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Viele Aktien und Fonds bringen beim Auszahlen der Erträge eine Quellensteuer in Abzug. In der Schweiz beträgt die Quellensteuer bekanntlich 35 Prozent des Ertrags. Ein Indexfonds der UBS hat aber keinen solchen Steuerrückbehalt. Bei welchen Investitionen muss ein Anleger in der Schweiz nicht mit der Quellensteuer rechnen?
Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Entscheidend sind jeweils das Domizilland des Finanzprodukts sowie der Produkttyp. Die meisten Börseninformationssysteme geben an, welche Steuern anfallen. Ihr Bankberater kann Ihnen vor einem Kauf diesbezüglich Auskunft geben.
Bei Fonds und anderen Produkten hilft der Verkaufsprospekt oder eventuell das weniger umfangreiche Fonds-Informationsblatt (das Fact Sheet). Schweizer Anleger dürfen die 35 Prozent Verrechnungssteuer über die Steuererklärung immer zurückfordern. Bei den meisten ausländischen Quellensteuern gilt dasselbe, der administrative Aufwand ist jedoch grösser.
22. Oktober 2011 | fs