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Ich wurde von der Firma Delta Media AG angefragt, ob ich ein Inserat betr. Wohnungsvermietung bei ihnen schalten möchte. Ich habe tel. abgemacht, dass ich 1 Inserat in einer Zeitung in der Umgebung schalten will zu Fr. 153.--. 1 Rechnung à Fr. 153.-- habe ich erhalten in einer Zeitung, welche nicht in der Umgebung verteilt wird. Ich habe mich daraufhin beschwert und erhielt zu meinem grossen Erstaunen weitere 2 Rechnungen à Fr. 153.--. Die Firma Delta Media AG sagte mir daraufhin, dass es bei ihnen 20 Jahre üblich ist, jeweils 3 Inserat-Schaltungen zu verkaufen und ich hätte mich damit einverstanden erklärt, Beweis dafür sei eine Tonbandaufnahme. Muss ich diese 3 Rechnungen bezahlten? Ist eine Tonbandaufnahme am Telefon rechtsgültig? Müsste gleichzeitig nicht noch eine schriftliche Auftragsbestätitigung erfolgen? Hat jemand ähnliche Konflikte mit dieser Firma?
Antworten (11) |
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Vielen Dank Boss09 für Deine Antwort. Ich habe diese Anfrage
für meinen Kollegen geschaltet; er hat kein Computer zu Hause. Er
wird eben auch von dieser Firma tel. terrorisiert. Ich finde auch, da
muss man doch was dagegen unternehmen. Ich habe ihm schon
vorgeschlagen, ob wir nicht den Kassensturz oder Schweiz.Beobachter
darauf aufmerksam machen wollen?! Vielen Dank nochmals für deine
Antwort und liebi Griess Snowwhite