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Beratung | saldo 02/2012

Kein Vertragsrücktritt nach dem Messekauf

Gekauft ist gekauft. Das gilt auch an einer Messe. Ist der Verkäufer mit einem Widerruf des Kaufs einverstanden, sollte man sich das unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

D ie Zürcherin A. C. besuchte im Oktober 2008 die Olma in St. Gallen. «Ein Verkäufer verwickelte mich in ein Gespräch», erinnert sie sich. Der Mann habe ihr den Dampfstaubsauger Top Clean Picolo der Easy Clean Schweiz AG aus Wil SG angepriesen. Das Gerät koste an der Messe «nur» 2800 Franken. A. C. unterschrieb – aber auf der Heimfahrt bereute sie den Kauf. Am nächsten Tag rief sie bei Easy Clean an, um vom Vertrag zurückzutreten. Die Firma lehnte ab. A.C. blieb hartnäckig: «Ich rief den Verkäufer an.» Dieser habe versprochen, den Vertrag zu stornieren.

Daraufhin hörte A. C. eineinhalb Jahre nichts mehr von Easy Clean. Dann erhielt sie überraschend einen Brief: Der Sauger werde in den nächsten Tagen geliefert. Sie müsse 2800 Franken zahlen.

Jetzt hat die Zürcherin ein Beweisproblem. Denn wer an einer Messe etwas kauft, hat kein Widerrufsrecht. Deshalb müsste sie beweisen, dass der Verkäufer ihren Rücktritt akzeptiert hat. Etwas Schriftliches hat sie aber nicht in der Hand. Trotzdem hat sie im Streitfall Chancen: Hans Ruedi Schmid, Leiter der saldo-Rechtsberatung: «Es ist ein Indiz für den akzeptierten Rücktritt, dass der Sauger so lange nicht geliefert wurde.» Easy Clean behauptet auf Anfrage, der Kundin das Gerät im 2008 erfolglos zugestellt zu haben.

28. Januar 2012 | Beatrice Walder, Redaktion saldo


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Kein Vertragsrücktritt nach dem Messekauf
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Kommentare (1)

 
  • schai | 24.04.2012, 19:28

    Warum kein Rücktrittsrecht

    Warum hat man kein Rücktrittsrecht nach dem OR hat man 7
    Tage Rücktrittrecht auch wenn man einen Vertrag bei einem
    Messekauf gemacht hat Man kann jeden Vertrag Kündigen beharrt
    auf den Artikeln OR 40a,b,c,d,e,f Den da steht ausdrücklich 40d
    Der Anbieter muss den Kunden schriftlich über das Widerrufsrecht
    sowie Form und Frist des Widerrufs unterrichten und ihm seine Adresse
    bekannt geben. Und ich denke das war nicht der Fall. 40e Der Kunde
    muss dem Anbieter den Widerruf schriftlich erklären (am besten
    eingeschrieben) 40c jetzt kommt die Mysteriöse klausel die alle
    bemengeln 40c(b) Der Kunde hat kein Widerrufsrecht wenn er seine
    Erklärung (schriftlicher Widerruf des Vertrags) AN EINEM MARKT
    ODER MESSESTAND abgegeben hat ABGEGEBEN HAT nicht VERTRAG
    UNTERSCHRIEBEN also Jungs und Mädels wenn ich falsch liege
    benachrichtig mich bitte den Ich bin zur zeit auch dran mein Bezahltes
    Geld für den Picollo zurückzufordern.

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