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Vor kurzem habe ich eine IV-Rente beantragt. Dabei stellte sich heraus: Der Arbeitgeber zog die AHV- und Pensionskassen-Beiträge immer vom Lohn ab, zahlte sie aber nie ein. Inzwischen ist der Betrieb in Konkurs. Muss ich nun mit einer kleineren IV-Rente rechnen?
Nein. Wenn der Arbeitgeber die AHV-Beiträge nicht einzahlt, müssen nicht Sie dafür büssen. Allerdings müssen Sie anhand von Lohnabrechnungen nachweisen, dass er die Beiträge tatsächlich vom Lohn abgezogen hat. Dann schreibt Ihnen die AHV-Ausgleichskasse die nicht einbezahlten Beiträge nachträglich auf Ihrem Konto gut – und zwar unabhängig davon, wie lange die fehlenden Eintragungen zurückliegen.
04. Dezember 2011