SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 05/2011

Hausverwaltung: Wie viel Honorar habe ich zugut?

Ich habe für ein Haus während 20 Jahren die Verwaltung gemacht. Die jährlichen Mieteinnahmen betragen rund 25 000 Franken. Das Haus gehört mir und einem Bekannten. Nun möchten wir das Haus verkaufen. Wie viel darf ich für die Hausverwaltung in Rechnung stellen?

Es kommt darauf an, was Sie mit Ihrem Partner abgemacht haben. Falls nichts vereinbart wurde, stellt sich die Frage, ob trotzdem ein Honorar geschuldet ist. Das wäre dann der Fall, wenn Sie die Hausverwaltung auch im Auftrag des Partners besorgt hätten. Und: Wenn er davon ausgehen musste, dass Sie die Arbeit nicht als Freundschaftsdienst aufgefasst haben. Zudem wäre ein grosser Teil der Forderung längst verjährt.

Zur Honorierung von Immobilienverwaltern: Es gibt solche, die ihren Aufwand nach Anzahl geleisteter Stunden abrechnen. Andere vereinbaren einen Prozentsatz der Brutto-Mieteinnahmen minus Nebenkosten. Faustregel: Im Durch­schnitt erhält ein Verwalter 4 bis 5 Prozent der Netto-Mieteinnahmen. Der Satz ist bei älteren und wartungsintensiveren Liegenschaften meist höher als bei Neubauten. In Regionen mit tiefen Mietzinsen – wie etwa im Kanton Jura – können es bis zu 6 Prozent sein.  

22. Oktober 2011 | fs


Beitrag als PDF
Hausverwaltung: Wie viel Honorar habe ich zugut?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandte Artikel
Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Spezialanstrich voll zahlen? Miete: Muss ich die Reparatur der Balkontür bezahlen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte