SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | saldo 16/2011

Verspätete Überweisung: Bank zahlt den Schaden

Bankkunden müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Zahlungsaufträge rechtzeitig ausgeführt werden. Bei Nichterfüllung schuldet die Bank Schadenersatz.

Am Samstag, 3. September 2011, erteilte Daniel K. der UBS Schaffhausen per E-Banking den Auftrag, von seinen zwei Schweizer-Franken-Konten jeweils einen grösseren Betrag auf sein Euro-Konto zu übertragen. Terminiert war der Auftrag auf den nächsten Banktag, also Montag, 5. September.

Der eine Auftrag wurde termingerecht ausgeführt, der grössere – 50 400 Franken – erst am Dienstag. Genau dann hatte aber die Schweizerische Nationalbank verkündet, dass sie den Euro nicht mehr unter Fr. 1.20 fallen lasse. Innert Minuten schnellte der Kurs von 1.12 auf über 1.20 hoch. Für Daniel K. bedeutete das einen Verlust von gut 3000 Franken.

Die UBS Schaffhausen lehnte es zuerst ab, den Schaden zu übernehmen. Eine interne Überprüfung des nicht gerundeten Zahlungsauftrages habe zur Verzögerung geführt. Erst als Daniel K. hartnäckig blieb und mit juristischen Schritten drohte, gab die UBS nach. Sie erstattete ihm die Differenz Anfang Oktober zurück.

Laut Hans Ruedi Schmid, Leiter saldo-Rechtsberatung, muss sich der Kunde darauf verlassen können, dass seine Bank die Zahlungsaufträge gemäss Vertrag ausführt. Sonst wird die Bank schadenersatzpflichtig. Zu Recht hat sich Daniel K. dagegen gewehrt, dass er den Schaden selber tragen soll. Die UBS teilt ihren Kunden die Annahme- und Ausführungszeiten für Zahlungsaufträge jeweils in einem Infoblatt mit.

Die UBS will sich unter Berufung auf das Bankgeheimnis zum konkreten Fall nicht äussern. In allgemeiner Form schreibt die Bank, dass sie ihren Pflichten jeweils «vollumfänglich nachkomme». Sie hafte nur für direkte Schäden, die von ihr durch Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt verursacht seien.

11. Oktober 2011 | Thomas Lattmann, Redaktion saldo


Beitrag als PDF
Verspätete Überweisung: Bank zahlt den Schaden
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandte Artikel
Darf der Vermögensverwalter Retrozessionen kassieren? Warum die 3. Säule nur bei der Bank? Wie sollen wir die Renovation unseres Hauses finanzieren?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte