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Beratung | K-Tipp 12/2011

Unfall-Spätfolgen: Deckung durch Rechtsschutz?

Ich hatte als Schüler einen Unfall, der meine Zähne beschädigte. Jetzt, nach 23 Jahren, ist eine Nachbehandlung nötig. Die jetzt zuständige Krankenkasse will nicht alles ­zahlen. Und die Rechtsschutz-Ver­sicherung will mir nicht helfen. Ist mein Fall durch die Rechtsschutz-Ver­sicherung gedeckt?

Nein. Hier gilt das Prinzip: Ein brennendes Haus kann man nicht versichern. Mit anderen Worten: Der Versicherungsschutz gilt nur für Rechtsfälle, die während der Dauer des Vertrages ein­treten. Was vorher passierte und jetzt noch andauert, muss der Rechtsschutz nicht übernehmen.

Deshalb argumentiert die Rechtsschutz-Ver­si­che­rung korrekt, wenn sie die jetzt fällige Nachbehandlung als direkte Folge Ihres Unfalls in der Schulzeit ­betrachtet. Damit war der Unfall schon geschehen, als Sie die Police abgeschlossen hatten.

Und der nun entstandene Streit ist  nicht versichert. Immerhin hat Ihnen Ihre Rechtsschutz-Ver­sicherung eine einma­lige Zahlung von 1000 Franken angeboten. Dazu wäre sie nicht verpflichtet gewesen.

12. Juni 2011 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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