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Ich habe meinem früheren Arzt eine Rechnung von 2010 noch nicht bezahlt. Nun bin ich bei einer Ärztin, die meine Krankengeschichte verlangt. Der frühere Arzt will mir diese aber nicht herausgeben, bis ich die Schuld beglichen habe. Darf er das?
Nein. Ihr früherer Arzt muss Ihnen die Krankengeschichte im Original herausgeben. Egal, ob Sie die Rechnung bezahlt haben oder nicht. Setzen Sie dem Arzt schriftlich eine Frist zur Rücksendung der Krankengeschichte.
Allerdings: Wer die Krankenakten verlangt, übernimmt auch die Verantwortung für das Dossier. Der frühere Arzt kann von Ihnen verlangen, dass Sie ihn von der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht entbinden.
04. November 2011