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Daniel Jaggi, Redaktor K-Tipp | 02.09.2009, 08:58

Teilnahmezwang bei Umfragen

Wer bei einer Telefonumfrage des Bundes nicht mitmacht, kann neu mit bis zu 10000 Franken gebüsst werden. Was meinen Sie dazu?

 

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Antworten (40)

 
  • corin | 02.11.2009, 07:54

    Busse

    Es stellt sich das Problem, dass die Busse gering, ein
    Rechtsmittelverfahren jedoch für eine Einzelperson wohl zu teuer
    und aufwendig ist. Bei jeder Person, die eine Busse kassiert geht es
    jedoch um die gleichen grundsätzlichen juristischen Fragen und
    nicht einen individuellen Fall. Wenn jemand eine Möglichkeit
    sieht, die Rechtsmittelverfahren (i.S. einer Art Sammelklage) zu
    koordinieren, wären Infos erwünscht. Vielleicht sollte man
    mit der Anfechtung noch warten, bis genügend Bussen verteilt
    wurden und bis dahin einfach zahlen.
  • mikehak | 26.10.2009, 20:56

    Datenschutz

    Also mal vielleicht einen Punkt zum Datenschutz. Es ist klar erwiesen,
    das der Liebe Mitarbeiter der Risikofaktor Nummer 1 für den
    Datenschutz sei es bewusst ode aus unachtsamkeit.
    Und je mehr Daten gesammelt werden umso interessanter ist es für
    die Leute, diese Informationen zu verkaufen.

    Und jeder der jetzt sagt, die Daten kann man von ihre Systemen
    garantiert nich mitnehmen, der behauptet etwas was er nicht beweisen
    kann, denn ich beweise ihm Garantiert das gegenteil. Es gibt immer
    eine Möglichkeit für den Datenklau.

    Und genau aus dem Grund gebe ich mal sicher einer Datensammlungsfirma
    nicht so Persönliche Informationen. Was ich ihnen auch so gesagt
    habe. Bin ja mal gespannt wie es weitergeht und wann die Busse
    einfliegt.


  • K-Tippchen | 26.10.2009, 19:24

    Wieder ein schönes Beispiel


    Gemäss div. Zeitungsberichten wurden am 22. Okt. die
    Computer des EDA gehackt. Welche Daten dabei entwendet
    worden seien, ist man anscheinend noch am "abklären".

    Ob man das Resultat, welche Daten nun definitiv entwen-
    det wurden, je erfahren wird, bezweifle ich jedoch. Ganz
    sicher ist wieder "nicht's passiert" und es wurden ganz
    sicher auch "keine Daten geklaut" (ist aber bloss
    eine Vermutung von mir). Bin einfach gespannt, wie die
    Beschönigung dazu dann definiert wird.

    Gerne zitiere ich aber noch die Datenschutzbestimmungen
    auf der Webseite des EDA

    "Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfas-
    sung und die Datenschutzgesetze hat jede Person Anspruch
    auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Miss-
    brauch ihrer persönlichen Daten. Die Bundesbehörden halten
    diese Bestimmungen ein".

    (jajaaaaaa, wer's glaubt?)

    "In enger Zusammenarbeit mit unseren Hosting-Providern be-
    mühen wir uns, die Datenbanken mit allen Mitteln vor frem-
    den Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder vor Fälschung zu
    schützen."

    (Vergebliche Leibesmühe, dies ist nicht machbar, die
    "Mittel"
    sind für die Katz'...)

    Wiederum muss ich sagen:

    "Der Datenschutz ist in der Schweiz NICHT
    gewährleistet"

    Aber gebt ruhig Euren Lohn an, wenn Euch jemand am Telefon
    danach fragt, denn das BfS ist besser abgesichert als das
    EDA...

    ...oder etwa doch nicht???


  • corin | 19.10.2009, 15:12

    Als Meinungsforschung getarntes Verhör

    Für mich ist klar, warum mündlich befragt wird. Wenn dem
    Befragten von Anfang an alle Fragen vorliegen, kann er seine Antworten
    aufeinander abstimmen (z.B. welches Einkommen und welche Ausgaben
    haben Sie?) und sich diese auch überlegen. Es scheint aber das
    Bundesamt zu interessieren z.B. zu ermitteln, ob Einkommen und
    Ausgaben übereinstimmen oder andere völlig private Dinge zu
    erfahren. Dies kann es eben nur durch den Überraschungseffekt von
    mündlichen Fragen, also den klassischen Verhörstil.
    Aber auch wenn Sie schriftlich gestellt würden, gehen die Fragen
    viel zu weit. Es geht nicht an, dass der Bürger gezwungen wird
    sich bis auf die Unterwäsche vor dem Staat auszuziehen oder falls
    er sich weigert durch eine Busse kriminalisiert wird.
  • K-Tippchen | 19.10.2009, 00:29

    Fragebogen

    Ich bin noch auf den ominösen Fragebogen im Netz
    gestossen, denn er ist sicher von allg. Interesse.
    Man findet ihn hier:

    http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/erhebungen__quell
    en/blank/blank/enquete_suisse_sur/anhang.Document.116867.pdf

    (Bitte beachten, dass der ganze Link am Stück mar-
    kiert ist)

    Ich kann mich aus Zeitgründen nicht grad zu allem
    jetzt äussern, darum nur ein paar Bemerkungen dazu.

    Zu Zeile 09100/09
    "Der Datenschutz und die Anonymität sind
    gewährleistet"

    Nein! Sobald ich meinen Namen und die Adresse preisgebe,
    ist das Ganze zum Gesagten eben NICHT mehr anonym!!!

    Zu Zeile 09101/03:
    "Ohne Datenschutz dürfen wir keine Umfrage machen"

    PS: Was meinte wohl die Deutsche Telekom zu "ihrem" Da-
    tenschutz, nachdem man man ihr im Oktober 2008 17 Millio-
    nen Kundendaten klaute? Aber das LINK-Institut ist da ja
    besser und sicherer! Und unsere Kinder bringt ja auch der
    Storch!

    Schön ist auch dieses Schweizer Hochdeutsch, welches da
    benützt wird!. In etwa: "Wann haben sie geschafft?

    Der Verfasser dieser Liste würde sicher sein Auto auch
    "kehren" statt zu "wenden"!

    (..ehrlich, ich bin jetzt dann "geschafft", wenn ich
    diese Liste weiterlese...)

    Oder z.B.: Viele Leute, "wo" ein Problem haben..." So
    ein
    super Beispiel ist in den Zeilen 79000/02 bis 05 zu lesen!
    Einfach köstlich!

    Ach ja, dass die LINK-Befrager den Befragten beim Schätzen
    ausdrücklich helfen sollen sieht man an den vielen INT-Bemer-
    kungen. Hilft natürlich ungemein bei der Genauigkeit der An-
    gaben, da die Link-Leute die persönlichen Daten wohl besser
    kennen als die Befragten selber!

    Aber was man dann noch gegen Schluss der Liste so alles un-
    ter dem Begriff "Arbeitserhebung" wissen will, ist einfach
    nicht mehr duldbar:

    Wie man wohnt, Miete, Tel-Nummern, Handy, ISDN, Herkunft
    der Eltern etc...

    Und das soll alles gemäss Schweizer Recht OK sein!? Dann
    freu' ich mich doch schon mal langsam auf's
    "Chrischtchindli"!

    @K-Tipp-Redaktion: Ihr bleibt doch dran an der Sache, oder?
    Besten Dank!
  • Leserin | 17.10.2009, 01:01

    Antwortzwang und Europäische Menschenrechtskonvention

    Gemäss Art. 8 Abs. 2 der Europäischen
    Menschenrechtskonvention (EMRK) ist die Privatsphäre zu
    schützen. Für SAKE werden Daten aus dem intimsten Bereich
    der Privatsphäre des Befragten abgefragt. Es geht nicht an, dass
    die Befragten gezwungen werden, diese Daten auf einem höchst
    unsicheren Weg preiszugeben. Der Befragte hat keine Chance zu
    überprüfen, ob der anrufende Befrager wirklich befugt ist,
    die Befragung vorzunehmen. Dem Missbrauch sind Tür und Tor
    geöffnet, ungeachtet dessen, dass uns das Bundesamt für
    Statistik hoch und heilig verspricht, die getroffenen
    Sicherheitsmassnahmen verhinderten allfälligen Missbrauch. Wer's
    glaubt, wird selig. Es stellt sich deshalb die Frage, ob der Zwang, am
    Telephon über intimste Details des eigenen Lebens Auskunft geben
    zu müssen, nicht Art. 8 Abs. 2 EMRK verletzt. Den Befragten
    müsste die Möglichkeit zur schriftlichen Antwort
    eingeräumt werden, da dieser Weg einiges mehr an Sicherheit vor
    Missbrauch bietet.
  • K-Tippchen | 16.10.2009, 18:51

    Schon was gekommen?

    Hat eigentlich schon jemand aus dem Forum hier so einen
    (blauen) Brief vom BfS bekommen oder wurde sogar bereits
    zur Umfrage gezwungen?

    Das Link-Institut müsste doch seit Oktober nun schon wie
    wild am Herumtelefonieren sein deswegen!

    Warum das BfS nicht wenigstens die Fragen gleich mit ihrem
    Briefchen senden kann (die wollen ja sparen, wie sie so
    schön sagen) ist mir und zahlreichen anderen Meinungs-
    schreibern weiterhin unklar.

    Vielleicht sollte das BfS noch einen zusätzlichen Brief
    versenden, der darauf hinweist, dass jetzt dann ein Brief
    kommt, der auf eine telefonische Umfrage hinweisen würde.

    Ich hoffe nur, dass unsere Steuerbehörden nicht auch noch
    auf die Idee kommen, dass man in Indien die Steuerdaten
    kostengünstiger verwalten kann und ich in Zukunft meine
    Steuererklärung per DHL an einen unbekannten Hindu-Unter-
    händler einschicken muss!
  • corin | 16.10.2009, 07:18

    Fischzug zur Ermittlung der guten und schlechten Schweizer

    Besonders perfide an der Sache ist, dass wegen des ungeheuren Umfangs
    der Befragung quasi ein Fischzug zur Ermittlung der
    "schlechten" Schweizer vorgenommen wird. Wo werden die Daten
    über die Personen, die eine Umfrage verweigern und deswegen eine
    Busse kassieren gespeichert. Wer garantiert, dass diese Personen nicht
    einer "Nachbearbeitung" /Kontrolle durch andere
    Behörden unterzogen werden oder ein generelles Misstrauen gegen
    diese Personen entsteht (die werden ja schon etwas zu verstecken
    haben, weil sie nicht antworten wollen). Dies ist rechtsstaatlich
    extrem bedenklich und muss unterbunden werden.
  • K-Tippchen | 03.10.2009, 23:13

    Übrigens...

    ...hat sich das Bundesamt für Statistik mittlerweile (ich hatte
    ja
    bereits in einem anderen Statement mal bemängelt, dass die nicht
    informieren) nun doch ein Herz gefasst und versucht krampfhaft, auf
    ihrer Webseite häufige Fragen zu beantworten. Anscheinend lesen
    die hier auch noch mit...

    Schön finde ich die Antwort zu: "Ist der Datenschutz
    gewährleistet?"
    Und das BfS sagt natürlich: "Der Datenschutz ist
    gewährleistet."
    Liebes BfS, in einem Land, in dem nicht mal mehr das Bankgeheim-
    nis gewährleistet ist kann man nicht auch noch behaupten, dass
    der
    Datenschutz gewährleistet ist, oder?!

    Interessant auch die Antwort zu "Wie ist die Antwortpflicht
    einge-
    führt worden". Das war anscheinend ein Pilotprojekt, welches
    so
    mir-nichts-dir-nichts nun definitiv beschlossen wurde. Einfach so...

    Weiterhin behauptet das BfS, die Daten seien nachher vollständig
    anonymisiert und enthalten keine Identifikation mehr. Gibt es
    dafür
    irgendwelche Beweise? Wie kann ich mich davon denn selber über-
    zeugen??? Wie denn? Ihr könnt viel behaupten, denn keiner kann
    das kontrollieren, nicht wahr?

    Und zudem, wer garantiert mir, dass all die tausenden von LINK-
    Telefonisten (man muss ja dann 125'000 x 20Minuten pro Jahr Tag
    und Nacht telefonisch die Leute belästigen) sich nicht manuell
    doch
    noch persönliche Daten notieren und auswerten (...ahh, der
    verdient
    soundsoviel, den erpress' ich mal und ahh, der hat AIDS, na dann
    rufe ich mal ein paar Leute an, ob die das schon wissen etc. etc.)?

    Super schön auch der Kommentar unter "Telemarketing und
    Erhe-
    bungen des BfS"
    Ich zitiere: "...und sogar ein gewisses Misstrauen entstehen
    kann."
    Liebes BfS, vielleicht habt ihr das halt noch nicht gemerkt, aber das
    Misstrauen ist nicht am Entstehen, es ist schon lange da! Erwachet!

    Immer wieder versucht das BfS in dieser Fragenbeantwortung
    mittels "rechtlicher Grundlagen" uns diese Pflicht
    "schmackhaft" zu
    machen, der Schutz der Privatsphäre jedoch (Art. 13 des Grundge-
    setzes) wird natürlich nicht erwähnt, denn genau dieser
    Schutz ist
    nicht mehr gegeben und dieses Gesetz wäre durch diese telefoni-
    sche Umfrage für die Katz!
    Im gleichen Artikel ist auch der Anspruch auf Schutz vor Miss-
    brauch meiner pers. Daten verankert. Und genau von diesem Recht
    mache ich Gebrauch und nehme an keinen tel. Umfragen mehr teil!
    Basta!

    Liebes BfS, keiner hat mal was gegen eine SCHRIFTLICHE Volks-
    zählung alle paar Jahre und ein paar Statistiken vielleicht auf
    frei-
    williger Basis, aber das was ihr da bietet hat nichts mehr mit
    Demokratie zu tun und man muss sich fragen, was wohl als
    Nächstes kommen wird...

    Verbot der freien Meinungsäusserung unter Androhung von Mord
    vielleicht?

    Denkt mal darüber nach...
  • K-Tippchen | 03.10.2009, 14:15

    Spätestens ab jetzt...

    ...kann man mit den Schweizern eben nicht mehr alles machen! Das Mass
    ist voll! Übervoll!

    Das Perfide an der ganzen Sache ist ja, dass man die Bürger
    regelrecht mittels Einschüchterungsversuch quasi erpressen
    wollte, damit sie Antworten geben!

    Wobei mich es schon interessiert, ab wann jemand nun mit
    1 Fr. gebüsst wird und bei wem dann wirklich die vollen Fr.
    10'000.-- an Busse fällig werden! Weiss das jemand???

    Denn es heisst ja "KANN neu mit BIS ZU 10'000 Franken ge-
    büsst werden"!

    Aha... -----> "KANN" und "BIS ZU"!

    Ja was jetzt?! Wird man oder wird man nicht??? Tönt, wie wenn
    man selber nicht ganz weiss, was man will, oder? Hauptsache,
    man setzt was auf und die (dämlichen) Schweizer ducken sich
    und schlucken es!

    Nachdem ich jetzt so gegen 500 Kommentare zu diesem ab-
    surden Erpressungsversuch gelesen habe und davon vielleicht
    nur etwa 1% dieses ungeheuerliche Vorgehen des BfS und des
    Bundes wirklich unterstützen hoffe ich, dass die Schweizer
    Bür-
    ger vom ihrem "Jänu, wenn's denn so isch"-Verhalten
    endlich
    doch so langsam wegkommen, sich zu wehren beginnen und
    auch mal wieder den Mut haben, gewisse Dinge von Behörden
    und Politiker/innen zu hinterfragen und kritischer zu betrach-
    ten!

    Danke für Euren Mut und Eure Zivilcourage! Weiter so!


    PS @ K-Tipp-Redaktion:
    Wann kommt nun endlich mal Hr. Alain Vuille (BfS) ins Studio
    und wird bei einer Sendung etwas kritisch ausgefragt? Wann?
    Oder traut sich der werte Herr etwa nicht?
  • Knighty | 02.10.2009, 23:36

    Mit den Schweizern kann man jetzt alles machen...

    Anscheinend prüfen unsere Politiker, wie weit sie es treiben
    dürfen, bevor sich mal wer getraut sich aufzubegehren.
    Das Geld wird in hohem Bogen aus dem Bundeshaus geworfen und keinen
    interessiert es.Banken, Versicherungen usw. werden nach
    jahrzentelangen Renditen noch aufgepumpt, aber die Bevölkerung
    findet das gut.
    Dann lässt man sich von ausländischen Politikern beschimpfen
    und gar bedrohen, aber wir verneigen uns noch und sagen danke.Aber ich
    glaube, wir sind auch das einzige Volk, das freiwillig zu jeder
    Steuererhöhung JA sagt!Aber dann wieder rumjammern, wenn die
    Krankenkassen-Prämien steigen!
    Zuerst werden einem Kehrricht-Gebühren aufgezwungen, weil jeder
    genau seinen Anteil bezahlen soll und ja alles gerecht ist (wieso muss
    ich dann sonst 100 Dinge mitfinanzieren???) und dann kommt so eine
    lächerliche Idee mit diesem Pflicht-Gesetz?
    Hallo??? Das heisst also, ich lasse jetzt meinen Telefonanschluss
    sperren, damit ich besser dran bin, als Leute mit Telefon?Wo ist denn
    da bitte die Gerechtigkeit?
    Wenn die in Bern was von mir wissen sollen, dann können sie gerne
    zu mir nach Hause kommen, dann erzähl ich ihnen schon
    was.Jedenfalls lasse ich mir sicher keine Busse auferlegen für
    sowas!Von mir aus können sie mich ja einsperren, aber zahlen
    würde ich das sicher nicht!!!
  • Jackman | 18.09.2009, 18:49

    Teilnahmezwang bei Umfragen

    Ich finde es auch unmöglich, dass man sich so was gefallen lassen
    muss.
    Ausserdem würde gerne wissen, was passiert, wenn man permanent
    auf Reisen ist und nur so alle 6 bis 8 Wochen kurz mal zu Hause
    vorbeischaut? Vielleicht kommt, gerade kurz nach der Abreise, die
    schriftliche Ankündigung, welche man dann erst nach 8 Wochen
    lesen kann. Liegt dann, bei der Rückkehr nach 8 Wochen, auch
    gleich der Busszettel im gleichen Stapel Post in dem sich die
    “schriftliche Ankündigung“ befindet?
    Ich ging immer davon aus, die Schweiz sei ein “freies Land“,
    anscheinend nicht so ganz, für die Schweizer jedenfalls!
  • corin | 07.09.2009, 13:43

    Nachtrag zur SAKE Umfrage

    Was haben Fragen zur Haushaltsstruktur und Gesundheit mit
    Arbeitskräfteerhebung zu tun. Es handelt sich bei diesen Fragen
    um einen schweren Eingriff in die Privatsphäre, deren Erzwingung
    nicht durch eine Verordnung sanktioniert werden kann. Den Schutz der
    Privatsphäre muss wieder einmal ein Richter übernehmen. Dass
    die Verwaltung daran interessiert ist, ist sowieso nicht zu erwarten.
    Enttäuschend ist aber, dass die Wissenschaft Zivilcourage
    vermissen lässt. Offenbar sind Professoren mit Mut, für den
    Bürger Stellung zu nehmen, ausgestorben.
  • corin | 07.09.2009, 10:44

    Brutale menschenverachtende Ausschnüffelung des Privatlebens

    Ich kann nur jedem raten den Fragenkatalog der speziellen Umfrage
    "Einkommen und Lebensbedingungen der Haushalte" SILC
    "Persönliches Interview" (Internetadresse: vgl.
    mikehake vorher) zu lesen. Hier geht es um intimste Fragen zu
    Partnerbeziehung, Gesundheit, finanziellen Verhältnissen,
    Familienverhältnissen etc.etc. Sollte das Bundesamt versuchen,
    die Beantwortung dieser Fragen mit Bussenandrohung zu erzwingen, kann
    ich nur raten Strafanzeige gegen das Bundesamt einzureichen. In Art.
    13 BV steht, dass jede Person Anspruch auf Achtung ihres Privat- und
    Familienlebens etc. hat. Dieser Anspruch wird hier mit Füssen
    getreten.
  • zeitgeist | 07.09.2009, 01:52

    Geheimnummer: Ausreichender Schutz vor penetrante Anrufe?

    Die Frage meines Vorposter würde mich (und wahrscheinl. viele
    wohl) auch interessieren. Ich habe zwar schon vor Jahren eine solche
    Geheimnummer einrichten, aber so wie das System der amtlichen
    Datenschnüffler arbeitet, würde es mich nicht verwundern
    wenn die ohne viel Skrupel soch einfach der Swisscom-Datenbanken
    bedienen würden, von wegen Geheimnummern... Was nützt die
    eigentlich, wenn man dann trotzdem vor solchen Ar...mleuchtern
    belästigt wird??

    Muss man denn nun sein Festnetztel. abmelden und auf eine unreg.
    Natelnummer wechseln, wenn man vor diesen unverschämten
    Telefonschnüffler seine Ruhe haben möchte? Denn laut einem
    Artikel auf 20min. schreiben sie was von einem ominösen
    Verzeichnis privater Telefenanschlüse, demnächst wohl auch
    mit Biometrischen Daten und DNA-Probe, und fertig ist der orwellsche
    Polizeistaat!
    http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/-Die-Busse-betraegt-maxi
    mal-100-Franken--26252845
  • Albaba09 | 06.09.2009, 21:23

    Teilnahmezwang bei telefonischen Umfragen

    Ich lehne ein solches Vorgehen ab. Täglich erreichen einem von
    irgendwelchen "Umfragezentren" irgendwelche Umfragen, und
    diese auch am Wochenende, da man ja meistens durch die Woche nicht
    erreicht werden kann. Normale Leute arbeiten ja dann...! Ich finde das
    eine Frechheit, gerade solche telefonische Umfragen gleich
    obligatorisch zu erklären und auch noch zu büssen, wenn
    jemand keine Auskunft gibt. Ich gebe grundsätzlich bei solchen
    telefonischen Umfragen keine Auskünfte. Es ist schon viel zuviel
    "Schabernak" mit solchen Sachen getrieben worden, dass mein
    Vertrauen dazu nicht mehr vorhanden ist. Mir kann ja am Telefon jeder
    sagen, dass er eine Umfrage macht. Weiss ich denn wirklich, dass das
    eine seriöse Umfrage ist? Wie kann ich mich davor schützen?
  • argus | 06.09.2009, 10:22

    Dringender Appell

    Der Bundesrat hat schon tausende Statistiken und baut rotzdem viel
    Mist. Blinde Blindenführer führen das Volk an den Abgrund.
    Darum, ihr Altherren im Bundesrat, leistet eurem Land einen wirklichen
    Dienst und tretet zurück. Wirl wollen keine Diktatur. Euer
    Ansinnen ist jenseits von verhältnismässig.
  • Grandma | 05.09.2009, 22:00

    Teilnahmezwang bei Umfragen

    Jetzt wird bereits seit einiger Zeit gewarnt dass man am Telefon keine
    privaten Auskünfte erteilen soll. Und nun wird man dazu
    gezwungen!

    Woher soll man wissen ob nicht dubiose Anrufer hinter der
    telefonischen Umfrage stecken?

    Wenn der Bund Auskünfte von seinen Bürgern will, so soll er
    diese schriftlich anfordern. Dann kann er immer noch büssen, wenn
    die Antworten nicht eingereicht werden.
  • mikehak | 05.09.2009, 14:46

    Die Fragen sind online abrufbar.

    Also was mich bei diesen Fragen als erstes stört, dass ich von
    den Mitbewohnern daten rausgeben musse wie vorname und alter.

    für die es interessiert. Hier sind dir fragen
    http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/erhebungen__quell
    en/blank/blank/enquete_suisse_sur/anhang.Document.116865.pdf
  • corin | 05.09.2009, 14:15

    Katz und Maus mit dem Bundesamt für Statistik

    Um die Bussenverfügung erfolgreich anfechten zu können, wird
    es Beweismittel über die Art der Fragen (Eingriff in die
    Privatsphäre) die hier gestellt werden und die Androhung einer
    Busse bei Nichtbeantwortung brauchen. D.h. man muss sich die Fragen
    schriftlich geben lassen. Genau dies verweigert das Bundesamt für
    Statistik jedoch mit gutem Grund. Wenn sie schlau vorgehen, werden sie
    die unrechtmässigen Fragen (Verletzung der Privatsphäre)
    für einige Zeit aus dem Fragenkatalog nehmen und so die
    anfänglichen Anfechtungen ins Leere laufen lassen. Nachher
    können sie mit den unrechtmässigen Fragen wieder beginnen.
    Es ist ein langes Katz und Maus Spiel vorprogrammiert, das eine
    Privatperson allein als Kläger niemals gewinnen kann.
  • mikehak | 05.09.2009, 10:58

    Datenschutz ade oder wie

    Ich finde es sehr Bedenklich was hier der Staat abzieht. Nicht nur
    dass ich fragen über mich beantworten muss, nein ich muss auch
    noch persönliche fragen über die Mitbewohnern beantworten.
    Was die Polizei nicht mal darf, darf jetzt plötzlich der
    Staat???? Die sollen mich mal verknacken... Mal schauen was die
    Gerichte dazu sagen.
    Da schaut man dass das Bankgeheimniss bestehen bleibt, aber das man
    trotzdem an die Info's kommt macht man erzwungene Umfragen.
  • corin | 05.09.2009, 10:14

    Wo sind die Kontrollinstanzen, die rechtswidrige Übergriffe des Staates verhindern

    Ich schliesse mich der Meinung von nixda an. An sich müsste man
    es zu einer Bussenverfügung kommen lassen und diese dann
    anfechten. Es ist aber extrem ärgerlich und unzumutbar, dass der
    Bürger die Kosten und den Riesenärger auf sich nehmen muss,
    um den Staat zu gesetzmässigem Handeln zu zwingen. In der
    Bundesverwaltung sitzen Heerschaaren (mit Steuergeldern) bezahlter
    Juristen, die auf den ersten Blick sehen, dass das Vorgehen des
    Bundesamtes für Statistik rechtswidrig ist, es gibt auch
    zahlreiche andere Kontrollinstanzen, die rechtswidrige Übergriffe
    des Staates verhindern müssten. Ich finde man muss diese
    Instanzen zum Handeln zwingen.
  • Gartenzwergli | 04.09.2009, 20:24

    Einfach nur LÄCHERLICH !

    Was für eine Anmassung!
    Muss man sich so etwas tatsächlich gefallen lassen?? Das seh ich
    anders.
    ICH sehe nicht ein, dass ich meine privaten und sehr persönlichen
    Daten irgendjemand X-beliebigem am Telefon herunterleiern soll. Und
    wenn ich mich nicht dazu bereit erkläre, soll ich noch so einen
    lächerlich hohen Betrag zahlen?? Ha! - kann ich nur sagen.

    Und was ist mit diesen 20 Minuten, die ich am Telefon hängen
    soll? Das ist verlorene Zeit, die mir nach einem anstrengenden
    Arbeitstag niemand mehr zurückgeben kann.
    Ich habe besseres zu tun, als blöde Fragen am Telefon zu
    beantworten. (was an dieser Stelle auch mal den elenden und nervigen
    Telefonverkäuftern gesagt sei!!!)
    Anstelle die Leute unter Druck zu setzen, sollten sie eher daran
    denken für die unwiderruflich verlorenen 20 Minuten eine
    Entschädigung bezahlen!

    Wer auf diese 'geniale' Idee kam, hat eindeutig einen gewaltigen Riss
    im Teig und gehört sicherlich überall hin, nur nicht in die
    Politik!
  • nixda | 04.09.2009, 18:21

    sprachlos

    Mein erster Kommentar zu diesem Entscheid war: das muss ein
    alter 1. April Scherz sein. Doch leider ist es tatsächlich ernst
    gemeint. Ich kann es nicht fassen und bin als Bürger tief
    getroffen und wütend. Bisher war ich der Meinung, solche
    Entscheide würden mit einem gewissen Verantwortungsgefühl
    getroffen. Die schriftliche Vorankündigung vermag mir schlicht
    und ergreifend nicht zu garantieren, dass derjenige am andern Ende des
    Telefons nicht irgendjemand ist, der sich
    den Spass erlaubt, diese Einladung zum Missbrauch zu nutzen.
    Der Anrufende kann sich in keiner Weise verbindlich ausweisen - somit
    kann er auch nicht erwarten, dass ich ihm glaube. Ich für mich
    werden ganz klar die Umfrage verweigern und gegebenenfalls einen
    Anwalt einschalten.
    Denn hier geht es ums Prinzip und mein Rechtsempfinden!
    Ich hoffe, andere trauen sich auch, sich der Sache zu widersetzen.
  • GBeri | 04.09.2009, 14:45

    Teilnahmezwang bei Umfragen...

    Da ist man doch glücklich, dass man seinen Anschluss nicht
    eintragen hat lassen.... mir gingen die anderen Telefonverkäufer
    dermassen auf den Sack, dass ich mich schon vor Jahren dazu
    entschlossen habe.
    Wenn man solche Geschichten hört, weiss man, dass man richtig
    gehandelt hat.
  • corin | 04.09.2009, 09:09

    Statistik als Deckmantel für die totale Ausforschung des Bürgers

    Der Staat kann nicht unter dem Deckmantel Statistik in den Kernbereich
    der Privatsphäre des Bürgers (Gesundheit, intime
    Umstände des Privatlebens etc), die in allen anderen
    Rechtsbereichen absolut geschützt ist, eindringen und diesen mit
    Bussen auch noch zwingen hier mitzumachen. Die Fragen sind nicht
    rechtmässig und ihre Beantwortung darf nicht mit Bussenandrohung
    erzwungen werden, sonst machen sich die zuständigen staatlichen
    Behörden selbst strafbar. Wenn einem Amt erlaubt wird eine derart
    extreme Ausforschung der Bürger zu betreiben und Daten über
    sie zu sammeln, wie es keinem anderen Amt erlaubt ist, ist der
    Missbrauch schon vorprogrammiert.
  • starfish | 03.09.2009, 22:53

    Identifikation des Anrufers unmöglich

    Die Rufnummer lässt sich nicht nur unterdrücken, sondern,
    wie ich kürzlich im Zusammenhang mit Internet-Telefonie gesehen
    habe, auch beliebig einstellen resp. manipulieren. Also kann man sich
    auf die CLIP-Anzeige nicht verlassen. Wie kann ich dann die
    Identität des Anrufers zweifelsfrei nachprüfen? Ein
    Ankündigungsbrief reicht hier nicht. Es lässt sich nicht
    ausschliessen, dass Trittbrettfahrer diese Umfrage für ihre
    Zwecke missbrauchen.
    Auch wenn ein Teilnahmezwang grundsätzlich
    verabscheuenswürdig ist, würde ich aufgrund der
    Bussenandrohung (und nur deshalb) daran teilnehmen aber NICHT am
    Telefon. Wenn ich schon wider Willen und wider meiner Überzeugung
    Auskunft geben muss, dann will ich 100% sicher sein, dass ich eine
    authorisierte offizielle Person vor mir habe.
    Gut nur, dass ich mir vor einiger Zeit wegen der lästigen
    Werbeanrufe eine (geheime) Internetrufnummer zugelegt habe. Die
    offizielle Rufnummer wird hier jedenfalls nicht mehr bedient.
  • ktippleser | 03.09.2009, 18:47

    ktippleser

    WAS IST SCHLIMMER??
    Es ist schon tragisch, täglich lesen und hören wir in den
    Zeitungen / Radios und TV’s die Problematik von Google Live View. Der
    Personenschutz soll und muss gewährleistet sein. Am Meisten
    setzen sich Regierungsleute für diesen Schutz ein, nun will die
    Regierung(Leute), dass man am Telefon an einer X-beliebigen Person
    Auskunft geben soll. Und was für Fragen kommen da? Solch
    persönliche Dinge wie Einkommen, Lebenssituation,
    Arbeitssituation gehört nicht telefonisch abgefragt.
    Fragen Sie doch gleich noch nach der Kontonummer, besser noch EC-Karte
    mit Passwort. So hat Mann/ Frau die schnellste Möglichkeit an
    Geld oder persönliche Daten zu kommen.
    Ich frage mich, wieso für die Steuererklärung Papier oder
    Internet gebraucht wird mit einem persönlichen Passwort. Es
    wäre doch einfacher, auch hier eine Telefonumfrage zu machen.
    Nun hoffe ich, dass sich die Regierung und auch die Bevölkerung
    Gedanken macht über Spionage oder was schlimmer ist? Person XY im
    Internet im Live View zu sehen, oder mit zu kriegen, dass sich wieder
    einige Gauner Daten erschlichen haben und Missbrauchen.
  • fireman | 03.09.2009, 16:23

    Telefonterror mit Staatsunterstützung

    Mit dieser von Amtes wegen erzwungenen Auskunftspflicht wird
    kriminellen und dubiosen Telefonaktivisten bestens der Boden geebnet.
    Wir werden demnächst davon hören, das Mitbürger
    belästigt, ausspioniert oder reingelegt werden, durch aggressive
    Telefonanrufer, die sich auf irgendwelche 'Bundesgesetze' mit
    entsprechenden Strafen berufen.
    Wer stellt zwischen dem Brief eines privaten
    Meinungsforschungsinstitutes und dem dann irgendwann einmal folgenden
    Telefonanruf einen Zusammenhang her?
    Welcher verantwortliche Bundesverwaltungs-Bürolist (bitte Namen
    nennen!) hat schon die Konsequenzen seiner tollen Lösung
    bedacht?
    Diese Bundesverordnung muss schleunigst wieder abgeschafft werden. Da
    ja die Telefonumfrage mit Hilfe einer standardisierten Liste erfolgt,
    kann man doch anstatt des Ankündigungsbriefes gleich eines
    Fragebogen schicken, oder?
    Mal sehen wie sich das ganze entwickelt.
  • bossi | 03.09.2009, 14:41

    Eingriff in die Privatsphäre

    Ich finde es eine bodenlose Frechheit. Im Uebrigen schliesse ich mich
    voll und ganz den Ausführungen von corin, heute 10.27h, an.
  • awegsg | 03.09.2009, 12:51

    ....nur gegen eingeschriebene Ankündigung!!

    Da gibt es nur EINE Sicherheit: Die schriftliche Ankündigung
    muss
    eingeschrieben kommen & darin muss die Ansprechperson namentlich
    aufgeführt sein inkl. verfolgebarer Telefon-Nr. Ansonsten nimmt
    es mich dann wunder, wer die Zeche bezahlt...???
  • freke0 | 03.09.2009, 10:31

    Gessler lässt grüssen

    Früher war es ein Hut auf einer Stange.
    Heute ist es ein machtgieriger Bürokrat, der uns Schweizer in die
    Knie zwingen will. 90% der Befragten hatten ja bisher schon Auskunft
    gegeben und das ist ein traumhafter Rücklauf! Die restlichen
    erzwungenen 10% werden nun die Statistik zwangsläufig
    verfälschen. Ich kann mir vorstellen, dass sich viele einen Spass
    daraus machen, die unmöglichsten Antworten zu geben, um die
    persönlichen Daten nicht preis geben zu müssen. Und wie soll
    das Amt je darauf kommen?
  • corin | 03.09.2009, 10:27

    Unrechtmässiger Eingriff in die Privatsphäre

    Fragen nach dem Gesundheitszustand, nach Umständen des
    Privatleben etc. greifen so tief in die Privatsphäre ein, dass
    sie niemand beantworten muss. Wenn man durch eine Busse gezwungen
    wird, solche Fragen zu beantworten, grenzt dies an Nötigung. Es
    ist ein grober Verstoss gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Und niemals
    kann eine solche Pflicht durch eine blosse Verordnung eingeführt
    werden kann. Die Bundesverwaltung nutzt hier die Angst des
    Bürgers vor einem teuren Rechtsmittelverfahren aus, mit dem die
    Bussenverfügungen angefochten werden müssten. Das ist
    haarsträubend. Wo bleibt hier der Datenschutzbeauftragte!
  • campitro | 03.09.2009, 07:44

    Aprilscherz

    Wenn wir heute nicht im September stehen würden, wäre das
    für mich ein Aprilscherz!
    Eine solche Idee zu haben ist schon vermessen, aber sie dann noch kund
    tun? und dies in der Schweiz?
    Mir bleibt einfach nur ein Kopfschütteln.
  • mpa_swiss | 03.09.2009, 06:03

    An sich sinnvoll, aber ...

    Wenn Umfragen repräsentativ sein sollen, ist es wohl
    unumgänglich, dass man für eine möglichst grosse Anzahl
    von Teilnehmenden sorgt. ABER...

    Ich erwarte schon, dass ich schriftlich darauf vorbereitet werde. Und
    dass ich die Möglichkeit habe einen anderen Zeitpunkt zu
    wählen. (Ich persönlich würde es auch vorziehen, wenn
    ich durch Ausfüllen eines Forumlars teilnehmen könnte -
    anstatt am Telefon Auskunft geben zu müssen.)
  • campitro | 02.09.2009, 21:15

    Teilnahmezwang Tel. Umfragen des Bundes

    Wo leben wir eigentlich? Ist dies die vielgepriesene freie Schweiz?
    Ähnelt doch eher einer Diktaur und dem früheren Stimmzwang.
    Ich denke, alle Daten sind schon aus den Steuererklärungen zu
    entnehmen. Wie und wo müssen wir unser Leben noch offen legen?
    Wurde jetze der Bund durch Gaddafi auch infiziert? oder hat uns der
    Bundesrat an Lybien verkauft. Dauernd diese Starfregisterauszüge,
    Leumundszeugnisse, Betreibungsauskünfte und und und.
    Eine Schande!
  • Nousi | 02.09.2009, 21:07

    Aber Hallo

    Wieder mal eine so hirnverbrannte Idee von irgendeinem Sesselkleber,
    welcher nichts gescheiteres zu tun hat, als solche Spiele zu erfinden.
    Für was soll das gut sein? Will der Staat um alles in der Welt
    angelogen werden? Ich würde jedenfalls für meinen Teil
    lügen, dass sich die Balken biegen.
  • 3leven | 02.09.2009, 20:46

    Teilnahmezwang Tel. Umfragen, Sinnlos

    Traue niemals einer Statistik ausser du hast sie selber
    gefälscht.

    Ich fühle mich nicht verpflichtet jedem die Wahrheit über
    mein Privatleben zu schildern!!

    Gibt's jetzt auch noch nen "Gaddafi" in der Schweiz ?!
  • debi24 | 02.09.2009, 19:54

    Teilnahmezwang Tel. Umfragen

    Soweit muss es kommen! Ich finde es eine Frechheit des Bundes, solche
    Informationen unter androhung einer Busse unter Zwang zu setzen.
    Ich wmpfinde es als angriff auf meine Intimsphäre und einen
    Eingriff in den Datenschutz! Und ausserdem - wer gibt die Garantie,
    dass jederman bei einer solchen Umfrage Wahrheitsgemäss antwort
    geben wird?
    Was, wenn sich fremde am Telefon als denjenigen ausgeben? Was wenn
    Kinder sich als die Eltern ausgeben? Was wenn jemand unter
    Medikamenteneinfluss steht? Nicht zu vergessen Drogen- und
    Alkoholsüchtige...
    Ausserdem kann sich der Bund - wenn gesetzlich abgesegnet - diese
    Infos wenn denn schon selber holen ( Steuererklärung,
    Volkszählungen ect ).
    Was bringen alle diese erhebungen? Welche vorteile soll das ganze
    überhaupt haben? Mit welchen auswirkungen? Da kann sich de rBund
    ja gleich , Leute von der Strasse weg inhaftieren und dann wie in
    Filmanier ausfragen - das Zwangsmässige vorgehen wäre
    vergleichbar. Zudem die Frechheit, rund um die Uhr und sieben Tage die
    Woche anzurufen..wo bleibt da das Recht auf erholung? Das recht auf
    Zurückhaltung und auf freie Entscheidungsfreiheit?
    Es ist traurig und beschämend, dass es soweit kommen musste!
  • Arnika | 02.09.2009, 15:06

    Teilnahmezwang bei Umfragen: aber nicht in der Schweiz!

    Hätte ich diesen Artikel in China gelesen und müssten
    Chinesen teilnehmen, würde ich nur resigniert nicken. Wenn ich
    ihn aber in der Schweiz und Schweizer Bürger betreffend lese,
    dann bleibt mir der Atem weg. Falls dies tatsächlich das geplante
    Vorgehen ist, und wir gezwungen werden KÖNNEN, dann ist die
    Schweiz keine Demokratie mehr und verliert einen ihrer grössten
    Standortvorteile. Denn dies wäre nur der Anfang von weiteren
    inakzeptablen Zwängen und Weisungen. Davon gibt es bereits zur
    Genüge, wenn Schweizerbürger von Arbeitslosigkeit oder
    längerer Krankheit betroffen sind. Die beizubringenden Daten
    spotten jeder Beschreibung und sind extrem aufreibend. Immerhin ist
    diese Bürokratie gerade noch verständlich. Wenn es aber um
    Umfragen geht, gibt es keinerlei Rechtsgrundlage für einen Zwang
    zur Antwort. Es lebe die DEMOKRATIE!
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