SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 02/2012

Arbeitsrecht: Kein Lohn bei Krankheit?

Wegen einer früheren Krankheit habe ich regelmässig derart starke Kopfschmerzen, dass ich immer wieder der Arbeit fernbleiben muss – in der Regel jeweils für einen Tag. Doch die von meinem Arbeitgeber abgeschlossene Krankentaggeld-Versicherung zahlt bei Krankheit erst ab dem zweiten Tag der Abwesenheit ein Taggeld. Deshalb erhalte ich praktisch nie Lohn, wenn ich krank bin. Muss ich mir dies gefallen ­lassen?

Ja. Grundsätzlich gilt zwar: Wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, hat einen gesetzlich definierten Lohnanspruch für eine gewisse Zeit – im ersten Anstellungsjahr während drei Wochen und danach je nach Anstellungsdauer und regionaler Gerichtspraxis für eine angemessene längere Zeit. Dieser Anspruch gilt ab dem ersten Tag der Krankheit.

Viele Betriebe schliessen aber für ihre Angestellten eine Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung ab. Diese zahlt teilweise nicht schon am ersten Tag der Abwesenheit ein Taggeld, sondern erst ab zwei oder drei Tagen.

Eine solche Taggeldversicherung ersetzt den gesetzlichen Lohnanspruch, falls sie die Angestellten insgesamt besser stellt. Dies ist dann der Fall, wenn beispielsweise zwei Jahre lang Taggelder ausgezahlt werden. In diesem Fall ist es zulässig, dass die Versicherung einen Karenztag vorsieht.  


Buchtipp
: Alle wichtigen Infos und Tipps zum Thema lesen Sie im «Saldo»-Ratgeber «Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen» (6. Auflage, 190 ­Seiten). Zu be­stellen auf www.ktipp.ch.

22. Januar 2012 | sh


Beitrag als PDF
Arbeitsrecht: Kein Lohn bei Krankheit?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zum Arbeitsplatz Muss ich meine Ferien verschieben? 10 Fragen zu Fristen
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte