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Beratung | saldo 17/2011

10 Fragen zu den Prozesskosten

1 Welche Kosten ­ent­stehen in einem ­Zivilge­richtsverfahren?

In einem Verfahren zwischen zwei Privaten oder Unternehmen verlangt das Gericht eine Gebühr. Zudem können Anwaltskosten anfallen. Und: Wer den Prozess verliert, muss der Gegenpartei eine Entschädigung für deren Anwalt bezahlen.


2 Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Je nach Kanton sind sie sehr unterschiedlich. Der Grundsatz:  Je höher die Streitsumme, desto höher sind auch die Prozesskosten. Das gilt für alle Instanzen bis zum Bundesgericht.


3 Gilt das für alle Pro­zesse unter Privaten?

Nein, es gibt Ausnahmen: Arbeitsrechtliche Prozesse sind in der ganzen Schweiz bis zu einem Streitbetrag von 30 000 Franken kostenlos. Mietrechtliche Auseinandersetzungen vor den Schlichtungsbehörden sind ebenfalls gratis.


4 Welche Partei muss die Gerichtskosten be­zahlen?

Das legt das Gericht im Urteil fest. Grundsätzlich gilt: Die Kosten werden jener Partei auferlegt, die den Prozess verliert. Obsiegen beide Parteien zum Teil, werden die Kosten entsprechend auf beide verteilt.


5 Verlangen Gerichte einen Vorschuss?

Ja, seit Anfang Jahr können alle Zivilgerichte einen Vorschuss verlangen, bevor sie auf eine Klage eintreten. Der Vorschuss wird von der klagenden Partei verlangt und entspricht den erwarteten Prozesskosten. Gewinnt der Kläger, muss er die Gerichtskosten beim Verlierer einfordern. Das Gericht zahlt die Kosten nicht zurück. Das bedeutet: Kann der Prozessverlierer nicht zahlen, muss der Gewinner für die Prozesskosten aufkommen.


6 Was passiert, wenn der Vor­schuss nicht bezahlt wird?

Dann tritt das Gericht nicht auf die Klage ein. Ausnahme: Die klagende Partei verlangt die unentgeltliche Prozessführung.


7 Was braucht es zum kostenlosen Prozess­?

Wer nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um neben dem Lebensunterhalt für sich und seine Familie auch noch Prozesskosten zu finanzieren, hat Anspruch auf Befreiung von Gerichtskosten. Zudem darf die Klage in den Augen des Gerichts nicht aussichtslos sein.


8 Wann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Pro­zesskosten?

Sie zahlt grundsätzlich alle Gerichtskosten – aber nur in jenen Bereichen, die versichert sind. Nicht gedeckt sind zum Beispiel familien- und erbrechtliche Prozesse.


9 Wann erhält man eine Prozessentschädigung?

Wer in einem Verfahren siegt, hat meist Anspruch auf eine Entschädigung. War eine siegreiche Partei durch einen Anwalt vertreten, sollte sie mit der Prozess­entschädigung den Anwalt zahlen können.


10 Deckt diese Pro­zess­entschädigung die Anwaltskosten?

Nicht immer. Besonders bei tiefen Streitsummen decken die von den Gerichten festgesetzten Parteientschädigungen die vereinbarten oder üblichen Anwalts­honorare nicht. 

23. Oktober 2011 | res


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