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Ich habe keine Kinder und bin seit zehn Jahren verheiratet. Nun möchte ich mich scheiden lassen. Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?
Die meisten Ehepaare leben unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dies ist dann der Fall, wenn die Ehepartner nichts anderes vereinbart haben, etwa in einem Ehevertrag. Das grundlegende Merkmal der Errungenschaftsbeteiligung ist, dass Ehepartner auch während der Ehe ihr eigenes Vermögen behalten und auch selber verwalten.
Erst bei der Auflösung der Ehe sind beide Ehegatten am Erfolg des anderen beteiligt. Dabei wird das gesamte während der Ehe angesparte Vermögen hälftig geteilt – auch Guthaben in den Pensionskassen und der dritten Säule.
Erbschaften und Schenkungen, die Sie oder Ihre Frau vor und während der Ehe erhalten haben, gehören dem betreffenden Partner allein. Ebenso ist es mit vor der Ehe angespartem Vermögen.
22. Mai 2011 | fs