SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 10/2011

Erbrecht: Kann ich den Erbvertrag aufheben?

Meine Frau ist vor zwei Jahren gestorben. Gemäss unserem Erbvertrag erben die Kinder erst, wenn ich auch tot bin. Nun habe ich eine neue Lebenspartnerin, die meine Kinder nicht akzeptieren. Deshalb möchte ich den ­Erbvertrag zugunsten meiner neuen Freundin abändern oder aufheben. Ist das mit einem Testament möglich?

Nein. Mit einem Testament können Sie den ­Erbvertrag weder ändern noch aufheben. Vielmehr gilt:

  • Wollen Sie den Erbvertrag ändern, müssen alle am Vertrag beteiligten Erben zustimmen. Zudem ist dazu eine notarielle ­Beurkundung erforderlich.
  • Wollen Sie den Erb­vertrag aufheben, genügt die einfache schriftliche Form – ohne ­notarielle ­Beurkundung. Doch auch für die Auf­hebung brauchen Sie das Ja Ihrer ­Kinder.


Aber: Wenn Sie Ihre jetzige Freundin heiraten, hat sie als Ehefrau trotz des Erbvertrags einen gesetz­lichen Pflichtteil von 50 Prozent Ihrer Hinterlassenschaft.

15. Mai 2011 | Hans Ruedi Schmid


Beitrag als PDF
Erbrecht: Kann ich den Erbvertrag aufheben?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Erben und Vererben
Erben und Vererben
Vom Testament bis zur Erbteilung

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zu Fristen Soll ich die Erbschaft ausschlagen? Kann ich eine Kopie des Testaments verlangen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte