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Seit Jahren gehe ich zur selben Therapeutin und hatte jeweils 30 Tage Zeit, die Rechnungen zu zahlen. Jetzt hat sie die Zahlungsfrist auf 10 Tage gekürzt. Muss ich das akzeptieren?
Nein. Die Zahlungsfrist ist Teil des Vertrages zwischen Ihnen und der Therapeutin. Wenn bisher eine Frist von 30 Tagen vereinbart war, kann die Therapeutin diese Abmachung nicht einseitig ändern. Auch eine einseitige Tariferhöhung müssten Sie nicht akzeptieren.
07. Mai 2011