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Beratung | K-Tipp 02/2012

Trennung ohne Gerichtsbeschluss: Scheidung nach zwei Jahren?

Mein Mann und ich haben uns vor zwei Jahren getrennt. Seither leben wir in verschiedenen Wohnungen. Unsere Trennung wurde jedoch nie vom Gericht angeordnet oder geregelt. Kann ich jetzt die Scheidung beantragen, auch wenn sich mein Mann dagegen sträubt?

Ja. Nach einer zweijäh­rigen Trennung kann ein Ehegatte die Scheidung in jedem Fall verlangen. Das gilt auch nach einer rein faktischen Trennung wie in Ihrem Fall, bei der nie ein Gericht über die Trennungsphase entscheiden musste.

Aber: Wer in einem solchen Fall die Scheidung gegen den Willen des Partners will, muss beweisen können, dass zwei Jahre lang kein gemeinsamer Haushalt mehr existierte. Als Indizien für eine fak­tische Trennung können etwa der Mietvertrag für eine neue Wohnung oder die Ab- und Neuanmeldung bei der Gemeinde gelten.   

22. Januar 2012 | cs


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