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Beratung | K-Tipp 16/2011

Abholschein der Post: Bringt es etwas, die Gerichtsvorladung zu ignorieren?

Vor ein paar Monaten habe ich mein Auto verkauft. Nun will der Käufer von mir 2500 Franken, weil er nachträglich das Getriebe reparieren lassen musste. Bei der Schlichtungsstelle konnten wir uns nicht einigen. Deshalb gelangte er ans Bezirksgericht. Nun hatte ich einen Abholschein von der Post im Briefkasten – für eine Gerichtsvorladung. Kann ich sie einfach ignorieren?

Nein. Es nützt nichts, wenn Sie die Vorladung nicht beachten. Denn eine eingeschrieben verschickte Gerichtsvorladung gilt laut Gesetz am siebten Tag nach erfolglosem Zustellversuch als zugestellt. Genauer: Ignoriert jemand eine Abholungseinladung der Post im Briefkasten, gilt die Vorladung am 7. Tag dennoch als zugestellt.

Das ist zwar nur der Fall, wenn jemand mit der Zusendung einer Gerichts­urkunde rechnen musste. Da Sie mit dem Käufer bereits in einen Rechtsstreit verwickelt sind, ist das aber bei Ihnen der Fall.    

30. September 2011 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp


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