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Beratung | K-Tipp 09/2011

Rücktritt vom Hauskauf-Vorvertrag: Ist meine Anzahlung verloren?

Ich habe einen Reservationsvertrag für ein Haus unterzeichnet und dafür 25 000 Franken angezahlt. Jetzt will ich das Haus aber nicht mehr kaufen – und ich habe deshalb die An­zahlung zurückverlangt. Doch der Verkäufer weigert sich, meine Anzahlung zurückzu­schicken. Darf er das?

Nein. Ein Reservations- beziehungsweise Vorvertrag über den Kauf ­einer Liegenschaft muss zwingend öffentlich beurkundet werden, damit er gültig ist. Da Ihr Reservationsvertrag nicht öffentlich beurkundet wurde, ist er ungültig. Sie können also vom Vorvertrag zurück­treten und Ihre Anzahlung zurück­verlangen.

30. April 2011 | sh


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Rücktritt vom Hauskauf-Vorvertrag: Ist meine Anzahlung verloren?
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Kommentare (1)

 
  • Franz56 | 06.05.2011, 15:17

    Vergleich mit Makler

    Ich habe bei Bento Immobilien in Dietikon vor einiger Zeit einen
    Vorvertrag abgeschlossen. Nach meinem Rücktrittsschreiben wollte
    Bento meine Anzahlung von 10000 Franken ebenfalls zurückbehalten.
    Bei uns ist es bis zum Prozess gekommen. Bento musste danach den
    Betrag zurückerstatten. Vor Bento sei also gewarnt.
    Unterschreiben Sîe also einen Vorvertrag erst, wenn Sie ganz
    sicher sind, dass Sie die Immobilie auch wirklich kaufen wollen.

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