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Kürzlich ist meine Mutter gestorben. Sie ist Philippinin. Ihr letzter Wunsch war, in ihrer Heimat beigesetzt zu werden. Für die Reise auf die Philippinen und die Beerdigung benötige ich mindestens fünf Tage. Ich bin voll erwerbstätig und im Monatslohn angestellt. Muss mir der Betrieb diese Freitage gewähren?
Ja. Ein Betrieb muss den Angestellten die üblichen freien Stunden und Tage gewähren. Dazu gehört nach dem Tod Ihrer Mutter auch die Anwesenheit bei der Bestattung. Allerdings können Sie vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass er Ihnen für alle fünf Tage, an denen Sie ausfallen, den Lohn zahlt.
Er muss nur so lange für den Lohn aufkommen, wie dies bei einer Bestattung in der Schweiz der Fall wäre. Somit müssen Sie für einen Teil der Abwesenheit (zwei bis drei Tage) eine Lohnkürzung akzeptieren oder allfällige Überstunden kompensieren.
12. Juni 2011 | Nadja Burri