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Ich habe bemerkt, dass ich seit Jahren bei meiner Krankenkasse gegen Unfall versichert bin – obwohl ich immer zu 100 Prozent angestellt war. Habe ich ein Rückforderungsrecht für die unnötig bezahlten Prämien?
Nein, ein Rückforderungsrecht für die unnötig gezahlten Prämien gibt es nicht.
Grundsätzlich gilt: Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer sind obligatorisch gegen die Folgen von Berufsunfällen am Arbeitsplatz und Berufskrankheiten versichert – auch Teilzeitler, die mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Das heisst: Diese Personen können die Unfalldeckung in der Grundversicherung der Krankenkasse sistieren. Tun sie das nicht, zahlen sie unnötig Prämien.
Die Unfalldeckung nicht ausschliessen sollten aber insbesondere Hausfrauen, Selbständigerwerbende, Erwerbslose, die nicht stempeln, Ausgesteuerte sowie alle Senioren, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen. Sie brauchen die Unfalldeckung der Krankenkasse unbedingt.
22. Oktober 2011 | Bernhard Bircher, Redaktor K-Geld