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Meine Mutter ist schwer krank und pflege-bedürftig. Da sie bis zu ihrem Tod zu Hause bleiben möchte, will ich jemanden für ihre Pflege anstellen. Darf ich mit der Pflegerin einen Arbeitsvertrag abschliessen, der genau am Todestag meiner Mutter endet?
Nein. Da nicht absehbar ist, wann Ihre Mutter sterben wird, müssen Sie die Pflegerin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ausstatten, der nur mittels Kündigung beendet werden kann. Immerhin können Sie vertraglich die Minimalkündigungsfrist von einem Monat vereinbaren. Wenn Sie dann das Arbeitsverhältnis nach dem Tod Ihrer Mutter kündigen, müssen Sie die Pflegerin so wenigstens nicht lange weiterbezahlen.
30. April 2011 | sh