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Ich habe einen Reservationsvertrag für ein Haus unterzeichnet und dafür 25 000 Franken angezahlt. Jetzt will ich das Haus aber nicht mehr kaufen – und ich habe deshalb die Anzahlung zurückverlangt. Doch der Verkäufer weigert sich, meine Anzahlung zurückzuschicken. Darf er das?
Nein. Ein Reservations- beziehungsweise Vorvertrag über den Kauf einer Liegenschaft muss zwingend öffentlich beurkundet werden, damit er gültig ist. Da Ihr Reservationsvertrag nicht öffentlich beurkundet wurde, ist er ungültig. Sie können also vom Vorvertrag zurücktreten und Ihre Anzahlung zurückverlangen.
30. April 2011 | sh
Kommentare (1) |
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Ich habe bei Bento Immobilien in Dietikon vor einiger Zeit einen
Vorvertrag abgeschlossen. Nach meinem Rücktrittsschreiben wollte
Bento meine Anzahlung von 10000 Franken ebenfalls zurückbehalten.
Bei uns ist es bis zum Prozess gekommen. Bento musste danach den
Betrag zurückerstatten. Vor Bento sei also gewarnt.
Unterschreiben Sîe also einen Vorvertrag erst, wenn Sie ganz
sicher sind, dass Sie die Immobilie auch wirklich kaufen wollen.