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Beratung | K-Tipp 11/2012

Grund im Zeugnis erwähnen?

Nach meinem Mutterschaftsurlaub wollte ich nicht mehr Vollzeit arbeiten. Mein Arbeitgeber konnte mir jedoch keine Teilzeitstelle anbieten, deshalb hat er das Arbeitsverhältnis «aus betrieblichen Gründen» beendet. Dies steht nun so in meinem Arbeitszeugnis. Darf er das gegen meinen Willen?

Nein. Der Kündigungsgrund gehört nicht ins ­Arbeitszeugnis – es sei denn, der Arbeit­nehmer wünscht dies von seinem Arbeitgeber ausdrücklich.

In Ihrem Fall kann man die Erwähnung des Kün­digungsgrundes allerdings als sinnvoll betrachten.

Denn ein zukünf­tiger Arbeitgeber kann ­dieser Formulierung in Ihrem Arbeitszeugnis ent­neh­men, dass Sie Ihre Arbeitsstelle nicht aus persön­lichen Gründen oder ­wegen mangelnder Leistung verloren haben. Sondern deshalb, weil Sie nach dem Mutterschaftsurlaub nicht mehr in einem vollen Pensum beschäftigt sein wollten.   

 

Buchtipp

Im «Saldo»-Ratgeber «Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen» erfahren Sie, was es für eine gute Be­werbung braucht und wie ein korrektes Ar­beitszeugnis aussieht. Bestellen Sie das Buch (6. Auflage, 190 Seiten) unter www.ktipp.ch.

26. Mai 2012 | az


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Grund im Zeugnis erwähnen?
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