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Beratung | K-Tipp 15/2011

Alimente: Muss ich weniger zahlen?

Meine Ex-Frau wandert mit unseren zwei ­Kindern in ihre Heimat Bosnien aus. Ich zahle an alle drei Unterhaltsbeiträge. In Bosnien sind die Lebenshaltungskosten aber tiefer als in der Schweiz. Kann ich die Alimentenzahlungen reduzieren?

Ja. Bei einer erheblichen und dauernden, nicht vor­aussehbaren Veränderung der Verhältnisse können die Alimente angepasst werden. Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen erfüllt. Sie dürfen die Unterhaltsbeiträge jedoch nicht eigenmächtig kürzen: Sie müssen sich mit Ihrer Ex-Frau über den Betrag einigen. Die Abmachung zu den Kinderalimenten muss anschliessend von der Vormundschaftsbehörde genehmigt werden.

Können Sie und Ihre Ex-Frau sich nicht ­einigen, müssen Sie als Zahlungspflichtiger beim Gericht eine Klage einreichen.  


Buchtipp: Alles zum Thema lesen Sie im neuen «Saldo»-Ratgeber: «Das Handbuch zu Trennung und ­Scheidung» (1. Auflage, 246 Seiten). Zu bestellen unter www.ktipp.ch.

17. September 2011 | bs


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