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Beratung | saldo 14/2011

10 Fragen zur Abänderung eines Scheidungsurteils

1 Wann lassen sich Alimente abändern?

Kinderalimente können erhöht oder gesenkt werden, wenn sich die Verhältnisse erheblich, dauernd und unvorhersehbar verändert haben. Die Ehegattenalimente dürfen unter den gleichen Voraussetzungen herabgesetzt oder aufgehoben werden. Für eine Erhöhung sind zusätzliche Bedingungen nötig. 


2 Was ist eine erhebliche Veränderung der Verhältnisse?

Bei einem tiefen Einkommen ist bereits eine Lohnkürzung beim Pflichtigen um 10 Prozent erheblich. Bei einem hohen Einkommen nur dann, wenn seine Unterhaltspflicht sehr hoch ist.


3 Wann spricht man von einer dauernden Verän­derung der Verhältnisse?

Eine kurze Periode der Arbeitslosigkeit genügt dafür nicht. Wer aber länger arbeitslos ist oder an einer neuen Stelle mit einem tieferen Lohn vorlieb nehmen musste, hat gute Chancen auf eine Reduktion der Alimente.


4 Kann der Alimenten­zahler eine Reduktion verlangen, wenn er eine neue Familie gründet?

Ja, wenn er die Beiträge trotz allen ihm und seiner neuen Partnerin zumutbaren Mass-nahmen nicht aufbringen kann. Er und die neue Familie müssten aber in Not geraten oder sich mehr einschränken als die unterhaltsberechtigte Ex-Gattin.


5 Was gilt, wenn der Alimentenempfänger plötzlich viel mehr verdient?

Wenn dies nicht schon bei der Scheidung bekannt war und die im Urteil festgelegten Alimente zur Deckung des normalen Unterhalts ausreichen, hat der Alimentenzahler meist Anspruch auf eine Reduktion der Beiträge.


6 Führt ein Konkubinat des Alimenten­emp­fän­gers zur Reduktion?

Bei einem gefestigten Konkubinat fallen persönliche Alimente weg, nicht aber diejenigen für die Kinder.Ein gefestigtes Konkubinat besteht nach rund fünf Jahren. Oder bei einer Beziehung mit gemeinsamem Kind. Bei Beendigung des Konkubinats lebt der Anspruch auf persönliche Alimente wieder auf.


7 Wer regelt die Abän­derung der Alimente?

Für die Kinderalimente ist die Genehmigung der Vormundschaftsbehörde nötig. Eine Abänderung des Erwachsenenunterhalts können die Ex-Ehegatten selbst schriftlich vereinbaren. Sind sie sich nicht einig, können sie das Gericht einschalten.


8 Ab wann gilt der neue Unterhaltsbeitrag?

Ab dem Tag der Einreichung der Klage, in Ausnahmen erst ab Urteilsdatum. Eine rückwirkende Herabsetzung von Alimenten kann nicht verlangt werden.


9 Lassen sich elterliche Sorge, Obhutsregelung und Besuchsrecht nachträglich abändern?

Ja. Es braucht aber triftige Gründe dafür. Massgebend ist das Wohl des Kindes.


10 Wer ist zuständig für Abänderungen in Kinderbelangen?

Beim Einverständnis beider Seiten die Vormundschaftsbehörde. Widersetzt sich ein Elternteil, so entscheidet das Gericht, wenn es um die elterliche Sorge geht. Und die Vormundschaftsbehörde, wenn das Besuchsrecht oder andere Fragen des persönlichen Verkehrs betroffen sind.   

10. September 2011 | Muriel Völkle


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