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Beratung | K-Geld 04/2011

Gemeinsames Depot: Gilt der Einlegerschutz für beide Ehepartner?

Ich möchte bei einer Bank insgesamt 200 000 Franken in Obligationen anlegen. Garantiert sind beim Einlegerschutz 100 000 Franken. Wenn ich und meine Ehefrau je 100 000 Franken investieren, sind dann beide Tranchen zu 100 Prozent gesichert?

Ja. Die Einlagensicherung über 100 000 Franken gilt grundsätzlich pro Kunde und Bank – Ehepartner werden als separate Kunden betrachtet. Bei Gemeinschaftskonten – das sind Konten, die auf zwei Namen lauten – wird der Saldo hälftig aufgeteilt und den Ehepartnern angerechnet. Ehepartner können also je 100 000 Franken bei derselben Bank anlegen und beide voll von der Einlagensicherung profitieren. Die Einlagensicherung ist vor allem bei Kassenobligationen zu beachten, weil dort die Bank Schuldner ist. Bei Unternehmensobligationen, zum Beispiel von ­Firmen wie Nestlé, wären Sie von einem Konkurs Ihrer Hausbank nicht betroffen, auch wenn die Obligation dort im Wertschriftendepot liegt. Schuldner ist in diesem Fall nicht die Bank, sondern ­Nestlé. 

28. August 2011 | fs


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