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Vor zwei Wochen ist meine Tochter zur Welt gekommen. Da ich meine Arbeit in der Kunstgalerie aber vermisse, möchte ich sofort wieder arbeiten. Ist das erlaubt? Ich fühle mich vollkommen fit, und für das Kind ist gesorgt.
Nein. Während der ersten acht Wochen nach der Geburt gilt für eine Mutter ein Arbeitsverbot. Nachher dürfen Sie Ihre Tätigkeit in der Galerie wieder aufnehmen. Das heisst, Sie sind nicht verpflichtet, während des ganzen Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen zu Hause zu bleiben. Aber aufgepasst: Sobald Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen, erlischt Ihr Anspruch auf Taggelder aus der Mutterschaftsversicherung.
07. Oktober 2011