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Ich arbeite als Putzfrau und als Kioskverkäuferin ein paar wenige Stunden pro Woche. Es sind verschiedene Arbeitgeber. Das wöchentliche Gesamtpensum übersteigt acht Stunden. Bin ich damit gegen Freizeitunfälle versichert?
Nein. Sie wären nur zusätzlich bei Freizeitunfällen versichert, wenn das Wochenpensum beim gleichen Arbeitgeber mehr als acht Stunden betragen würde. Es genügt nicht, wenn bloss das Total des Wochenpensums der verschiedenen Stellen über acht Stunden liegt.
Sie sind aber über ihre Krankenkasse gegen Freizeitunfälle versichert, denn unter diesen Umständen konnten Sie die Unfalldeckung bei der Krankenkasse gar nicht ausschliessen. Übrigens: Unfälle am Arbeitsplatz sind immer versichert – unabhängig von der Anzahl wöchentlicher Arbeitsstunden.
12. Juni 2011 | bg