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Beratung | K-Geld 06/2011

Steuern: Kinderabzug für die volljährige Tochter in Ausbildung?

Meine 22-jährige Tochter war drei Jahre berufstätig und finanziell selbständig. Seit August 2010 besucht sie eine Berufsmaturitätsschule im Kanton St. Gallen. Seither komme ich für ihren Lebensunterhalt auf. Darf ich für meine Tochter in der ­Steuererklärung einen Kinderabzug vornehmen?

Ja, im Kanton St. Gallen sind für volljährige Kinder umfangreiche Abzüge vorgesehen – sofern die Kinder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehen. Bei einer Berufsmaturitätsschule handelt es sich klar um eine schulische Ausbildung und keine Weiterbildung. Details zur Höhe der Maximalabzüge finden Sie in der Wegleitung zur Steuererklärung unter «Sozialabzüge». Dort steht auch, dass Ausbildungskosten grundsätzlich abgezogen werden können – ein maximales Alter wie in anderen Kantonen wird nicht genannt. Die Regeln zu den Abzugsmöglichkeiten von Ausbildungskosten sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In vielen Kantonen gibt es Ausbildungszulagen nur bis zum 25. Lebensjahr.    

09. Dezember 2011 | fs


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