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Ich hatte am 1. August eine neue Stelle angetreten. Die Probezeit betrug einen Monat, die Kündigungsfrist eine Woche. Während der Probezeit war ich drei Tage krank. Am 2. September kündigte mir der Chef mit einer Frist von sieben Tagen. Er behauptete, die Probezeit habe sich verlängert, weil ich krank war. Durfte er das?
Ja. Der Grund: Weil Sie drei Tage lang krank waren, verlängerte sich auch die Probezeit um drei Tage. Die Kündigung erfolgte daher in der verlängerten Probezeit – und damit zu Recht.
04. November 2011