SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | Gesundheits-Tipp 06/2011

Darf der Arzt meine Adresse weitergeben?

Mein Arzt kehrte nach Deutschland zurück und übergab die Praxis einem Nachfolger. Jetzt hat mich der neue bereits angeschrieben. Durfte mein Arzt meine Adresse ohne meine Einwilligung verwenden?

Ja. Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Nachfolger einer Arztpraxis die Adresskartei benützen darf, um Patienten und Patientinnen anzuschreiben.

Bei der Krankengeschichte ist es anders: Das Arzt­geheimnis gilt auch gegenüber einem neuen Inhaber der Praxis. Sie müssen also nicht befürchten, dass der neue Arzt Einblick in ihre Diagnosen und Behandlungen hat.

Wenn Sie sich allerdings beim Nachfolger behandeln lassen, willigen Sie automatisch ein, dass er Ihre Krankenakte einsehen darf. Falls Sie einen anderen Arzt wählen, können Sie die Krankengeschichte abholen.

04. Juni 2011


Beitrag als PDF
Darf der Arzt meine Adresse weitergeben?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Medienrecht für die Praxis
Medienrecht für die Praxis
Vom Recherchieren bis zum Prozessieren

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Gespräch mit dem Chef: Heimliche Aufnahme erlaubt? Erhalten wir als Eltern Auskunft über die Heirat? Gehören die Patientenbilder dem Arzt?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte