|
(0) |
Ich bin 43 Jahre alt und von Kindheit an schwer behindert. Darum brauche ich teure Therapien. Meine Eltern haben mich immer wieder finanziell unterstützt. Nun sind sie kurz hintereinander gestorben und hinterlassen Bargeld im Wert von 120 000 Franken. Meine beiden Schwestern sagen, dass ich davon nichts erben werde. Ich hätte meinen Teil schon zu Lebzeiten der Eltern erhalten. Stimmt das?
Nein. Zwar gilt in der Regel: Wer von den Eltern grössere Geldbeträge bekommen hat, muss sich diese nach dem Tod der Eltern als Erbvorbezug anrechnen lassen. Dazu gehören etwa Darlehen, wertvolle Geschenke, Geldbeträge für Geschäftsgründungen oder teure Ausbildungen. Das gilt aber nicht für Summen, die Sie von Ihren Eltern aufgrund Ihrer schweren Behinderung erhalten haben. Sie müssen sich also die elterliche Hilfe nicht an den Erbteil anrechnen lassen. Da Sie drei Geschwister sind, beträgt Ihr Erbanteil am Bargeld 40 000 Franken.
07. Oktober 2011