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Meine Ex-Frau wandert mit unseren zwei Kindern in ihre Heimat Bosnien aus. Ich zahle an alle drei Unterhaltsbeiträge. In Bosnien sind die Lebenshaltungskosten aber tiefer als in der Schweiz. Kann ich die Alimentenzahlungen reduzieren?
Ja. Bei einer erheblichen und dauernden, nicht voraussehbaren Veränderung der Verhältnisse können die Alimente angepasst werden. Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen erfüllt. Sie dürfen die Unterhaltsbeiträge jedoch nicht eigenmächtig kürzen: Sie müssen sich mit Ihrer Ex-Frau über den Betrag einigen. Die Abmachung zu den Kinderalimenten muss anschliessend von der Vormundschaftsbehörde genehmigt werden.
Können Sie und Ihre Ex-Frau sich nicht einigen, müssen Sie als Zahlungspflichtiger beim Gericht eine Klage einreichen.
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17. September 2011 | bs