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Beratung | saldo 19/2011

Viseca: Neue Kreditkarten ändern an Haftung nichts

Die Viseca ersetzt alte Kreditkarten ungefragt durch neue mit erhöhtem Missbrauchsrisiko. Wichtig zu wissen: Bei Diebstahl haftet der Kreditkarten­herausgeber.

Viseca stellt die Mastercard neuerdings nur noch mit einem Chip aus, der kontaktloses Bezahlen ermöglicht – mit dem sogenannten Paypass-System. Bei einem Kauf muss die Karte nur noch ans Lesegerät gehalten werden, ohne PIN-Eingabe oder Unterschrift.

Das erhöht die Risiken für Kartenbesitzer: Wird ihre Karte gestohlen, kann der Dieb damit einkaufen, ohne Spuren zu hinterlassen.

Betroffen von der neuen Viseca-Praxis sind Kunden der Raiffeisenbank, der ­Migrosbank, der Kantonalbanken, der Bank Coop sowie etlicher Regionalbanken. Sie erhalten ungefragt eine solche Karte, wenn die alte abläuft.

Die Viseca sagt, sie berechne den Kunden keine Belastungen, die ein Dieb verursacht habe. Die Kartenin­haber müssten aber ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. Ausserdem zeige sie sich kulant, wenn die Person glaubhaft darlegen könne, dass sie die Zahlung nicht selber gemacht habe.

Das ist aber keine Frage der Kulanz. Die Viseca kann schon aus rechtlichen Gründen nicht verlangen, dass Kunden für Belastungen aufkommen müssen, die sie nicht selbst verursacht haben. Laut Hans Ruedi Schmid von der saldo-Rechtsberatung geht dies auch aus dem Kleingedruckten der Viseca hervor. Dort heisst es: «Durch die Autori­sierung der Transaktion anerkennt der Inhaber die Forderung der Akzeptanzstelle.» Eine Autorisierung kann aber nur vom Karteninhaber geleistet werden – und nur mit einem PIN-Code oder der Unterschrift. Viseca sieht das anders: Die Karte müsse sehr nah ans Lesegerät gehalten werden. Dies gelte als Autorisierung.   

18. November 2011 | Jonas Arnold, Redaktor Saldo+Online


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