SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | saldo 20/2011

10 Fragen zum Erbvorbezug

1 Wann spricht man von einem Erb­vorbezug?

Ein Erbvorbezug ist nichts anderes als eine Akontozahlung an die zu erwartende Erbschaft. Er ist also weder ein Geschenk noch eine definitive Abfindung. 


2 Besteht ein rechtlicher Anspruch auf einen Erbvorbezug?

Nein. Niemand ist verpflichtet, einem zukünftigen Erben einen Vorbezug zu gewähren. Auch nicht, wenn dieser sich in einer finanziellen Notlage befindet.


3 Was ist der Unterschied zum Geschenk?

Solange jemand lebt, darf er frei darüber entscheiden, was er mit seinem Vermögen anstellen will. Er kann es also auch verschenken, ohne irgendeinen Erben zu berücksichtigen.


4 Gibt es einen Unterschied zwischen einem Erbvorbezug und einem unbefristeten Darlehen?

Ja. Einen Erbvorbezug kann der zukünftige Erblasser nicht mehr zurückfordern. Ein unbefristetes Darlehen kann er jedoch mit einer Frist von sechs Wochen jederzeit kündigen, sofern im Darlehensvertrag keine andere Frist vereinbart wurde.


5 Können zukünftige Erben den Vorbezug eines Miterben verhindern?

Nein. Jeder Mensch darf zu Lebzeiten frei entscheiden, wem er Erbvorbezüge gewährt. Abgerechnet wird erst nach dem Tod des Erblassers.


6 Wie vermeidet man Streit um einen Erbvorschuss?

Es empfiehlt sich, den Vorschuss in einem schriftlich aufgesetzten Vertrag mit der begünstigten Person zu regeln und die Miterben darüber in Kenntnis zu setzen.


7 Muss ein Erb­vor­bezug als Einkommen versteuert werden?

Direkte Nachkommen müssen in fast allen Kantonen keine Erbschaftssteuer bezahlen. Aber: Durch den Vorschuss erhöht sich das Vermögen und somit die Vermögenssteuer.


8 Kann man einen Erbvorbezug zurück-verlangen, wenn man jemanden enterben will?

Nein. Was man gegeben hat, kann man nicht mehr zurückfordern.


9 Was passiert, wenn der künftige Erblasser verarmt?

Wer sein Vermögen mittels Erbvorbezug veräussert und danach unterstützungsbedürftig wird, verliert das Recht auf Ergänzungsleistungen.


10 Kann das Sozialamt auf den Erbvorbezug zurückgreifen, wenn es den künftigen Erblasser wegen Verarmung finanziell unterstützt?

Das Sozialamt kann von wohlhabenden Kindern verlangen, dass sie sich an den Unterstützungskosten für die Eltern beteiligen.

02. Dezember 2011 | Rasmus Dwinger


Beitrag als PDF
10 Fragen zum Erbvorbezug
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Erben und Vererben
Erben und Vererben
Vom Testament bis zur Erbteilung

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zu Fristen Soll ich die Erbschaft ausschlagen? Kann ich eine Kopie des Testaments verlangen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte