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Kürzlich brach der rechte Rückspiegel ab, als ich mit meinem Auto durch die Waschanlage fuhr – obwohl ich ihn eingeklappt hatte. Ich hatte auch die anderen Anweisungen zur Benützung der Waschanlage genau befolgt. Doch der Betreiber der Autowaschanlage verweigert die Übernahme des Schadens. Er verweist auf ein angebrachtes Schild. Darauf steht, jede Haftung sei ausgeschlossen. Bleibt der Schaden also an mir hängen?
Ja. Grundsätzlich gilt: Wer Geld für eine Dienstleistung verlangt, muss diese sorgfältig erfüllen. Der Betreiber muss deshalb dafür sorgen, dass die Anlage einwandfrei funktioniert. Dazu gehört auch, dass Fahrzeuge beim Waschen nicht beschädigt werden. Unterlässt er dies, entfällt sein Anspruch auf das Geld für die Autowäsche.
Es ist aber zulässig, per Vertrag die Haftung für Schadenersatz wegzubedingen. Dies hat der Betreiber durch das Anbringen des Schildes getan. Da Sie die Tafel gesehen haben und das Auto trotzdem waschen liessen, ist dieser Haftungsausschluss rechtsgültig vereinbart worden. (mv)
20. August 2011 | Muriel Völkle