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Ich wohne in einer Wohnung im dritten Stock – ohne Lift. Seit einem Jahr leide ich zunehmend an Herzproblemen. Der Arzt verbietet mir, die Treppen hochzusteigen, und empfiehlt mir dringend eine Wohnung mit Lift. Ich kann aber nur zweimal pro Jahr kündigen – per Ende April und per Ende Oktober. Darf ich den Mietvertrag vorzeitig auflösen?
Ja. Einen Mietvertrag kann man aus wichtigen Gründen auch ausserhalb der vertraglichen Termine kündigen. Gesundheitliche Probleme stellen einen solchen wichtigen Grund dar. Da Treppensteigen in den dritten Stock Ihre Gesundheit gefährdet, ist die Wohnung im dritten Stock nicht mehr zumutbar. Es liegt somit ein wichtiger Grund vor, der Sie zur vorzeitigen Kündigung berechtigt. Das heisst: Sie dürfen den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten per Ende eines jeden Monats auflösen. Sie können sogar noch schneller ausziehen, wenn Sie einen Ersatzmieter für Ihre Wohnung finden.
07. Oktober 2011