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Laut Landesmantelvertrag über das Bauhauptgewerbe habe ich im dritten Jahr nach abgeschlossener Lehre Anspruch auf den Mindestlohn von 5449 Franken. In den ersten beiden Jahren nach der Lehre dürfen Arbeitgeber einen reduzierten Lohn zahlen. In diesen zwei Jahren hatte ich insgesamt 6 Monate unbezahlten Urlaub. Mein Chef will mir deshalb den vollen Basislohn erst nach zweieinhalb Jahren gewähren. Ist das zulässig?
Ja. Das ergibt sich aus dem Sinn dieser Regelung: Nach der Lehre haben Angestellte noch nicht die gleiche Kenntnis und Erfahrung wie langjährige Angestellte.
Deshalb ist der höhere Lohn abhängig von der Berufserfahrung. Ein unbezahlter Urlaub bringt punkto Berufserfahrung nichts.
29. Mai 2011 | mv