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Beratung | K-Tipp 15/2011

Früher ausgezogen: Ganze Miete zahlen?

Ich habe meine Mietwohnung ordentlich auf Ende Juni gekündigt. Den Schlüssel habe ich jedoch bereits Mitte Juni abgegeben, weil ich bereits in meine neue Wohnung einziehen konnte. Schulde ich dem Vermieter dennoch den ganzen Monatsmietzins?

Ja. Sie schulden auch dann die volle Monats­miete, wenn Sie vorher ausziehen.

Die vorzeitige Rückgabe des Schlüssels befreit Sie nicht vom Bezahlen. Denn Ihr Mietvertrag endet erst Ende Juni, und Sie sind freiwillig vorher ausgezogen. Der Vermieter muss deshalb nicht auf einen Teil des Mietzinses verzichten.

Sie sind nur dann von der Mietzinszahlung befreit, wenn der Vermieter die Wohnung bereits ab Mitte Juni weitervermietet hat.


Buchtipp: Alles Wichtige zum The­ma, Tipps und Musterbriefe liefert der «Saldo»-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick» (3. Auflage, 142 Seiten, Fr. 25.–). Zu bestellen unter www.ktipp.ch.

17. September 2011 | Nadja Burri


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