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Mein Mann hat Krebs. Die Behandlung könnte ihn unfruchtbar machen, deshalb wollte er seine Spermien vorsorglich einfrieren lassen. Unser Arzt hat nicht gesagt, dass die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernimmt. Müssen wir die Rechnung trotzdem zahlen?
Nein. Ärzte müssen ihre Patienten nicht nur über Nebenwirkungen und Risiken einer Behandlung aufklären, sondern auch über deren Kosten. Der Arzt hätte Ihrem Mann sagen müssen, dass die Grundversicherung der Krankenkasse für das Einfrieren der Spermien nicht aufkommt.
Weil er dies in Ihrem Fall unterlassen hat, hat er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Deshalb haftet er für den finanziellen Schaden. Das bedeutet: Der Arzt muss die Kosten für das Einfrieren der Spermien bezahlen.
07. Mai 2011