|
(0) |
Nach meinem Mutterschaftsurlaub wollte ich nicht mehr Vollzeit arbeiten. Mein Arbeitgeber konnte mir jedoch keine Teilzeitstelle anbieten, deshalb hat er das Arbeitsverhältnis «aus betrieblichen Gründen» beendet. Dies steht nun so in meinem Arbeitszeugnis. Darf er das gegen meinen Willen?
Nein. Der Kündigungsgrund gehört nicht ins Arbeitszeugnis – es sei denn, der Arbeitnehmer wünscht dies von seinem Arbeitgeber ausdrücklich.
In Ihrem Fall kann man die Erwähnung des Kündigungsgrundes allerdings als sinnvoll betrachten.
Denn ein zukünftiger Arbeitgeber kann dieser Formulierung in Ihrem Arbeitszeugnis entnehmen, dass Sie Ihre Arbeitsstelle nicht aus persönlichen Gründen oder wegen mangelnder Leistung verloren haben. Sondern deshalb, weil Sie nach dem Mutterschaftsurlaub nicht mehr in einem vollen Pensum beschäftigt sein wollten.
Buchtipp
Im «Saldo»-Ratgeber «Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen» erfahren Sie, was es für eine gute Bewerbung braucht und wie ein korrektes Arbeitszeugnis aussieht. Bestellen Sie das Buch (6. Auflage, 190 Seiten) unter www.ktipp.ch.
26. Mai 2012 | az
