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Beratung | saldo 10/2012

Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut?

Ich bin verheiratet und habe keine Nachkommen. Meine Eltern sind bereits verstorben. Von meinen Verwandten lebt nur noch mein Bruder. Ich möchte, dass nach meinem Tod meine Ehe­frau das ganze Vermögen erbt. Hat mein Bruder ein Recht auf einen Pflichtteil?

Nein. Mit einem Pflichtteil geschützt sind vom Gesetz her lediglich bestimmte nahe Verwandte. Konkret sind dies der überlebende Ehegatte, der eingetragene Partner, die Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel) sowie die Eltern.

Da Sie weder Nachkommen noch Eltern hinterlassen, können Sie Ihre Frau folglich als Alleinerbin einsetzen. Dazu genügt ein vollständig handgeschriebenes Testament, das Sie mit dem genauen Datum (Tag, Monat und Jahr) versehen und mit Vor- und Nachnamen unterschreiben.    

20. Mai 2012 | bs


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Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut?
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