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Ich hatte einen Autounfall. Im Kontakt mit der Suva gab es immer wieder Konflikte. Kürzlich schrieb sie mir, sie hätten alle Akten an meine Krankenkasse geschickt. Ich habe den Verdacht, die Suva habe die Kasse nicht korrekt informiert. Darf ich die Akten einsehen?
Ja. Stellen Sie bei der Suva ein schriftliches Gesuch um Akteneinsicht. In der Folge können Sie die Akten bei der Versicherung einsehen oder verlangen, dass sie Ihnen Kopien zustellt. Die Akteneinsicht kostet grundsätzlich nichts. Die Suva könnte höchstens eine Gebühr verlangen, wenn Ihr Begehren mit einem ausserordentlich grossen Arbeitsaufwand verbunden ist.
04. Dezember 2011