwendige ÜBEL

    Tipp: Artikel vorteilhafter unter www.TopPreise.ch Dass Digitec
    nichts, aber auch gar nichts gelernt, zeigt des Debakel der letzten
    Tage mit dem Sonderverkauf des HP Touchpad. Gross angekündigt,
    liess Digitec Massen informationslos stundenlang warten und dann LEER
    ausgehen. Digitec stürzt sich in Werbung und geschliffene
    Online-Shops. Im Umgang mit Kunden waltet Digitec wie ein
    NEANDERTHALER MIT KEULE. Obwohl ein Ansturm vorauszusehen, findet
    Digitec kein Mittel, lässt Massen auflaufen und weiss nichts
    besseres, als sich schlussendlich als Opfer von Kunden mit
    Mehrfachbestellung darzustellen. Dass jedoch einzig das eigene System
    zum Missbrauch einlädt, erwähnen die Saubermänner mit
    keinem Wort. Digitec überlässt seine Kunden dem Schicksal,
    jammert im nachhinein. Ein kundengerechtes System übersteigt die
    Techniklastigkeit von Digitec. Dabei wäre es doch so einfach.
    Jedem Kunden einen eigenen Code zum Kauf des HP Touchpads auf sein
    Konto und deutlich signalisieren, sobald ausverkauft. Die Codes so
    programmieren, dass sie sich nach Ende der Aktion von selbst aus dem
    Konto löschen. Nur setzt dies voraus, dass Digitec etwas tut, was
    sie schlecht kann: an das Wohlbefinden des Kunden denken. Digitec hat
    mich innert 24 Stunden insgesamt rund 2 Stunden auf seiner Website
    hingehalten. Für nichts. Ein Angebot ist nie erschienen.
    Nachmittags dann die Mitteilung auf der Website etwas versteckt, dass
    alle verkauft seien. Wie, weiss kein Mensch. Heute werden Tausende von
    Psychologen an Universitäten ausgebildet. Digitec lässt
    seine Kunden an seinem E-Shop abschleifen. Meine Firma jedenfalls und
    wir privat werden in den nächsten 5 Jahren auf Digitec komplett
    verzichten. Das rücksichtslose, geradezu kundenfeindliche Gehabe
    dieser ehemals tollen Firma (Ära Nägeli) geht vielen
    längst auf den Geist. > Beschwerde an HP Schweiz, sodass
    zukünftige Promotionen von einer Firma duchgeführt werden
    dürfen, welche die mindestens Anstandsregeln und Respekt
    ggü. seinen Kunden hochhält. Daher www.TopPreise.ch oder
    halt (leider) doch Deutschland mit www.Guenstiger.de P.S.
    Benötige KEINE geschliffene Antwort im Stil von "Es tut uns
    leid...die xxx Exemplare waren im Nu ausverkauft"

  • canonuser | 04.11.2011, 12:32

    @sepp11 Sigma Objektiv

    Guten Tag sepp11 Auf der digitec homepage steht in der Beschreibung
    des Objektivs unter Detail, Kompatibilität: mit
    AF-Objektivanschluss Nikon D-Typ AF. Wenn Sie das dann in die
    Suchmaschine schmeissen, bekommen Sie X Erklärungen was das
    bedeutet. Ihre Kamera Nikon D5100 unterstützt offenbar diesen
    internen AF nicht. Das Objektiv "passt" auf jeden Fall auf Ihre
    Kamera. Das Bajonett des Sigma Objektivs ist 100% Kompatibel mit jenem
    der Kamera. Der AF wird aber vom Gehäuse nicht unterstützt.
    Digitec hat Sie somit keinesfalls falsch beraten oder Sie gar
    angelogen. Sie haben schlicht ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Wer
    sich Kameraequipment für CHF 2000.- leistet, sollte sich vorher
    auch in die Materie einlesen und sich über die Hardware
    informieren. Teure Kamera ungleich bessere Bilder. Freundliche
    Grüsse

  • sep11 | 07.09.2011, 14:17

    Korrektur zu unkorrekten Aussagen im Fall Sigma Objektiv

    Leider stellt Digitec den Sachverhalt so dar, dass ich als Kunde
    das Gefühl bekomme, dass der Fehler oder das Problem immer bei
    mir, dem Kunden liegt. So auch jetzt, wieder, denn 3 Punkte sind hier
    komplett falsch beschrieben. Ich berichtige diese, weil ich das so
    nicht stehen lassen kann, weil es schlicht nicht wie geschrieben
    passiert ist! PUNKT 1: Ich habe es schon mehrmals an Digitec per Mail
    geschrieben, dass ich bereits Ende Juli schriftlich per Mail
    mitgeteilt habe, dass ich das Objektiv, welches ich gerne auf die
    Reise mitgenommen hätte, erst NACH den Ferien retournieren
    könne. Das war nicht letzte Woche, nein, das war Ende Juli, also
    vor ca. 5 Wochen! Allerdings hatte ich damals wieder einen anderen
    Ansprechpartner als heute, zur Zeit einem Herr S…, im Juli war
    es ein anderer Name. All diese Mails habe ich noch aufbewahrt.
    Insgesamt hatte ich mit 4 oder 5 Namen in der gleichen Sache zu tun.
    PUNKT 2: Die Verpackung ist bei mir in einem 1a Zustand verschickt
    worden. Ich trage sehr Sorge zu meiner Ware! Auch hier unterstellt man
    mir wieder etwas, was bei mir so nicht stattgefunden hat, genauso wie
    in Punkt 1, ich hätte erst letzte Woche meine verzögerte
    Rücksendung erwähnt. Wenn Herr S… meine
    vorangegangenen Mails nicht zu lesen bekommt, kann ich leider auch
    nicht helfen. Ich habe IMMER und zu JEDER ZEIT geschrieben, dass
    dieses Objektiv mit der bei Digitec gekauften Nikon D5100 verwendet
    wird. Daher ist Fall nicht so kompliziert, wie er hier dargestellt
    wird. Auch da wieder, man bekommt es zu spüren – der Kunde
    ist kompliziert. PUNKT 3: Ihr Zitat „Wir werden also den
    Kaufbetrag plus die Rückversandkosten zurück
    erstatten“ IST FALSCH! Gemäss der letzten Mail von Herr
    S… von gestern steht geschrieben, ZITAT„erhöhen wir
    die 30.- wegen der Rücksendung auf 50.- und dieser Betrag wird
    aber als Gutschrift in Ihrem Kundenkonto angelegt“. Eine
    Gutschrift ist keine Rückerstattung – jedenfalls ist das
    meine Interpretation. Ich finde es einfach abschliessend bedauerlich,
    dass immer zuerst das Problem, der Fehler, die Tatsache, oder was auch
    immer, beim Kunden gesucht wird und niemals eine Entschuldigung oder
    ein Eingeständnis seitens Digitec gemacht wird. Dass dann noch
    falsche Aussagen resp. Unterstellungen gemacht werden, fördert
    das Vertrauen für zukünftige Einkäufe jedenfalls bei
    mir nicht. Zum Glück habe das letzte Paket von gestern,
    originalverpackt und ungeöffnet per Einschreiben wieder nach
    Wohlen retourniert. Für die Verpackung kann ich absolut nichts
    dafür! Eine weitere Debatte hier und per Mail mit Digitec
    erübrigt sich von meiner Seite, da wir wohl noch lange im
    Hamsterrädchen im Kreis treten könnten.

  • fteuteberg | 05.09.2011, 18:27

    @sep11 von digitec

    Wenn digitec für ein Produkt eine Beratung bzw. Empfehlung
    abgibt und dieses dann die versprochenen Eigenschaften nicht
    erfüllt, übernimmt digitec dafür
    selbstverständlich die Verantwortung und nimmt das Produkt gegen
    Rückerstattung des Kaufpreises zurück, tauscht es um oder
    gibt einen Preisnachlass. Im Falle einer Rückgabe oder Umtausch,
    übernehmen wir auch die Rücktransportkosten. Der Fall hier
    ist leider etwas komplizierter: Es handelte sich nicht um eine
    eindeutige Fehlberatung: Das Sigma-Objektiv hat keinen eigenen
    Autofokus. Dies ist kein Defekt, sondern der Autofokus erfolgt durch
    die Kamera. Nicht alle Kameras haben aber einen eigenen Autofokus.
    Wenn also weder die Kamera noch das Objektiv einen Autofokus verbaut
    haben, kann die Scharfstellung nur manuell erfolgen. Tatsächlich
    verkaufen wir dieses Objektiv teils auch gemeinsam mit Kameras, die
    keinen Autofokus haben. Offenbar gibt es also gewisse Fotographen, die
    auf die automatische Scharfstellung verzichten. Für uns ist es
    unter solchen Voraussetzungen nicht ganz einfach zu erkennen, welcher
    Kunde genau welche Bedürfnisse und Ansprüche hat. Obwohl
    sich bei uns niemand mehr an das Gespräch mit dem Kunden erinnern
    kann und das Gerät per Online-Shop bestellt wurde, sind wir
    zugunsten des Kunden davon ausgegangen, dass nicht auf den Umstand
    hingewiesen wurde, dass das Objektiv in dieser Kombination eine
    eingeschränkte Funktionalität aufweist. Somit wäre eine
    Rücknahme grundsätzlich möglich gewesen. Die Ablehnung
    der Rücknahme erfolgte schliesslich deshalb, weil die
    Rücknahme erst über 3 Wochen nach dem Kauf erfolgte und die
    Verpackung nicht mehr in einwandfreiem Zustand war. Erst letzte Woche
    haben wir vom Kunden erfahren, dass er in der Zwischenzeit in den
    Ferien verweilte und deshalb das Objektiv nicht zurück geben
    konnte. Deshalb haben wir die Situation nochmals neu beurteilt und
    sind zum Schluss gekommen, dass wir das Objektiv dennoch zurück
    nehmen. Wir werden also den Kaufbetrag plus die Rückversandkosten
    zurück erstatten. Florian Teuteberg,
    Geschäftsführer

  • sep11 | 02.09.2011, 18:50

    Digitec lehnt Umtausch von neuem nicht passendem Objektiv ab, trotz vorangegangener Nachfrage, ob es zur Kamera passt

    Schade, habe ich diese Berichte hier zu Digitec erst heute
    gefunden, denn was mir die Tage mit dieser Firma passiert ist, muss
    ich einfach hier wiedergegeben. Anfang Juli kaufe ich bei Digitec ein
    Kamera-Set Spiegelreflex Nikon D5100 mit einem Objektiv 18-105 mm.
    Zudem kaufe ich ebenfalls bei Digitec eine Festbrennweite 50 mm. Kurz
    vor den Sommerferien bestelle ich ebenfalls bei Digitec ein Objektiv
    Sigma 105 mm. Da ich unsicher war, ob dieses Objektiv zur D5100 frage
    ich telefonisch nach mit der Auskunft einer freundlichen Dame, dass
    das eigentlich passen sollte. Ich bestelle daraufhin im E-Shop das
    Objektiv, natürlich gegen Vorauszahlung. Bei Erhalt, wenige Tage
    vor Abreise in die Ferien erhalte ich das Sigma, stecke es an die
    D5100 und stelle fest, dass der Autofokus nicht funktioniert. Ich
    orientiere sofort Digitec per Mail und teile ihnen mein Problem mit
    – Antwort: Ich soll das Objektiv einsenden. Nach den Ferien
    habe ich dann das nur 1x ausprobierte Objektiv eingeschickt. Als ich
    es wieder zurückbekomme stelle ich fest, dass das Sigma wieder
    nicht scharfstellt. Nach einem regen Mailverkehr bekomme ich zur
    Antwort, dass dieses Objektiv nicht zu meiner Kamera passt, Digitec
    dass Objektiv auch nicht zurück nimmt oder gegen ein anderes
    Produkt umtauscht. Sie hätten das für mich bestellen
    müssen (ist das mein Problem?) und somit sei eine Rücknahme
    nicht möglich. Eine derartige Arroganz und Unfreundlichkeit habe
    ich noch nie erlebt. Mit dieser Firma will ich absolut nichts mehr zu
    tun haben und werde sicher bei jeder sich bietenden Gelegenheit meine
    äusserst negative Erfahrung weitergeben. Zum Glück gibt es
    auch positive Beispiele mit praktisch identischen Angeboten, sogar
    auch auf Rechnung. Mit diesen Firma hatte ich bisher nie Probleme und
    nur gute Erfahrungen gemacht. Bei Digitec habe ich schlicht und
    einfach wegen dem günstigen Preis bestellt, eine teure und
    ärgerliche Lehre, die ich daraus ziehen muss! Gruss, sep800

  • nikofa | 31.08.2011, 09:19

    Digitec selbstgemachte Gesetze

    Ich hatte mal entschieden mein ausgedientes Plasmafernsehen zu
    ersetzen. Kurz danach stellte ich fest dass das neue Gerät ab und
    zu für ca. 3 Sekunde ausschaltet (schwarzes Bildschirm). Auch das
    ausgetauschte Gerät reargierte genau gleich. Ich schlagte Digitec
    vor, gegen einen Aufpreis ein Gerät anderer Marke zu nehmen, da
    dieses ein kompatibilitätsproblem haben muss, denn mit meinen
    altes Gerät war das Problem nicht da. Digitec meinte, es muss an
    meinen TV-Receiver liegen, ich müsste die Anlage ersetzen. Ich
    teilte diese Meinung nicht und möchte vom Kaufvertrag
    zurücktreten was Digitec natürlich nicht zustimmte. Nach
    monaten langen Mailsverkehr und erst nach Einschalten der
    Rechtschutzversicherung erhiel ich den Kaufbetrag zurück. Das
    alte Fernsehen funktioniert wie vorher problemlos. Ich kaufte danach
    beim Konkurrenz ein anderes Fernsehen und da ist auch kein
    Problem.

  • Bartman | 05.06.2011, 10:25

    Unkomplizierte Rücknahme? Nicht bei Digitec

    Als ich mein Ende April gekauftes Mobiltelefon in einwandfreiem
    Zustand ohne Kratzer und ohne Gebrauchsspuren zwei Wochen später
    wegen massiver Probleme zurück geben wollte, hiess es das geht
    nicht und man müsse es zur Reparatur einschicken. Wohlgemerkt war
    kein einziges Zubehör aufgerissen, alles war original verpackt,
    das Phone zwar genutzt, aber Original Folie noch auf dem Display,
    alles sauber mit Microfaser Tuch geputzt, zurückgesetzt und
    wieder verpackt. Die Originalverpackung sah aus wie neu. Wenn ich hier
    lese, dass man problemlos einwandfreie Ware zu 90% zurücknehmen
    würde, sorry aber das ist einfach gelogen. Ich habe dem
    Kundendienst geschrieben dass ich eine Rückgabe wünsche, ich
    hatte auf dem Reparatur Vermerk von der Verkäuferin vermerken
    lassen, dass ich das Gerät nicht mehr möchte und eine
    Gutschrift möchte. Nichts dergleichen, der Kundendienst reagierte
    auch auf mein Mail nicht. Und nach ca 3 Wochen bekam ich dann das
    Telefon unrepariert wieder zugeschickt. Die Originalverpackung
    verdreckt, mit einem Kleber verziert. Wie soll ich das jetzt wieder
    verstehen? Es ist einfach bedenklich wie leere Versprechungen in
    diesem Forum publiziert werden. Die Praxis sieht leider völlig
    anders aus.

  • fteuteberg | 21.04.2011, 09:10

    @FabijanD von digitec

    Sie können uns glauben, dass wir sehr wohl alles daran setzen,
    Kundenanliegen, insbesondere Serviceangelegenheiten, mit der
    höchsten Aufmerksamkeit zu bearbeiten. Es ist uns
    ausserordentlich wichtig, auch nach dem Kauf einen einwandfreien
    Service abzuliefern. Ich kann Ihnen also versichern, dass wir absolut
    keine Abstriche beim Service machen aufgrund unserer attraktiven
    Preise. Wir haben kein Interesse einen Service oder Garantie, welcher
    den Kunden zusteht, zu verwehren. Die Schwierigkeit liegt viel mehr
    darin und allfällige Missverständnisse resultieren daraus,
    dass wir es mit der Fülle von verschiedenen Herstellern, mit
    verschiedensten Servicehandhabungen zu tun haben. Das macht es
    für uns teils schwierig, direkt vor Ort die richtige bzw.
    endgültige Serviceentscheidung zu treffen. Das Testen der
    Geräte nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, weshalb diese
    Tätigkeit im Verkaufsladen nicht ausgeführt werden kann. Wir
    schicken das Produkt deshalb weiter an das Service Center des
    Herstellers. Erst dieser kann definitiv beurteilen ob es sich um einen
    Garantiefall handelt und es zu einem Austausch kommt oder auch nicht.
    Genau dieser Ablauf kam in Ihrem Fall zu tragen, als Sie
    schlussendlich einen Austausch erhalten haben. Zudem kann ich Ihnen
    versichern, dass wir ständig bemüht sind, die
    Servicebedingungen zugunsten der Kunden zu verändern. Dafür
    stehen wir in regelmässigem Kontakt mit allen Herstellern.
    Florian Teuteberg Geschäftsführer

  • Watchdog | 20.04.2011, 19:07

    Zufrieden

    Ich habe über die letzten Jahre diverse Bestellungen bei
    Digitec getätigt und bei mir hat immer alles reibungslos
    geklappt. Meine letzte Bestellung lief folgendermassen. Am Montag
    Nachmittag habe ich ein Handy bestellt. Umgehend habe ich eine Email
    mit den Kontoangaben und Ref.-Nr. für die Zahlung per E-Banking
    erhalten. Ich habe meiner Bank den Auftrag gegeben die Zahlung am
    Dienstag anzuweisen. Am Mittwoch kam die Email dass das Paket
    verschickt wurde und heute lag es im Briefkasten. Besser kann man es
    nicht machen!! So ist es eigentlich bei allen Bestellungen gelaufen.
    Und wenn die Ware nicht an Lager war (so war es auch gekennzeichnet)
    erfolgte die Lieferung innert ca. 2 Wochen. Einen Garantiefall hatte
    ich bei Digitec noch nie insofern kann ich mich dazu nicht
    äussern. Und das wahre Gesicht eines Händlers lernt man halt
    erst im Garantiefall kennen. Generell halte ich es so. Wenn ich etwas
    teures kaufe wie z.B. einen neuen TV kläre ich immer vorher ob
    die Ware wirklich an Lager ist und tätige erst dann die
    Bestellung. Positiv finde ich dass sich der Geschäftsführer
    hier meldet und es wirklich so aussieht als würde er sich der
    Probleme annehmen. Nicht so wie bei Hawk (meine Erfahrungen kann man
    hier im Forum lesen) bei denen alles abgestritten wird und der Kunde
    erstmal als Lügner dargestellt wird.

  • FabijanD | 14.04.2011, 21:34

    Garantie Service Digitec

    Ich finde es gut das die Geschäftsleitung sich dieser Sache
    angenommen hat. Leider habe auch ich es erlebt das die Kunden bei
    Digitec.ch sobald etwas schiefläuft nicht immer super behandelt
    werden. Ich habe eine Grafikkarte gekauft bei der ein sehr
    offensichtlicher Produktionsfehler vorlag (der Stecker für die
    Stromversorgung war verkehrt angelötet). Als ich das Teil im Shop
    umtauschen wollte hat der Verkäufer tatsächlich gesagt dass
    das so sein muss (!) ohne die Karte näher anzuschauen. Erst
    nachdem ich sie eingeschickt hatte bekam ich eine Neue und der
    Produktionsfehler wurde anerkannt. Bestimmt gibt es auch solche
    Fälle in denen alles sauber läuft, aber ich glaube nicht das
    Digitec diese Preise liefern kann ohne dabei einsparungen beim Service
    zu machen...

  • fteuteberg | 22.12.2010, 10:09

    Stellungnahme digitec

    Gerne möchte ich als Geschäftsführer von digitec zu den
    Einträgen in diesem Forum Stellung nehmen.

    Über einige Einträge in diesem Forum bin ich ehrlich gesagt
    schockiert und ich frage mich ob jemand uns hier absichtlich schaden
    möchte. Dass digitec nicht auf Mails oder Briefe reagiert stimmt
    schlicht nicht. Ebenso stimmt es nicht, dass der Geschäftsleitung
    die Anliegen der Kunden egal sind, nicht darauf reagiert oder sich
    versteckt (alle E-Mailadressen sind über den Informations-Reiter
    der Webseite öffentlich zugänglich). Wer mir schreibt
    bekommt immer eine Antwort! Nicht von mir, sondern von unserem
    Kundendienst, aber ich überwache jeden einzelnen Fall und stelle
    sicher, dass jede Kundin oder Kunde eine zufriedenstellende Antwort
    erhält.
    Es ist uns früher wie heute enorm wichtig, vor und nach dem Kauf
    einen einwandfreien Service zu bieten und alle unsere Mitarbeiter
    geben wirklich ihr Bestes dafür. Dies gelingt uns glaube ich auch
    meistens, denn sonst würden wir nicht zahlreiche sehr positive
    Feedbacks erhalten, wäre digitec z.B. nicht in einer Umfrage der
    Universität St. Gallen mit der höchsten Kundenzufriedenheit
    von allen geprüften Online-Shops ausgezeichnet worden und
    hätte digitec bei Toppreise im Mittel von über 5000
    Bewertungen eine Note von 5.5.
    Ich möchte jedoch keinesfalls abstreiten, dass uns auch Fehler
    passieren. Es liegt uns viel daran, diese rasch und unkompliziert zu
    beheben. An dieser Stelle muss allerdings auch erwähnt werden,
    dass viele Wartezeiten, sei es bei Lieferungen oder Reparaturen, nicht
    die Schuld von digitec sind, sondern auf Verzögerungen unserer
    Lieferanten uns Servicepartner zurück zu führen sind.
    Zur rechtlichen Situation in Bezug auf Umtausche und Rückgaben in
    der Schweiz möchte ich folgendes anmerken: Tatsächlich gibt
    es im Gegensatz zur EU in der Schweiz kein pauschales
    Rückgaberecht. Wir haben dies deshalb in unseren AGBs auch
    erwähnt. Wir nehmen aber über 90% der Artikel aus unserem
    Sortiment unkompliziert zurück, wenn sie noch in einwandfreiem
    Zustand sind. Das WENN ist wichtig, denn viele Unzufriedenheiten der
    Kunden resultieren daraus, dass Artikel zurück gegeben werden
    möchten, die ausgepackt und in einem Zustand sind, wo wir sie
    unmöglich wieder verkaufen können. Trotzdem nehmen wir
    solche Artikel mit einem Abschlag meist zurück.
    Schriebe das Gesetz allen Händlern vor, dass sämtliche
    Artikel in jedem Zustand zurück genommen werden müssten,
    hätte dies zwangsläufig Konsequenzen auf den Verkaufspreis.
    In Deutschland z.B. finanzieren die meisten Händler die
    Rückgaben über verhältnismässig hohe Portokosten.
    Digitec liefert alles portofrei!

    @d_roth: Falls Ihnen dies wirklich widerfahren ist, bitte ich Sie,
    sich unbedingt an mich zu wenden. Ich kann wirklich fast nicht
    glauben, dass sich dies in einer unserer Filialen zugetragen hat. Es
    würde mich genauso schockieren wie Sie und alle anderen. Bitte
    wenden Sie sich mit den detaillierten Umständen direkt an mich.

    @Thorny: Es ist unmöglich, dass Sie die jemanden von der
    Geschäftsleitung kennen, denn dann würden Sie nicht
    behaupten, wir seien „arrogante Verarscher“. Ich frage mich wirklich,
    wie Sie auf diese absurde Meinung kommen und dies dazu noch in diesem
    Forum posten. Es grenzt an Verleumdung.

    @Halloween: Wir behalten kein Geld zurück. Falls Sie
    vorausbezahlt haben und tatsächlich bereits 4 Monate auf Ihr
    Produkt warten (dies kann leider vorkommen, ist aber wirklich nicht
    unser Verschulden), dann reicht ein einfaches Mail an
    digitec@digitec.ch mit der Bitte zur Stornierung und Rückzahlung
    und wir überweisen Ihnen den Betrag zurück. Wir haben sogar
    in unseren AGBs festgehalten, dass jeder Kunde spätestens nach 4
    Wochen das Recht zur Stornierung hat, sollten wir nicht in der Lage
    sein den Artikel zu liefern.

    @bernane: Haken Sie doch nochmals nach, wenn Rückgabe und
    Umtausch Ihnen zuviel Umstände bereiten. Dann prüfen wir ob
    wir Ihnen auch einen Preisnachlass gewähren können.

    Ich möchte also jedem anbieten, dass er/sie sich jederzeit direkt
    an mich wenden kann.

    Florian Teuteberg
    Geschäftsführer
    florian.teuteberg@digitec.ch
  • Susie3 | 21.12.2010, 09:50

    Es hat sich zum Guten gewendet

    Ich habe inzwischen ein neues Navi von Digitec als Austausch erhalten,
    sie haben sich auch für alle Umtriebe entschuldigt.
    Ich habe der Geschäftsleitung ein Mail mit dem Link zu diesem
    Forum geschickt und sie direkt auf die Problematik angesprochen. Sie
    waren dann sofort zu einem Austausch bereit.
    Der Kundendienst bringt nichts, dort sind sie wirklich sehr
    unfreundlich und unkooperativ...wimmeln einen nur ab. Ich begreife
    auch nicht, wieso Digitec nicht von Anfang an einen Austausch
    vorgenommen hat, sie provozieren die schlechten Kommentare regelrecht.
    Die Firma könnte ein viel besseres Image haben und wahrscheinlich
    auch profitabler arbeiten, wenn sie sich kundenfreundlicher verhalten
    würde.
    Nichtsdestotrotz, ich habe jetzt mein Navi und bin zufrieden. Aber bei
    Digitec kaufe ich nicht nochmal!
  • Bartman | 21.12.2010, 06:30

    Geld zurück erhalten

    Ich hatte mit meinem AV Receiver ja wie bereits geschrieben wenig
    Glück. Als ich letzte Woche dann nochmals anrief und nach dem
    Verbleib fragte, wurde mir mitgeteilt dass man mir den vollen
    Kaufpreis zurück erstatten würde, was ich dankend annahm.

    Inzwischen habe ich das Geld zurück erhalten und der nette Herr
    am Telefon hatte sich auch für die ganze Sache entschuldigt.

    Ich bin sehr froh, ist die ganze Sache für mich schlussendlich
    doch noch positiv ausgegangen und habe mir jetzt bereits ein anderes
    Produkt eines anderen Herstellers gekauft. Bei einem anderen
    Händler, da das Gerät da sofort verfügbar war.
  • d_roth | 17.12.2010, 14:13

    Arrogant, unfreundlich & (fast schon) kriminell

    Hallo zusammen

    Ich weiss nun wie der Verkäufer heisst - habe einfach die Namen,
    welche bei Digitec ohne Bild aufgeführt sind, in Google
    eingegeben und ein passendes Bild gefunden.

    Werd mir nun überlegen ein Einschreiben an die GL zu machen und
    den Vorfall zu schildern. Da diese ja bekanntlich nicht antwortet,
    müsste man aber zwingend (nebst einer Frist für eine
    Stellungnahme) auch auf weitere Konsequenzen hinweisen. Hier ist es
    aber schwierig eine rechtliche Handhabe für die Vorkomnisse zu
    finden.

    Mit der Polizei zu drohen war natürlich völlig daneben, aber
    ist dies ein Verstoss gegen irgend ein Gesetzt ? Selbst wenn es evtl.
    eine verbale Nötigung war, so wird es wohl schwierig dies ohne
    Zeugen zu beweisen. Der einzige der aufgrund der lauten Umgebung davon
    was mitbekommen hat, war der Verkäufer nebenan.

    Für mich ist es offensichtlich, dass dahinter ein System, bzw.
    eine entsprechende Firmenpolitik steckt. Die Mitarbeiter werden darauf
    gedrillt, Kunden mit Problemen abzuwimmeln. Solange Digitec mit
    solchen Geschäftsgebaren noch schwarze Zahlen schreibt, hilft es
    wohl nur, wenn solche Fälle konsequent den
    Konsumentenschützern (Kassensturz & Beabachter, etc.)
    gemeldet werden. Aber auch diese brauchen eine rechtliche Handhabe in
    Form einer entsprechenden Beweislast.
  • Thorny | 16.12.2010, 20:57

    Garantie und Rechtsmittel

    Mit freundlicher Genehmigung von Beobachter.ch
    Tipp: Bei Abo der Zeitschrift gibt's Onlinezugriff auf sämtliche
    Artikel und für circa Fr. 25.-/Jahr eine Rechtschutzversicherung.
    Zugreifen und damit unterstützen!
    Garantie
    Neu gekauft und schon defekt? Wer ein mangelhaftes
    Produkt erwischt hat, kann sich auf
    die Garantie berufen. Was heisst das genau?
    Das Gesetz, genauer das Obligationenrecht
    (OR), hält genau fest, wofür ein Verkaufsgeschäft
    einstehen muss:
    „Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für
    die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür,
    dass die Sache nicht körperliche oder
    rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder
    ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche
    aufheben oder erheblich mindern.“
    (Artikel 197 Absatz 1 OR)
    Das Gesetz nennt diese Haftung „Gewährleistung“;
    in der Praxis spricht man von Garantie.
    Ohne Mängel und wie versprochen
    Der Verkäufer haftet somit dafür, dass eine
    Sache keine Mängel hat: Sie muss funktionstüchtig
    sein und den allgemeinen Qualitätsansprüchen
    genügen. Und sie muss den zugesicherten
    Eigenschaften entsprechen – Eigenschaften,
    die man mündlich oder schriftlich vereinbart
    hat.
    Ein Beispiel: Der Verkäufer sichert zu, dass das
    Occasionsauto unfallfrei ist. Die Unfallfreiheit ist
    eine „zugesicherte Eigenschaft“. Wenn sie sich
    als falsch herausstellt, kann man reklamieren.
    Garantie: Begriff
    Die im Gesetz festgelegte Haftung des Verkäufers
    (gesetzliche Garantie) bezieht sich auf
    Schäden oder Mängel an einem Produkt, die
    schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben,
    also zum Beispiel auf Materialfehler.
    In der (Gerichts-)Praxis erfasst eine vertragliche
    Garantie, also eine, die ausdrücklich zwischen
    den Vertragspartnern vereinbart wurde, oft
    auch Mängel oder Schäden, die erst nach Übergabe
    der Kaufsache auftraten. Die Käuferin
    muss nicht beweisen, dass sie das Produkt
    schon mit Mängeln behaftet bekommen hat.
    Wobei aber selbstverständlich für eigenes Fehlverhalten
    – falsches Bedienen der Videokamera,
    Fallenlassen des Handys – die Garantie nicht in
    Anspruch genommen werden kann. In der Regel
    gilt die Garantie ebenfalls nicht, wenn Verschleissteile
    kaputt gehen.
    Mangel: drei Möglichkeiten
    Konsumentinnen und Konsumenten haben drei
    Möglichkeiten, wenn ein Produkt Mängel aufweist
    oder den zugesicherten Eigenschaften
    nicht entspricht:
    „Liegt ein Fall der Gewährleistung wegen Mängel
    der Sache vor, so hat der Käufer die Wahl, mit
    der Wandelungsklage den Kauf rückgängig zu
    machen oder mit der Minderungsklage Ersatz
    des Minderwertes der Sache zu fordern.“
    (Artikel 205 Absatz 1 OR)
    1. Erheblicher Mangel: Die Käuferin/der Käufer
    kann das Produkt zurückgeben, also vom Vertrag
    zurücktreten und den bezahlten Kaufpreis
    zurückverlangen (Fachwort: Wandelung). Beispiel:
    Die angeblich wasserdichte Skijacke ist
    bereits nach dem ersten Schneetreiben durchnässt.
    Bei der Wandelung muss man übrigens
    keinen Gutschein akzeptieren, sondern kann
    eine Rückerstattung in bar verlangen.
    2. Minder erheblicher Mangel: Wenn die Sache
    an sich brauchbar ist, können Käuferin oder Käufer
    nachträglich nur die Reduzierung des Preises
    fordern (Fachwort: Minderung). Beispiel: Das
    Gehäuse des MP3-Players ist zerkratzt.
    „Geht der Kauf auf die Lieferung einer bestimmten
    Menge vertretbarer Sachen, so hat
    der Käufer die Wahl, entweder die Wandelungs-
    oder die Minderungsklage anzustellen
    oder andere währhafte Ware derselben Gattung
    zu fordern.“
    (Artikel 206 Absatz 1 OR)
    3. Angesprochen ist hier die Ersatzlieferung:
    Kundinnen und Kunden können auch – wenn
    vorhanden – Ersatz verlangen, also das defekte
    gegen ein einwandfreies Produkt derselben
    Art umtauschen.
    „Wenn die Sachen dem Käufer nicht von einem
    andern Orte her zugesandt worden sind, ist
    auch der Verkäufer berechtigt, sich durch sofortige
    Lieferung währhafter Ware derselben Gattung
    und Ersatz allen Schadens von jedem
    weiteren Anspruche des Käufers zu befreien."
    (Artikel 206 Absatz 2 OR)
    Wenn die Verkäuferin rasch einen einwandfreien
    Ersatz für das mangelhafte Produkt liefern
    kann, muss dies der Käufer akzeptieren und
    kann nicht das Geld zurückfordern.
    Das Gesetz – und die Abweichungen davon
    Der Teufel steckt aber im Detail – und das
    heisst bei Verträgen stets im Kleingedruckten.
    Die beschriebenen gesetzlichen "Garantie-
    Rechte" sind bloss so genanntes dispositives
    Recht. Das heisst, sie können unter den Vertragspartnern
    beliebig abgeändert werden. In
    vielen Fällen geschieht dies zum Nachteil von
    Konsumentinnen und Konsumenten.
    So sind manche Garantiescheine zwar
    schwungvoll verziert, schränken die Konsumentenrechte
    aber massiv ein:
    • Die Garantie schliesst bestimmte Materialien
    oder Teile aus. Beispiele: Die dreijährige Garantie
    fürs Notebook klammert den Bildschirm
    aus und gewährt dafür bloss ein Jahr. Beim
    Fernseher ist die Fernbedienung, beim Handy
    der Akku von der Garantie ausgeschlossen.
    • Bei Defekten gewährt der Verkäufer nur ein
    Recht auf Reparatur und schliesst Umtausch
    oder Rückgabe aus. Die Formulierung dazu lautet
    etwa: „Bei Mängeln haben Sie Anspruch auf
    eine kostenlose Reparatur. Wandelung oder Minderung
    sind ausgeschlossen.“
    • Bei der Reparatur deckt die Garantie nur die
    Ersatzteile, nicht aber die Arbeit und allfällige
    Transportkosten.
    Manchmal sind Garantieansprüche sogar vollständig
    ausgeschlossen, so etwa bei Occasionsgeräten,
    wenn es im Vertrag heisst: „Ohne jede
    Gewähr, Wandelung und Minderung sind wegbedungen.“
    Oder: „Wie gesehen, so gekauft.“
    Ohne besondere Abmachung gilt das Gesetz
    Können Anbieter denn die gesetzlichen Garantiebestimmungen
    beliebig ändern? Grundsätzlich
    ja. Aber sie müssen ihre Kundschaft darauf hinweisen.
    Entweder ausdrücklich oder mit einem
    Anschlag im Geschäft, der deutlich auf Geschäftsbedingungen
    aufmerksam macht, die
    auch aufliegen müssen. Oder sie weisen auf
    dem Bestellformular oder dem Kaufvertrag auf
    ihre allgemeinen Verkaufsbedingungen hin, zum
    Beispiel so: „Im übrigen gelten die auf der Rückseite
    formulierten Geschäftsbedingungen.“ Hat
    die Käuferin ein solches Formular unterschrieben,
    sind die Bedingungen verbindlich – auch
    wenn sie sie nicht gelesen hat.
    Wenn zur Garantie nichts Spezielles vereinbart
    wurde, gelten die weiter oben ausgeführten ORBestimmungen
    (Wandelung, Minderung, Ersatz).
    Zieht das Geschäft erst bei der Reklamation einschränkende
    allgemeine Geschäftsbedingungen
    hervor, hat es das Nachsehen: Sie sind nicht
    gültig, weil sie dem Kunden beim Vertragsabschluss
    nicht bekannt waren. Dasselbe gilt, wenn
    lediglich die Quittung auf die Geschäftsbedingungen
    verweist. Eine Quittung ist nie Bestandteil
    eines Vertrags, sondern gilt nur als Beleg,
    dass der Kunde bezahlt hat. Da in solchen Fällen
    die Geschäftsbedingungen keine Anwendung
    finden, kann sich die Kundin auf die gesetzlichen
    Bestimmungen berufen.
    OR: 1 Jahr Garantie
    „Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel
    der Sache verjähren mit Ablauf eines Jahres
    nach deren Ablieferung an den Käufer, selbst
    wenn dieser die Mängel erst später entdeckt,
    es sei denn, dass der Verkäufer eine Haftung
    auf längere Zeit übernommen hat."
    (Artikel 210 Absatz 1 OR)
    Die gesetzliche Garantie dauert ein Jahr, und
    zwar ab Lieferdatum. Manchmal gibt es für bestimmte
    Marken oder Produkte auch längere
    Garantiefristen. Oft passiert das Umgekehrte:
    Es werden nur sechs oder noch weniger Monate
    Garantie gewährt. Wer beim Kauf eine kürzere
    Frist akzeptiert, hat das Nachsehen.
    Rasche Mängelrüge nötig
    Will die Käuferin ihre Rechte wahren, muss sie
    festgestellte Mängel rasch beanstanden.
    „Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen
    Geschäftsgange tunlich ist, die Beschaffenheit
    der empfangenen Sache prüfen und, falls sich
    Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr
    zu leisten hat, diesem sofort Anzeige machen.“
    (Artikel 201 Absatz 1 OR)
    Am besten schickt man eine Mängelrüge mit
    einem eingeschriebenen Brief und beschreibt
    klar und detailliert, wie der Mangel beschaffen
    ist. Die rasche Mängelrüge setzt voraus, dass
    man die Ware gleich nach Erhalt prüft. Unterlässt
    man dies, kann man Mängel, die von Anfang
    an bestanden haben, nicht mehr geltend
    machen. Wenn Mängel nicht sofort gemeldet
    werden, gilt die Ware als genehmigt.
    „Versäumt dies der Käufer, so gilt die gekaufte
    Sache als genehmigt, soweit es sich nicht um
    Mängel handelt, die bei der übungsgemässen
    Untersuchung nicht erkennbar waren.“
    (Artikel 201 Absatz 2 OR)
    Zeigen sich später Mängel, die anfänglich nicht
    erkennbar waren („versteckte Mängel“), können
    sie innerhalb der Garantiefrist noch gerügt werden.
    Beispiel: Bei der im Sommer gekauften Skibindung
    lassen sich allfällige Mängel erst im folgenden
    Winter feststellen.
    Ist die Garantiezeit aber abgelaufen, haftet der
    Verkäufer nicht einmal mehr für Mängel, die
    zunächst
    nicht erkennbar waren oder für die ein
    Fabrikationsfehler nachgewiesen wird.
    Neigt sich die Garantiefrist dem Ende zu, besteht
    dringlicher Handlungsbedarf: Die Frist kann zwar
    unterbrochen werden und beginnt danach erneut
    zu laufen (z.B. wieder ein Jahr). Doch genügt die
    Mängelrüge allein zur Fristunterbrechung nicht.
    Nötig ist eine Betreibung oder die Klage vor Friedensrichter.
    Die Verjährung wird auch unterbrochen,
    wenn das Verkaufsgeschäft die Beanstandung
    anerkennt – indem es zum Beispiel den
    mangelhaften Fotoapparat anstandslos zurücknimmt
    oder den Mangel schriftlich bestätigt.
    Ausnahme: absichtliche Täuschung
    „Die mit Ablauf eines Jahres eintretende Verjährung
    kann der Verkäufer nicht geltend machen,
    wenn ihm eine absichtliche Täuschung des Käufers
    nachgewiesen wird.“
    (Artikel 210 Absatz 3 OR)
    Die kurze Frist von einem Jahr gilt nicht, wenn
    der Verkäufer den Käufer absichtlich getäuscht
    hat. Allerdings muss der Käufer die absichtliche
    Täuschung beweisen – was in den meisten Fällen
    schwierig ist.
    Garantie nach Ersatzlieferung
    Wie verhält es sich mit der Garantie nach einem
    Umtausch? Nach dem Gesetz beginnt mit dem
    Lieferdatum des Ersatzprodukts wieder eine einjährige
    Garantiefrist zu laufen. Etliche Anbieter
    gewähren aber keine neue Garantie, sondern
    beziehen sich auf die ursprüngliche ab erstem
    Kaufdatum. Allerdings gilt diese Einschränkung.
  • Bartman | 16.12.2010, 20:36

    Beobachter oder Stiftung für Konsumentenschutz?

    Der Beobachter oder die Stiftung für Konsumentenschutz sind
    sicher Ansprechpartner in solchen Dingen, die weiterhelfen
    könnten.

    Politiker scheinen ja keine Interessen daran zu haben, dass wir in der
    Schweiz die selben Rechte im Online Handel bekommen wie in der EU,
    dabei wäre das die beste Lösung für die vielen
    Frust-Erlebnisse im Zusammenhang mit dem Online Handel.
  • Werner123 | 16.12.2010, 20:09

    Wer weiss eine Stelle in bezug auf Verbraucherschutz

    Hätte gerne mal Eure Meinung. Kennt jemand eine
    "Verbraucherschutzstelle" oder eine ähnliche Stelle, an
    die man sich ggf. zusammen wenden könnte. Möglicherweise
    kann man ja was erreichen, wenn sich viele Leute mit ähnlichen
    oder gleichen Anliegen über digitec negativ äussert.

    Vielen Dank für Eure Meinung.
  • Thorny | 16.12.2010, 15:36

    Hinterlist-Firma Digitec

    Deine selbstsichere aber wenig vollständige Argumentation weist
    auch krasse Infomängel Deinerseits hin:

    - Bei einem Eingeschriebenen gehört eine Frist hin. Wird er nicht
    beantwortet gibt es einen 2. Schreiben welcher sich unter Beilage des
    1. darauf bezieht, mit einer letzten Frist und der Androhung von
    rechtlichen Schritten. Natürlich solltest Du gewillt und
    kompetent sein, diese durchzuziehen…und siehe da, plötzlich
    klappt es.
    - Zeugen müssen nicht auf das Eintreffen der Polizei warten,
    sondern Dir Ihre Anschrift hinterlassen. Hier ist die Polizei zu rufen
    eh völlig fehl am Platz, die wird den Einsatz ablehnen. Was soll
    diese feststellen? Zeugen und die Namen der Beteiligten (inkl anderer
    Mitarbeiter welche den Vorfall gesehen haben) reichen vollends. Wie
    wär's mal des Wensentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden?
    - Bei unvorteilhaften AGBs bestellt man anderswo. Das OR gilt in jedem
    Fall als nicht auszuschliessende Basis (kann nicht wegbedungen werden)
    d.h. die gesetzliche Gewährleistung kann zwischen Handelspartnern
    nicht ausgeschlossen werden d.h. Digitec leistet die Garantie, ob sie
    will oder nicht. Ein mieser Versuch dieser schäbigen Firma
    unsichere Kunden ihr Recht abzusprechen.

    Tipp: Du versuchst an allen möglichen Stellen mit Drücken in
    ein verschlossenes Haus einzudringen. Anstatt dass Du einen (1) Weg
    konsequent und formal richtig durchziehst - da scheint Dir das genaue
    Wissen zu fehlen - schluderst Du mal mit dieser mal mit jener Variante
    rum und erreichst am Ende trotz hohem Aufwand NULL und NICHTS.
  • Bartman | 16.12.2010, 15:11

    Digitec Geschäftsleitung beantwortet sowieso keine Mails

    Ich hatte mich auch bei meinem Fall an die Geschäftsleitung von
    Digitec gewandt und diesen Herren ein Mail mit allen Details sowie
    Lösungsvorschlägen geschickt. Das Mail blieb seit November
    2010 unbeantwortet. Ich denke es ist völlig sinnlos, der Digitec
    Geschäftsleitung direkt zu schreiben.

    Was sicher rechtlich nötig ist, sind eingeschriebene Briefe.
    Damit hat man dann später auch etwas in der Hand. Aber wie schon
    hier erwähnt wurde, blieben auch diese Briefe unbeantwortet.

    Die Suche nach Zeugen vor Ort ist leider auch nicht ganz so einfach,
    denn es dürfte kaum ein Kunde da auf das Eintreffen der Polizei
    warten, damit man Zeugenaussagen aufnehmen könnte.

    Es ist schon schlimm, dass bei Digitec solche Dinge passieren. Was in
    einem direkten Gespräch rasch geklärt wäre, muss man
    sich über eingeschriebene Briefe gesetzlich absichern lassen. Und
    zu seinem Recht kommt man dann ja auch nicht, selbst wenn alles per
    Einschreiben gemacht wird. Davon schrieb hier ja bereits ein
    Leidtragender. Aber auch eine Betreibung dürfte Digitec nicht
    davon abschrecken weiterhin die Kunden schlecht zu behandeln.

    Es geht offenbar wirklich nur mit Druck vom Konsumentenschutz oder
    Kassensturz. Und selbst da wird kaum etwas passieren, da ja die
    krassen Einzelfälle leider Einzelfälle sind. Aber es sind
    genau diese Einzelfälle, welche einem die Augen öffnen.

    Ich finde das Vorgehen von Digitec völlig falsch, aber als
    einzelner ist man eben machtlos. Und solange noch so viele Leute da
    kaufen, hört das auch nie auf.

    Uebrigens apropos AGBs von Digitec: ich hatte mal bei einer online
    Bestellung reingeschrieben, dass ich die AGBs zur Garantie nicht
    akzeptiere und anstelle dessen das OR gelten würde. Prompt bekam
    ich dann ein Mail, dass ich beim Erstellen meines Kundenkontos die
    AGBs akzeptiert hätte und diese bei einer Bestellung nicht mehr
    anpassen könne. Meine Bestellung wurde storniert, immerhin
    kostenlos. Fazit ist, dass zwar Digitec die AGBs jederzeit und ohne
    Information anpassen kann, aber der Kunde da online nichts bestellen
    kann, wenn er die AGBs abändert. Und dass man die AGBs nicht pro
    Bestellung bestätigen muss, ist auch so ein absolut
    kundenunfreundliches Konzept. Kein anderer Shop ist mir bekannt, wo
    man einfach so bestellen kann, ohne nicht während der Bestellung
    die AGBs explizit nochmals zu akzeptieren. Bei Digitec ist eben alles
    automatisch, der Aerger ist dann später vorprogrammiert. Denn es
    gibt von Digitec gar keine Garantieleistungen, hier der Auszug aus den
    AGBs zum Thema Garantie: "Da digitec ihre Produkte nicht selbst
    herstellt, hat sie keinerlei Einfluss auf die Funktionalität des
    Produktes. Deshalb schliesst digitec jegliche Gewährleistung
    für ihre Produkte aus, soweit nicht vorsätzliches oder
    grobfahrlässiges Handeln der digitec vorliegt. digitec erteilt
    jedoch ihren Kunden die Vollmacht, ihre Gewährleistungsrechte
    gegenüber den Herstellern auszuüben."

    Und jeder der bei Digitec bestellt, hat diese kundenunfreundliche
    Lösung, die massiv schlechter als das Obligationenrecht ist, auch
    noch für jede Bestellung im Voraus akzeptiert.
  • Thorny | 16.12.2010, 13:56

    Richtiges Vorgehen

    Digitec sägt am eigenen Ast. Anstatt das Budget zwecks Sicherung
    von Zufriedenen Kunden in einen optimalen Kundendienst zu investieren
    müllt digitec die Schweiz mit Unmengen wenig sympathischer
    Werbung zu.
    Warum nicht den Verwaltungsrat direkt mit einem Link zu dieser Website
    und Eurem Anliegen anschreiben?
    Es gilt: Vorname.Nachname@digitec.ch
    Bei Oliver.Herren ist diese sogar auf der Website unter Stellen
    vermerkt.
    Dobler, Marcel, von Appenzell, in Zürich
    Teuteberg, Florian, von Zürich, in Zürich
    Herren, Oliver, von Horgen, in Zürich
    Bachmann Treuhand AG, in Zürich

    Im übrigen scheint einigen der "Betrogenen" die
    rechtsübliche Vorgehensweise mit 'Mängelrüge &
    Frist etc" nicht mehr bekannt zu sein?
    d_roth: In einem solchen Fall musst Dich beim Vorfall um Zeugen und
    den Namen des Mitarbeiters bemühen.
  • d_roth | 16.12.2010, 13:18

    Arrogant, unfreundlich & (fast schon) kriminell

    Vielen Dank für die Antworten. Ich überlege gerade, ob ich
    einen Beschwerdebrief verfassen soll. Aber so wie man an verschiedenen
    Orten lesen kann, hält es scheinbar nicht einmal die
    Geschäftsführung für nötig, auf
    Beschwerdeschreiben zu antworten. Diese Politik geht scheinbar ganz
    oben schon los. Für mich ist der Laden gestorben. Es ist mir
    einfach ein Anliegen, solche Geschäftsgebaren publik zu machen.
    Es wäre schön, wenn hier die Konsumentenschützer auch
    einmal einschreiten würden.
  • Bartman | 16.12.2010, 08:06

    Update zum seit 30. September unreparierten AV-Receiver

    Ich hatte seither immerhin erreicht, dass mir eine Gutschrift von 100
    Franken für das bei Digitec seit dem 30. September unrepariert
    wieder im Zentrallager eingelagerten Gerätes angeboten wurde. Das
    Geld für den Kauf bekam ich auch nicht zurück. Die gute
    Nachricht ist, ich konnte die Gutschrift auf 200 Franken erweitern und
    bekam eine 2 Jahre Onsite Garantie Erweiterung sowie wurde vereinbart,
    dass mir das Gerät dann kostenlos mit der Abendlieferung
    zugeschickt wurde. Das war Anfang November. Nun haben wir bereits den
    16. Dezember und ich warte immer noch auf meinen AV-Receiver. Gestern
    habe ich angerufen und mich beschwert, mir wurde ein Rückruf vom
    Sachbearbeiter in Aussicht gestellt (die Digitec Kunden Telefonnummer
    ist übrigens ein Witz, die können keine Anrufe direkt weiter
    leiten). Der Rückruf blieb natürlich aus. Mein Ware habe ich
    immer noch nicht zurück.

    Es ist echt der helle Wahnsinn was Digitec sich hier leistet. Der AV
    Reciever wurde wohlgemerkt Ende August gekauft, dann als defekt gleich
    eine Woche später eingeschickt, traf dann unrepariert am 30.
    September zurück im Digitec Zentrallager ein und seither warte
    ich auf die Rückgabe meines Eigentums. Ich sehe diesem Spiel
    jetzt bald 3 Monate zu und mein bezahlter Receiver verstaubt seither
    bei Digitec. Unglaublich.

    Apropos Rechtsschutzversicherung für Online Geschäfte: das
    ist leider nur eine Notlösung, denn die Versicherungen
    kündigen im Schadensfall, wenn sich solche Fälle
    häufen. Und dann steht man ohne Versicherungsschutz für
    wirklich wichtige Fälle wie z.B. Arbeitsrecht oder
    Patientenschutzrecht mehr da, weil man auf dem neuen Antrag angeben
    muss, dass einem eine Versicherung im Schadensfall gekündigt
    wurde.

    Die einzige sinnvolle Lösung ist die Anpassung der Gesetze. EU
    Recht für Online Geschäfte müsste zwingend auch in der
    Schweiz eingeführt werden. Dann trennt sich rasch die Spreu vom
    Weizen und Shops wie Digitec werden sich entweder benehmen oder eben
    weiterhin Kunden verlieren.

    @d_roth: Bezüglich der vom Verkäufer fallen gelassenen
    Harddisk: welche Filiale war das? Das ist ja echt auch unglaublich. Da
    hätte ich aber darauf bestanden dass die Polizei kommt. Das ist
    ja echt kriminell. Aber auch wenn Digitec da jetzt was in die
    Kundenkartei einträgt, es gibt viele andere Online Shops, die
    Kunden freundlich und kulant betreuen (z.B. PCP oder Brack).
  • Watchdog | 16.12.2010, 07:14

    @d_roth

    Sie sprechen mir aus der Seele. Mit dem dem Konsumentenschutzgesetz
    stehen die Schweizer Konsumenten wirklich schlecht da. Und solange das
    nicht ändert werden sich auch solche Geschäftsgebaren nicht
    ändern. Man muss ja heute schon fast zwingend eine
    Rechtschutzversicherungen haben wenn man Elektronik kauft.
  • d_roth | 16.12.2010, 02:10

    Arrogant, unfreundlich & (fast schon) kriminell

    Ich habe gestern bei Digitec 4 Festplatten gekauft. Beim Einpacken in
    die Plastiktüte ist dem Verkäufer eine Platte runtergefallen
    (von ca. 1.2m auf den Boden). Da diese nur in einer dünnen
    Plastikschale verpackt war habe ich gleich um einen Austausch gebeten,
    da ich keine Lust hatte bei einem möglichen Defekt, dass
    Garantieprozedere (einsenden, warten, etc.) mitzumachen.
    Der Verkäufer erklärte dann, dass er mir keine andere
    Harddisk geben könne und ich im Falle eines Defektes ja Garantie
    hätte. Ich sagte darauf, dass für mich nur ein Austausch,
    oder die Rücknahme in Frage komme.
    Der Verkäufer erklärte dann wieder, dass er keinen Austausch
    machen kann und ich auch kein Rückgaberecht hätte. Darauf
    hin erklärte ich ihm, dass ich mit seinem Vorgesetzten sprechen
    wolle und ich nicht eher gehen werde, bevor diese Angelegenheit zu
    meiner Zufriedenheit geklärt wurde.
    Der Verkäufer wiederholte sich dann nochmals und meinte, dass er
    nicht den Vorgesetzten holen werde und er mich nun nochmals (zum
    letzten Mal) abweise. Und wenn ich dies nun nicht befolge und nicht
    gehe, werde er die Polizei rufen, da ich gegen die Regeln in ihrem
    Hause verstossen würde (also quasi Hausfriedensbruch) und dies
    dann unangenehm werden würde !
    Ich sagte dann, das ich auch mit dieser Lösuung einverstanden bin
    und er doch bitte die Polizei rufen solle. Daraufhin hin ist der Typ
    weggelaufen und kam nach 5 min. wieder mit einer Ersatzfestplatte und
    meinte dass er nun diesen Fall in meinen Kundendaten eintragen werde.
    Ich sagte dann, er solle doch einfach meine Kundendaten gleich
    löschen, da ich bei Digitec nie mehr etwas kaufen werde.
    Mal schauen, wie lange sich dieser Laden eine derartige
    'Kundenfeindlichkeit' noch leisten kann. Für solche Shops
    wäre es wirklich an der Zeit, in der Schweiz mal das
    Konsumentenschutzgesetz zu revidieren. Wenn wir schon die ganze EU
    mitfinanzieren und jeden 'Mist' übernehmen, könnte man auch
    mal die positiven Dinge einführen. Mit 2 Jahren
    Gewährleistung und 14 tägigem Rückgaberecht per Gesetz,
    hätten solche 'Spielchen' dann ein Ende !
  • Susie3 | 14.12.2010, 10:02

    Bestätige schlechte Erfahrung mit digitec

    Ich kann die untenstehenden Voten nur bestätigen: Habe bei
    digitec ein Navi bestellt, das defekt geliefert wurde. Digitec weigert
    sich trotz Bestimmungen in den AGB, das Gerät auszutauschen.
    Obwohl Weihnachten ist und es ein Geschenk wäre, wird es jetzt
    eingeschickt, was Wochen dauern kann. Keiner kann mir sagen, wie es
    weitergeht. Mehrmaliges Nachfragen hat nichts gebracht. Habe zig Mails
    geschrieben, niemand antwortet. Der Kundendienst ist total
    unbrauchbar! Ich würde jedem dringend davon abraten, bei digitec
    zu kaufen!
  • Werner123 | 09.12.2010, 21:01

    VORSICHT Digitec und die nicht vorhandene Garantie

    Kann dem nur zustimmen. Ein von mir kürzlich erworbenes externes
    Speichergerät (digimate; zum Abspeichern über SD oder XD
    Karten) war beim ersten Gebrauch kaputt.
    Nach Rücksendung wurde mir lapidar mitgeteilt, dass der Fehler
    von mir verursacht wurde.
    Es gab keinerlei ernsthaftes Auseinandersetzen mit der gegebenen
    Problematik noch gab es ein Mindestmass an Service dem Kunden
    gegenüber.

    Die vermeintlich günstigen Preise dürfen nicht über die
    gegebene Geschäfspraktik hinwegtäuschen.
    Ick kann nur nachdrücklich abraten, mit digitec Geschäfte
    abzuwickeln.
  • Thorny | 11.11.2010, 22:38

    Digitec wird ARROGANTOtec

    Digitec ist mit uns gross geworden, ich kenn die Kerle. Früher
    bescheidene, zuvorkommende Krampfer heute ARROGANTE Verarscher. SO
    NICHT Digitec ! Solange solche Beschwerden erscheinen, boykottiere ich
    Euch. Ihr seid nur durch Eure Kunden gross geworden. Warum verarscht
    Ihr diese nun?

    P.S. Obwohl Schweizer muss ich aus konsumentenrechtlichen Gründen
    mehr und mehr Deutschland empfehlen. Rückgaberecht etc ist dort
    gesetzlich gesichert. Warum lassen wir Schweizer uns von unseren
    eigenen Firmen permanent über den Tisch ziehen? Ändern wir
    unsere Konsumentengesetze!
  • Halloween86 | 11.11.2010, 21:04

    Betreibung gegen Digitec eingeleitet!

    Wenn ich alles hier niederschrieben müsste was ich mit Digitec
    alles erleben musste, dann wäre ich vermutlich morgen noch dran.
    Nun Hand aufs Herz aber das was Digitec sich leistet ist eine absolute
    Schweinerei. Geld über 4 Monate zurückzubehalten ist das
    Eine aber dann nicht mal auf eingeschriebene Briefe zu reagieren und
    auch sämtliche mails unbeantwortet zu lassen das Andere.
    Ich habe nun zusammen mit meinem Anwalt nun eine Betreibung gegen
    Digitec eingereicht und warte nun mal ab was als Nächsten
    passieren wird. Es ist schon sehr stossend, dass man von einer solch
    grossen Firma wie Digitec buchstäblich verarscht wird. Ich habe
    derzeit eine solche Wut auf diese Firma und ich werde bestimmt all
    meine Kollegen Verwandte Freunde etc. eindringlich von denen warnen.
  • bernane | 08.11.2010, 17:36

    digitec samsung q330 akku

    Hier noch ein weiterer Beitrag zum Thema Kundenservice und Digitec.
    Ich habe mir gerade den Samsung Q330 bei Digitec gekauft. Dort steht
    auf der Homepage "bis zu 7h Akkulaufzeit". Das ist nach
    Angaben des Herstellers auch richtig. Allerdings mit dem 67 Wh Akku
    wie bei Samsung angegeben und nicht mit dem 48 Wh Akku wie von Digitec
    verkauft (aber nur als 6 Zellen-Akku ausgewiesen (beides sind 6 Zellen
    Akkus)). Tatsächliche Akkulaufzeit: 2-3h (maximal).

    Meine (kurze) Erfahrung mit dem Digitec-Kundenservice hat einige der
    anderen Beiträge hier bestätigt: Man ist grundsätzlich
    als Kunde in der Bringschuld - auch wenn es sich um einen
    offensichtlichen Fehler der Firma handelt - den die freundliche
    (zumindest anfangs) Dame an der Kundenhotline sogar eingesehen hat.
    Man konnte mir nicht sagen, ob es nun in meinem Fall daran lag, dass
    mir der falsche Akku verkauft wurde oder ob es ein Fehler auf der
    Website ist. Einziges Angebot: "einschicken oder vorbeikommen und
    dalassen zum testen". Na vielen Dank.

    Ich gebe hier schon auf, denn ich kann mit der schlechten Akkulaufzeit
    leben und mir den Ärger der sonst noch käme ersparen. Das
    Gerät hat immer noch ein gutes Preis-Leistungsverhältnis und
    den trade-off "billig" vs. "Kundenservice" gibt es
    ja nicht nur bei Digitec. Trotzdem werde ich es mir das nächste
    mal gut überlegen, ob ich nochmal bei Digitec einkaufe.

    Noch ein Kommentar: Es wird Zeit, dass in der Schweiz dem
    Konsumentenschutz (Rückgaberechte, Garantielänge, etc.)
    endlich wie in der EU einmal "nachgeholfen" wird.
  • Bartman | 05.11.2010, 22:16

    Digitec Geschäftsleitung hat es nicht nötig, eMails zu beantworten.

    Am 4. November früh morgens schrieb ich an den Digitec CIO Oliver
    Herren und schilderte die ganze Geschichte mit meinem AV-Receiver.

    Bis am 5. November habe ich noch immer nichts von Digitec gehört.
    Dass es diesen Herren völlig egal ist, wie die Kunden behandelt
    werden, ist ja jetzt ziemlich offensichtlich.

    Nun, ich hatte ehrlich gesagt auch nichts anderes von dieser Firma
    erwartet nachdem was ich jetzt erleben musste.

    Digitec ist für mich wirklich abgeschrieben, da geht es nur um
    den Verkauf von Produkten.
  • Bartman | 03.11.2010, 23:32

    AV-Receiver unrepariert zurück und wurde dann über 1 Monat von Digitec im Zeltrallager vergessen

    Ich hatte Ende August einen hochwertigen AV-Receiver für 1800
    Franken bei Digitec gekauft. Das Gerät konnte jedoch Fotos
    über das Netzwerk nur verstückelt und verpixelt wiedergeben.
    Digitec versprach mir eine gute Lösung, die dann wie folgt
    aussah: Das Gerät musste am 11. September zur Reparatur
    eingeschickt werden. Am 30. September wurde dann mitgeteilt, dass das
    Gerät aus der Reparatur zurück sei, aber kein Fehler
    festgestellt wurde. Dann passierte nichts mehr. Das Gerät wurde
    mir nicht etwa zurück geschickt sondern befand sich nun im
    Zentrallager von Digitec. Niemand schien das dort zu stören. Am
    2. November habe ich mich dann bei Digitec telefonisch beschwert und
    um Rückruf eines Vorgesetzten gebeten, welcher mir am 3. November
    hätte zurückrufen sollen.

    Am 3. November wurde ich per automatischem Mail dann informiert, dass
    ich meinen Receiver in Dietikon abholen könne. Keine
    Entschuldigung, keine Wiedergutmachung, nichts. Ja es wäre da
    nicht mal jemandem in den Sinn gekommen, dem Kunden das Gerät
    kostenlos nach Hause zu schicken. Ich muss jetzt das Gerät auch
    noch im Ladenlokal selber abholen. Auf so einen Kundendienst kann
    jeder verzichten.

    Ich habe mir meine Meinung zu Digitec gemacht und werde zukünftig
    einen grossen Bogen um dieses Unternehmen machen. Als treuer Kunde
    erster Stunde hatte ich immer wieder Kollegen an Digitec verwiesen und
    auch selber oft da gekauft. Inzwischen ist auch mir klar geworden,
    dass ein guter Preis nicht alles ist und ich werde zukünftig bei
    Händlern einkaufen, die auch nach dem Kauf für den Kunden da
    sind.

    Ich finde das Verhalten von Digitec eine unglaubliche Frechheit. Dass
    Geräte unrepariert zurückgehen, mag ja mal vorkommen. Dass
    der Kunde aber seine bezahlte Ware über einen Monat lang nicht
    mehr zurück erhält, das ist einfach skandalös.

    Ich wünschte mir es wären mehr Leute bereit, bei solchen
    Händlern in Zukunft auf Käufe zu verzichten. Denn die Firma
    Digitec verdient das Vertrauen der Kunden ganz sicher nicht. Da weiss
    die Linke nicht was die Rechte tut und am Telefon wird man immer mit
    Sprüchen wie "ich muss das abklären" auf den
    nächsten Tag vertröstet. Es ist echt traurig, mit was
    für Methoden hier die Kunden für dumm verkauft werden.

    Finger weg von Digitec, es gibt auch wirklich gute Fachhändler,
    die preislich ebenfalls mithalten können.

    Ein Tipp an alle die unbedingt ein Schnäppchen machen wollen:
    nehmt die Tiefpreisgarantien der Händler beim Wort und fragt in
    den Geschäften nach ob die Händler den Preis von Digitec
    mithalten. Die meisten werden es tun und Digitec hat das Nachsehen.

    Die Geschäftsbedingungen bei Digitec sind auch weit von dem
    entfernt, das man als Konsument als kundenfreundlich erachten
    würde. Das können Mediamarkt und Co definitiv alle besser.
  • adrianzaj | 03.11.2010, 17:37

    Digitec...

    Ich Sehe das ebenfalls so, wem eine solche Funktion so wichtig ist,
    hätte sich vorher Informieren können.

    Zum Support kann ich sagen, mein Rechner ist 1 1/2 nicht richtig
    gelaufen, ich war fast jeden Tag mit Digitec im Kontakt, bis mein
    Rechner lief... So ein Support hat nicht jeder OnlineShop!

    Ich bin durchaus auch zufriedener Kunde von Steg & co....
    In diesem Fall hätte das auch in anderen Shop's passieren
    können!
  • Watchdog | 03.11.2010, 09:56

    Foren

    @Saldiert: In Foren ist es generell so dass sich nur Unzufriedene
    Kunden zu Wort melden. Das selbe läuft bei Microspot. Ich z.B.
    habe weder bei Digitec noch bei Microspot jemals Probleme mit der
    Bestellung gehabt. Aber ich hatte bei diesen 2 Lieferanten auch noch
    nie einen Garantiefall. Richtig "kennen" lernt man einen
    Händler ja erst wenn es Probleme mit der Bestellung gibt.
  • Saldiert | 02.11.2010, 20:08

    Was auch immer...

    Digitec hat so wie's aussieht wirklich unglücklich reagiert, aber
    ich persönlich würde mich schon VOR der Bestellung
    versichern, dass diese Funktion vorhanden ist; vor allem wenn sie so
    wichtig ist und in den Produktinfos nichts dazu steht. Vermutlich
    besteht ansonsten auch rechtlich kein Anspruch auf Umtausch - man
    hätte ja nachfragen können. Und die Produktinformationen
    sind zwar bei vielen Webshops recht ausführlich, aber alle
    Eventualitäten und Kundenbedürfnisse kann man vermutlich nie
    abdecken.

    Was ich recht seltsam finde ist das regelrechte Digitech-Bashing hier.
    Auf toppreise.ch wo ich mich jeweils vor Bestellungen informiere, hat
    Digitec jedenfalls eine sehr hohe Bewertung, inklusive Kundendienst,
    und das bei weit über 5000 Bewertungen. Ich kann mir also nur
    vorstellen, dass die sich hier Beklagenden nicht repräsentativ
    sind (was natürlich die jeweiligen Fälle auch nicht besser
    macht!). Die Bewertungen auf toppreise sind es vielleicht auch nicht,
    aber aufgrund der viel grösseren Zahl scheint es mir in der
    Tendenz glaubwürdiger. Oder hat sonst jemand eine Erklärung
    parat? Hatte persönlich noch nie einen Garantiefall mit einem
    Webshop.
  • charnold | 01.11.2010, 11:15

    Gute Shop

    Ich empfehle Stegcomputer und PCP. Bis jetzt noch nie Probleme bei
    Garantiefällen oder sonst was gehabt. Bei Digitec ist zum
    Glück bis jetzt noch kein Garantiefall untergekommen.
    Ich kaufe nur schon wegen der Einrichtung bei Digitec nicht gerne ein.
    Wenn ich etwas vorbestelle und abhole, will ich nicht noch 30min - 1h
    Stunde warten, bis ich meine Ware bekommen.
  • gizzmo25 | 29.10.2010, 15:16

    Glück gehabt?

    Ich würde jetzt gerne mal eine Lanze für Digitec brechen...
    ich könnte mir nämlich auch vorstellen, dass sich hier
    hauptsächlich jemand meldet, der seinem Frust freien Lauf lassen
    möchte.

    Nachdem ich alle meine Einzelteile für meinen neuen PC bei
    Digitec gekauft hatte und ganz zum Schluss die Festplatten verbauen
    wollte, ist mir aufgefallen, dass eine der HDD's eine
    Beschädigung aufweist. Daher konnte ich meinen Computer an diesem
    Abend nicht in Betrieb nehmen und war mächtig sauer. Auf der
    Suche im Internet wie ich mich am besten zu verhalten hätte, bin
    ich auf diesen Beitrag gestossen und ich habe mich eigentlich schon
    fast damit abgefunden, dass mir ein Umtausch verweigert werden
    würde, zumal die Beschädigung ohne Problem auch von mir
    hätte sein können. Am nächsten Tag bin ich direkt zu
    digitec vor Ort gefahren, um das Gerät auszutauschen und was soll
    ich sagen? Nach einer langen Wartezeit, war ich dann maximal 10 am
    Schalter und bin zufrieden mit meiner neuen Platte nach Hause
    gefahren.
    Ich muss gestehen, das war nahezu eine perfekte Umtausch Aktion.
    Es ist aber auch ein Unterschied, ob man einen wirklichen Defekt
    vorweisen kann, oder aber einfach ein Feature nicht vorhanden ist. Da
    gibt es nur 2 Möglichkeiten, entweder an der eigenen Nase fassen
    und zugeben, dass man versäumt hat sich im Voraus richtig
    über das Produkt zu informieren, oder aber man zieht eine Lehre
    daraus und kauft solche Geräte bei Media Markt, wo sie zwar
    teurer sind, aber dafür gibts keinerlei Probleme beim Umtausch.
  • konsument333 | 30.09.2010, 15:37

    Digitec - Schon fast betrügerisches Vorgehen bei Rückgabe

    Auch bei uns will Digitec ein Multifunktionsgerät für ca. Fr
    160.- nach 2 Tagen gebrauch und einem defekt nicht mehr
    zurücknehmen. Mehrere Mails und Telefonate haben die Situation
    nicht verändert. Ktipp bitte veröffentlicht in der
    nächsten Ausgabe einen Bericht über digitec und die
    unhaltbaren Zustände im Kundenservice. Schliesslich zählt
    sich dieser Laden als einer der grössten Online Shops in der
    Schweiz. Ich kann nur empfehlen nicht bei digitec zu bestellen.
    Preisunterschiede zum nächst günstigeren Produkt bei einem
    anderen Online Shop sind im Vergleich zum ÄRGER
    vernachlässigbar!
  • bellini54 | 17.05.2010, 23:16

    Enttäuschender Service von Digitec

    Ich habe per Zufall die hier erfassten Kommentare mal so durchgelesen
    und staunte nicht schlecht, wie sich die Beschwerden über Digitec
    mehrheitlich mit meiner Erfahrung die ich mit Digitec machen musste
    abdeckt. Auch ich hatte ein Gerät bei Digitec gekauft, welches
    leider bereits nach einer kurzen Zeit ein Problem aufwies und ich es
    dann zum Hersteller gesendet habe. es dauerte aber nicht sehr lange
    bis ich die Mitteilung bekommen habe, dass ich mich direkt an den
    Händler wenden soll, denn das Gerät könne leider nicht
    gegen Garantie repartiert werden da es sich um ein Grauimport handle.
    Gefrustet habe ich dann das Gerät an Digitec zugesandt und dies
    nun vor über 5 Wochen und warte seither auf eine Reaktion,
    Antwort oder Rückmeldung und werde demnächst einen
    eingeschrieben Brief denen zukommen lassen weil ich nicht mehr
    länger warten will! Schade, dass es solche Firmen in der Schweiz
    gibt, welchen das Wort Kundenservice ein absolutes Fremdwort ist!
  • binzaker8000 | 05.05.2010, 12:40

    Digitec.ch, die pure Enttäuschung

    Katastrophaler Kundendienst und mieser Service. Da kann der Preis noch
    so billig sein, wenn es dann beim Rest massiv hapert. Auch per mail
    bekommt man nur selten Antwort und telefonisch hat man so gut wie gar
    keine Chance. Ich blättere in Zukunft lieber ein paar
    Fränkli mehr auf den Tisch, weiss dann aber auch, dass ich nicht
    im Regen stehen gelassen werde. Schade, dass Digitec in Sachen Service
    und Kundendienst völlig versagt.
  • Wolfgang2000 | 03.05.2010, 10:11

    Virtualbox - Netz

    Hallo, mBlume,

    freut mich, dass Sie dann doch noch mit etwas Hartnäckig-sein
    etwas erreichen konnten.
    Dass es mit Oracle auf dem neuen Book nicht funktioniert, ist noch
    seltsam; ich vermute, dass Sie sich sehr gut auskennen, aber
    sicherheitshalber erwähne ich noch:
    Wenn Sie Virtualbox verwenden, können Sie unterschiedliche
    Netzwerkarten machen.
    Um von aussen auf das virtualisierte System zuzugreifen, müssen
    Sie eine "host-only" Konfiguration haben (die Netzwerkkarte
    des virtualisierten Systems ist im selben Netz wie der Host)
    http://www.thomas-krenn.com/de/wiki/Netzwerkkonfiguration_in_VirtualBo
    x_3.0#Host-only_networking
    (Ob der XP-Mode von Win7 solche Spezialitäten zulässt, weiss
    ich offengestanden nicht)
    Falls das virtualisierte System auch vom Internet aus anwählbar
    sein, bedarf es einem entsprechend konfigurierten Gateway.
    Aber wiegesagt - ich vermute, dass Sie das schon durchprobiert haben.
  • ifri87 | 01.05.2010, 00:12

    Digitec die grosse Enttäuschung

    Ich habe vor kurzem bei Digitec einen Fernseher gekauft und wollte den
    natürlich gleich bei mir zu Hause installieren und in Betrieb
    nehmen. Ich erlebte aber eine böse Überraschung als ich
    feststellen musste, dass das der Stromstecker überhaupt nicht
    passte!! Aals ich dann meinen Kollegen zur Hilfe gerufen habe der sich
    da recht gut auskennt habe ich erfahren, dass es sich bei dem Stecker
    um die englische Version handle und in der Schweiz gar nicht
    kompatibel sei. ich habe mich dann umgehend an digitec.ch gewandt und
    dort sagte man mir, dass sie dies abklären müssten und mir
    wieder Bescheid geben würden. Dies war nun vor 8 Tagen und
    seither habe ich leider nichts mehr von denen gehört. Also wenn
    man dies noch Kundendienst nennen kann weiss ich auch nichts mehr.
    Auch die Kompetenz der Kundendienstarbeiter lässt leider mehr als
    zu wünschen übrig. Mir kommt es nun so vor, als könnte
    Digitec nur über seine tiefen Preise verkaufen aber was den
    Service etc. anbelangt bleibt man bei denen offenbar völlig auf
    der Strecke. Für mich jedenfalls war es das erste und letzte Mal
    wo ich was bei denen gekauft habe!
  • mBlume | 28.04.2010, 23:47

    XP mode ist schwierig

    elandor - Es war Windows 7 Pro, sonst hätte ich ja zu Unrecht
    behauptet, dass Sony etwas blockiert.


    Guten Abend Herr Freitag,
    vielen Dank für ihr Hilfsangebot. Auch digitec hat mitlerweile
    eine Möglichkeit gefunden, den XP mode für dieses Laptop zu
    aktivieren. Nur hatte ich zu wenig Zeit um diese Problemlösung
    abzuwarten und habe schon im Dezember ein ähnliches Dell Laptop
    gekauft, bei dem der XP mode einfach so funktioniert.

    Die Schwierigkeit verschiebt sich dann: Als ich vom Win 7 host eine
    Verbindung zu Oracle auf dem XP Gast aufbauen wollte, kam diese nicht
    zustande. Ganz ähnlich auch bei Virtualbox.

    Siehe http://go.techtarget.com/r/10584228/8658202/1
    (Kurz: Das Problem ist trotz veschiedener Versuche ungelöst. es
    handelt aber sicher um ein Software-Problem, nicht BIOS)

    Nochmals vielen Dank für ihr Hilfsangebot.

  • elandor | 28.04.2010, 22:05

    Betriebsystem

    Es muss aber nicht zwingenderweise der Labtop schuld seinen das es

    nicht funktioniert. Der Xp mode funktioniert nur in der Proffesionel

    Version sowie auch bei Ultimade, hast du nur eine Home Edition von

    Windows 7 wird der Mode das schon Blockiert.
  • Wolfgang2000 | 28.04.2010, 21:33

    Können wir Ihnen helfen?

    Guten Abend, mBlume,

    leider haben wir erst heute von Ihrem Problem erfahren.
    Vorab: als Mitbewerber von digitec enthalten wir uns aus fairness
    eines Kommentars.
    Wir möchten Ihnen aber unsere Hilfe (kostenlos) anbieten, falls
    Sie das Sony Gerät noch im Einsatz haben - wir können zwar
    nicht die Restriktionen des Bios beeinflussen, aber grundsätzlich
    sollte eine Virtualisierung nicht ausgeschlossen sein (wobei eine
    Nicht-Nutzung der hardwareseitigen Virtualisierungsfähigkeiten
    per Bios tatsächlich schade ist; je nach Auslastung könnte
    aber eine einfache Virtualisierung, beispielsweise per Virtualbox,
    ausreichen)
    Sie können mich gerne bei Bedarf kontaktieren, Sie finden Telefon
    und Email auf unserer Website.

    Wolfgang Freitag,
    PCP.CH AG
  • Watchdog | 28.04.2010, 13:29

    Panels

    @Georg73: Ihnen ist aber schon klar, dass nicht jeder Hersteller von
    LCD TV seine eigenen Panels herstellt? Somit fällt diese A/B
    Panel Legende schon mal ins Wasser. Das ist nichts weiter als
    Stammtisch-Halbwissen
  • Stef70 | 28.04.2010, 08:43

    Fernseher

    @man88
    Was sie erzählen ist absoluter Blödsinn... Klar kann ein
    Fernseher von Ungarn kommen, Samsung z.B. hat da ein grosses Werk. Es
    mag bei gewissen Serien unterschiedliche Panels geben, aber da spielt
    es überhaupt keine Rolle, ob sie das Gerät bei MM,
    Interdiscount, Fust oder Digitec kaufen, dies ist dann höchstens
    Glückssache. Die Quellen und Produktionsstätten sind immer
    die gleichen. Oder haben sie allen Ernstes das Gefühl, dass ein
    Hersteller extra für den Schweizer Markt bessere Panels verbaut?
    Bitte glauben sie nicht alle Märchen, die man ihnen in gewissen
    Geschäften erzählt.
    Überdies weiss ich aus sicherer Quelle, dass auch Digitec fast
    alle Geräte vom jeweiligen Schweizer Importeur hat. Dies spielt
    zwar wie gesagt keine Rolle, da die Geräte ohnehin die gleichen
    sind... Aber diese Import-Geschichten mit 2.-Klass-Geräten werden
    oft gezielt gestreut, um die eigenen höheren Preise zu
    rechtfertigen...
  • Watchdog | 27.04.2010, 13:16

    Panel?

    Wie kommen Sie darauf dass in einem LCD TV des gleichen Modells und
    der gleichen Grösse verschiedene Panels verbaut werden? Was ist
    denn der Unterschied zwischen einem A Panel und B Panel? Erklären
    Sie mir das bitte mal.
  • Alfred766 | 23.04.2010, 13:20

    Vorsicht vor dem Onlinehändler Digitec !!

    Leider musste ich bei Digitec eine herbe Enttäuschung erleben.
    Ich habe dort ein Smartphone bestellt und dies Ende März! Vor nun
    3 Tagen also genauer gesagt am 20. April nachdem ich nun x Mal
    vertröstet wurde bekam ich nun die Info, dass der Artikel leider
    erst Ende April lieferbar sei und ich mich bis dahin noch gedulden
    müsse!! Eine Stornierung wollte aber Digitec nicht akzeptieren
    ausser bei einer Bearbeitungsgebühr von 50 Fr.! Für mich ist
    Digitec Vergangenheit und ich werde nie mehr dort was kaufen gehen!
    Übrigens bekommt man von denen auch nur sporadisch eine Antwort
    auf Mail Anfragen und kann unter Umständen sogar 3-4 auf eine
    Antwort warten! Gruss Alfred

  • Hartmann | 19.04.2010, 17:38

    Achtung, XXXX Kundendienst bei Digitec!!

    Leder haben die Jungs von dem Digitec keine Ahnung wie man mit
    Kunden umgehen muss und so wird man mehr oder weniger abgewimmelt,
    wenn man mal mit einem Problem kommt. Auch vor Ort ist man leider bei
    denen kein wirklich gern gesehener Kunde, falls man ein
    Garantieproblem hat! kein Wunder, denn die XXXXX Digitec importiert zu
    95% ihrer Produkte aus dem Ausland und da sind Problem eben
    vorprogrammiert. Aber der Kundendienst kann ich mit allem Respekt
    nicht mehr ernst nehmen sorry!! Bezahle lieber in Zukunft etwas
    weniges mehr habe dann aber auch entspr. Service und werde dann auch
    ernst genommen!

  • schnurzel | 21.03.2010, 10:27

    Was wirklich Sache ist

    @Fischbrot ...also derjenige, der das grösste Geheul veranstaltet
    bist ja wohl du! Ich nehme an, du hast selber einen Webshop und wirst
    täglich von Kunden bedrängt, die mit den unmöglichsten
    Gründen Ware zurückgeben wollen, stimmts?

    Tatsache ist, dass dieses Land in Sachen Internetshopping ein
    Entwicklungsland ist. Was in jedem normalen Laden ohne Probleme
    möglich ist (Kleid passt nicht - ich tausch's um) geht im
    Internet nicht, im Gegensatz z.B. zu Deutschland, wo ein
    14-tägiges Rückgaberecht OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN
    besteht.

    In diesem Fall lag der Fehler weder bei digitec, die gemäss
    meiner Erfahrung einen anständigen Service bieten (kommt halt
    immer auch darauf an, wie man an die Leute herantritt), noch bei
    mBlume. Das Risiko trägt allerdings allein er - in diesem Sinne
    finde ich es angebracht, wenn er den Fall hier postet.

    @mBlume Ich hätte halt nach einem Update/Patch von Oracle
    Ausschau gehalten, die haben doch die meisten Möglichkeiten, das
    Problem zu beheben und du wärst dann erst noch auf dem neusten
    Stand der Technik...
  • mBlume | 19.03.2010, 18:04

    Neue Politik oder nur zeitweise unkooperativer Kundendienst?

    Über drei Monate nach der Rücksendung und ca. zwei Monate
    nach der vorletzten inhaltlichen Interaktion konnte die Angelegenheit
    doch noch geklärt werden.
    digitec hat den Kaufpreis abzüglich einer nachvollziehbaren
    Beteiligung an einem Abschreiber zurückerstattet.

    Man würde sich wünschen, dass Rückgaberecht im
    Versandhandel die Regel würde und nicht systematisch per AGB
    ausgeschlossen würde.
    Von selbst werden die Händler das allerdings sicher nicht
    ändern.
  • Watchdog | 04.02.2010, 13:21

    Och schade...

    jetzt hab ich grad Popcorn geholt... ;-)
  • Fischbrot | 02.02.2010, 15:16

    mein letzter beitrag in dieser traurigen, traurigen runde

    ignorance is bliss *seufz*
  • mBlume | 02.02.2010, 15:08

    Kein XP mode, also musste das Notebook zurück

    an xaml1 Danke für Ihre Tipps.

    Der XP mode kann anscheinend an mehreren Stellen scheitern. Hier liegt
    es am BIOS. Das hat der Sony-Suppport bestätigt. Abhilfe war im
    Dezember nicht geplant.

    Die Ergüsse von Fischbrot sind ein Fall für den spam Filter.
  • Fischbrot | 02.02.2010, 14:20

    an den robin hood der geprellten konsumenten...

    @xaml1.. was habe SIE denn gefrühstückt?

    brauchen sie es, hier den robin hood der geprellten konsumenten zu
    geben, um sich am abend gemütlich und zufrieden vors behagliche
    cheminee zu setzen?

    sind sie wohl auch so ein ewig-paranoider, immer klagender und auf
    sein recht pochender zeitgenosse, der im blind eifernden forums-rausch
    jeglichen gesunden menschenverstand und eigenverantwortung
    verlorenhat? der verlangt, dass jede firma und jeder dienstleister
    gedanken lesen kann und schleimend und winseln um den
    königs-konsumenten streicht, um ihn ja nicht zu verstimmen? einer
    jener spezies, die ihre eigenen fehler derart kaschieren, um sie dann
    mit lautem
    geld-zurück-sonst-klage-ich-und-petze-beim-kassensturz-geschrei
    zu vertuschen suchen?

    muss ich denn, nur weil es sich hier um ein konsumentenschutz-forum
    handelt, immer in heftiges nicken und lautes aufschreien verfallen,
    obwohl jemand seine hausaufgaben nicht gemacht hat und dies partout
    nicht wahrhaben will?

    vielleicht sind SIE ja die beschriebenen mama-beine.. auf jeden fall
    würde IHNEN ein portiöncher weniger arroganz ganz gut
    anstehen!

    denken sie mal drüber nach.....


    PS zu ihren "hilfreichen" ausführungen: was wird wohl
    eine rechtsberatung erwidern, wenn der kunde vorbringt, dass er ein
    grünes auto gekauft hat obwohl er eigentlich ein rotes wollte?
    na?

  • xaml1 | 02.02.2010, 13:28

    RE:

    @Fischbrot: was sollen diese arroganten Ausführungen? Sparen Sie
    sich doch einfach den Aufwand den Schrott einzutippen.

    @mBlume: das Problem ist, nur bestimmte Intel-Prozessoren
    unterstützen den "Windows XP Mode". Hier
    http://blogs.zdnet.com/Bott/?p=1461 und vor allem hier
    http://blogs.zdnet.com/Bott/?p=946 gibt es weiterführende
    Informationen. Um Ihr Anliegen "Publik" zu machen, wenden
    Sie sich doch an folgende Stellen: kassensturz@sf.tv,
    info@konsumentenschutz.ch und info@ktipp.ch - anstatt hier komischen
    Gestalten ausgesetzt zu sein.

    Zu guter Letzt noch der Tipp, in Ihrer Region eine Rechtsberatung
    aufzusuchen. Dort können Sie einer Juristin oder einem Juristen
    für ca. 10 Franken Ihre Fragen stellen.
  • mBlume | 01.02.2010, 15:18

    Mein Fehler war, dass ich bei digitec bestellt habe

    .... und Vorkasse geleistet habe.

    Das passiert mir nicht noch mal.

    Und den Konsumentenschutz muss man eben erst noch erkämpfen.
  • Fischbrot | 01.02.2010, 15:07

    aha...


    da klingts doch plötzlich schon ganz anders ;-)

    um es mal deutlicher zu formulieren: der fehler liegt
    höchstwahrscheinlich bei Ihnen. Was Sie vermutlich so wütend
    macht, ist der Umstand, dass Sie ohne Antwort abgefertigt wurden.

    Es ist bestimmt nicht die feine Art, aber aus rechtlicher Sicht ist
    von Digitec her wohl alles sauber gelaufen.

    Sie schreiben, dass Sie das Gerät eingesandt haben, und daraufhin
    ein Email-Wechsel erfolgte. Ich schätze mal, dass Ihnen Digitec
    auf diesem Wege mitgeteilt hat, dass sie den Laptop nicht
    zurücknehmen werden.

    Dies ist wohl der Punkt, an dem Sie sich hätten eingestehen
    müssen, dass der Fehler bei Ihnen liegt, und dass Sie die
    Konsequenzen tragen müssen (ja, auch im Zeitalter des
    Konsumentenschutzes gilt noch immer: "Shit MAY happen"). Mit
    anderen Worten: der Punkt an dem Sie hätten aufhören
    sollen.

    Tun Sie sich und Ihrem Seelenfrieden einen Gefallen, und pochen Sie
    nicht darauf, dass man Sie überall mit höchster
    Freundlichkeit "häschelen und bäschelen" muss.

    Das ist wohl die Kehrseite des Konsumentenschutzs. Sobald der
    Konsument geschützt wird, meint er sich hier und da im Recht und
    schreit wie ein wütendes kleines Kind hinter Mamas Beinen hervor,
    sobald ihm nicht mit dem nötigen "kundenfreundlichen
    Geschäftsgebaren" begegnet wird ;-)

    Vergessen Sie nicht: Was des Konsumenten Recht ist, definiert das
    Recht, nicht der Konsument.

    Noch gute Nerven wünscht Ihnen

    f.
  • mBlume | 01.02.2010, 14:48

    digitecs kundenunfreundliches Geschäftsgebaren

    Die Information, dass der Computer diese wichtige Funktion, die von
    Microsoft gesondert beworben wird, nicht bietet (warum ist eigentlich
    egal), war und ist nicht öffentlich zugänglich. Nicht bei
    digitec, nicht bei Sony. Ganz im Gegensatz zum abgeregelten Auto.
    Auch im Zeitalter des WWW werden wir damit leben müssen, nicht
    alles vorher zu wissen.
    Mein Vorwurf richtet sich deshalb gegen das Geschäftsgebaren, die
    Ware nach dem Auftauchen des Problems nicht zurückzunehmen.
    Da ist einzig digitec in der Verantwortung, und es ist mein gutes
    Recht dieses sehr kundenunfreundliche Geschäftsgebaren weiter
    anzuprangern.
  • Fischbrot | 01.02.2010, 14:16

    Kurzer Hebel?

    mBlume, Sie scheinen mir frustriert und verärgert über Ihre
    Ohnmacht. Soweit verständlich, jedoch:

    Leider verschweigen Sie, ob Digitec Sie über den Umstand der
    Blockierung der WinXP VT im Unklaren belassen oder sogar belogen hat.
    Denn ist dies nicht der Fall, und Sie hätten es einfach nur
    versäumt, diesen für Sie wichtigen Umstand nachzufragen,
    kann Digitec nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

    Es obliegt der Verantwortung des Kunden, sich über den
    Leistungsumfang der gewollten Produkte zu informieren.

    Des weiteren geht es nicht um einen eigentlichen Defekt, welcher die
    Benutzung per se unmöglich macht, sonden um eine gewollte
    Blockade (namentlich eine programmierte Blockierung) der VT
    Virtualisierung im BIOS.

    Ein Auto, welches ab einer bestimmten Geschwindigkeit elektronisch
    abgeriegelt wird, wird ja ebenfalls nicht als fehlerhaft bezeichnet,
    sondern es handelt sich um eine gewollte Blockade.

    Ärgerlich? Allemal, geb ich Ihnen Recht.

    Fehler von Digitec? Glaube ich kaum.

    Obwohl Sie sich im Recht glauben ist es ein gefährlicher Weg,
    Ihre vermeintlichen Rechte über den Druck der Öffentlichkeit
    durchsetzen zu wollen.... auch Firmen können wegen übler
    Nachrede oder Verleumdung klagen...!

    mfg
    f.
  • mBlume | 01.02.2010, 13:11

    Nicht akzeptabel

    Das Windows 7 ist in Ordnung. Der XP modus wird im BIOS blockiert
    (sitzt zwischen Windows und der Hardware). Da kann man nichts machen,
    solange Sony das nicht ändert. Also habe ich mir ein Dell Laptop
    gekauft, was prima funktioniert.
    Als Kunde bietet mir das schweizer Recht im Gegensatz zur EU nur einen
    sehr kurzen Hebel. Aber darüber werde ich zumindest breit
    informieren.
    Man muss es sich wirklich klar machen, dass man bei digitec de facto
    fast ohne Garantie und ohne Rückgaberecht einkauft. Also besser
    gar nicht.
  • Sirio | 01.02.2010, 12:50

    Wenig Hoffnung

    Ich fürchte, dass Sie am kürzeren Hebel sitzen, vor allem da
    Sie das Gerät sicher bereits bezahlt haben. Doch etwas anderes:
    Möchten Sie nicht versuchen, das ganze Betriebssystem komplett
    neu zu installieren? Wenn das von Sony vorinstallierte Windows7
    tatsächlich eine Macke hat, könnten Sie sich bei einem
    Kollegen eine andere Windows7-CD ausleihen und damit- unter Eingabe
    der zu Ihrem Laptop gehörenden Seriennummer von Microsoft - die
    auf Ihrem Computer installierte Version ersetzen.
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