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Beratung | K-Tipp 19/2011

Lohn Rückstand: Darf ich das Geschäftsauto zurückbehalten?

Ich habe meine Arbeitsstelle gekündigt. Jetzt ist mein Arbeitgeber mit meinem letzten Lohn in Verzug. Darf ich das Geschäftsauto zurückbehalten, bis alle offenen Lohnforderungen beglichen sind?

Ja. Ist der Lohn fällig, steht Ihnen das sogenannte Retentionsrecht zu. Sie dürfen das Geschäftsauto des Arbeitgebers so lange zurückbehalten, bis dieser seine Lohnschulden bezahlt hat.

Voraussetzung ist aber, dass sich das Auto mit der Zustimmung des Arbeitgebers in Ihrem Besitz befindet. Das ist dann der Fall, wenn Sie das Geschäfts­auto auch privat benützen durften. Durften Sie es hingegen nur während der ­Arbeitszeit fahren und mussten sie es nach Be­endigung wieder beim Arbeitgeber abstellen, entfällt das Retentionsrecht.

Dieses Recht dürfen Sie selbst dann beanspruchen, wenn die Lohnforderung ungleich kleiner ist als der Wert des Autos in Franken.   


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12. November 2011 | Rasmus Dwinger


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