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Redaktion K-Tipp | 16.09.2009, 10:00

Kleingedrucktes in Verträgen

 

Im Kleingedruckten werden Konsumenten tagtäglich für dumm verkauft. Heute ist es kaum möglich, sich dagegen zu wehren. Experten fordern dringend ein griffiges Gesetz. Was halten Sie davon? ...zum Artikel ...zur Abstimmung

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Antworten (2)

 
  • GBeri | 26.10.2009, 15:17

    Kleingedrucktes in Verträgen.....

    ist ein Grund mehr, Verträge egal welcher Art, erst NACH einer
    Bedenkfrist und genauer Durchsicht zu unterschreiben.
    Da hat man doch eine prima Entschuldigung, falls der nervöse
    Verkäufer möglichst rasch zum Abschluss kommen
    möchte....
  • Nendaz | 20.09.2009, 15:32

    Kleingedrucktes nur für Clevere...

    Ja en griffigeres Gesetz ist schon lange Überfällig.Mir
    möchte einmal ein Sachverständiger erklären, wieso
    Zusatzbestimmungen mit "Haken" klein gedruckt werden
    muss.Jeder Vertragsnehmer hat ein recht, alles, was im Vertrag
    geschrieben steht, in gleich grosser Zeichengrösse vorgesetzt zu
    bekommen. Es gibr keine gesetzliche Vorschriften, dass Teile eines
    Vertrages Klein geschrieben werden. Um dem Unfug Abhilfe zu
    verschaffen, unterschreibe der Vertragsneghmer erst dann, wenn dieses
    "Übel" im Vertrag nicht vorkommt.
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