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Ich arbeite 42 Stunden pro Woche, das sind 8,4 Stunden am Tag. Aus betrieblichen Gründen kann ich jeden Tag erst nach 6 Stunden Pause machen. Muss ich so lange warten, bis ich eine Pause machen kann?
Nein. Sie haben laut Arbeitsgesetz Anspruch auf eine Pause von einer Viertelstunde, falls ein Arbeitsblock fünfeinhalb Stunden überschreitet. Das heisst in Ihrem Fall: Der sechsstündige Arbeitsblock ist mit einer Pause von einer Viertelstunde zu unterbrechen. Pausen sollten ungefähr in der Mitte des Arbeitsblocks angesetzt werden.
Die Pause zählt normalerweise nicht zur Arbeitszeit. Ausnahme: Dürfen Sie während Ihrer Pause den Arbeitsplatz nicht verlassen, gilt die Pause als Arbeitszeit.
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14. Oktober 2011 | Rasmus Dwinger