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Beratung | K-Geld 05/2011

Freizügigkeitskonto: Soll ich das Geld mit 59 Jahren beziehen?

Ich bin 59 Jahre alt und habe mein gesamtes Freizügigkeitsguthaben auf einem Konto bei der WIR-Bank deponiert. Ich war lange als Verkäuferin tätig. Zurzeit bin ich arbeitslos und zahle daher keine Beiträge in eine Pensionskasse ein. Nun hat mir mein Berater bei der WIR-Bank empfohlen, das Kapital zu be­ziehen. Soll ich das tun?

Nein. Das ist nicht sinnvoll, wenn Sie das Geld momentan nicht für Ihren Lebensunterhalt brauchen. Als Frau dürfen Sie das Kapital bis zum 69. Altersjahr in der zweiten Säule liegen lassen. Das ist meist ein Vorteil, denn die Zinsen in der zweiten Säule sind zurzeit höher als auf Sparkonten. Ein Bezug wäre nur dann sinnvoll, wenn Sie das Geld mit deutlich höheren Risiken anlegen möchten – beispielsweise in Form von Aktien – oder falls Sie das Kapital oder einen Teil davon jetzt für Ihren Lebensunterhalt benötigen.   

22. Oktober 2011 | fs


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Freizügigkeitskonto: Soll ich das Geld mit 59 Jahren beziehen?
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