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Beratung | K-Tipp 14/2011

Probezeit: Verliere ich meine Überstunden?

Ich bin Schreiner und habe eine neue Arbeitsstelle angetreten. In der Probezeit musste ich bereits Überstunden ma­chen. Diese will mir der Arbeitgeber nicht anrechnen. Er meint, die Überstunden seien nur nötig ge­wesen, weil ich Anfänger sei und noch nicht voll ­arbeiten könne. Ist das korrekt?

Nein. Wenn Angestellte eingearbeitet werden müssen, geht das grundsätzlich auf Kosten des Arbeitgebers. Da er Ihre Überstunden angeordnet hat, muss er diese auch vergüten. Enthält Ihr Arbeitsvertrag keine anderslautende Regelung, sind die Überstunden mit einem Zuschlag von 25 Prozent abzugelten.

Ihr Arbeitgeber kann die Überstunden auch mit Freizeit abgelten – aber nur, falls Sie einverstanden sind. Häufig ist aber das Kompensieren von Überstunden durch Freizeit vertraglich vorgesehen.  


Buchtipp
: Alle wichtigen Infos und Tipps zum Thema lesen Sie im «Saldo»-Ratgeber «Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen» (6. Auflage, 190 ­Seiten). Zu be­stellen auf www.ktipp.ch.

04. September 2011 | Rasmus Dwinger


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Probezeit: Verliere ich meine Überstunden?
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