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In der Apotheke wollte ich Tabletten abholen, die mir der Arzt verschrieben hat. Im Geschäft öffnete ich gleich die verschweisste Schachtel, um den Beipackzettel zu lesen. Als ich sah, wie viele Nebenwirkungen das Medikament hat, wollte ich doch lieber darauf verzichten. Aber die Apotheke weigerte sich, die Packung zurückzunehmen, obwohl ich keine einzige Tablette verbraucht habe. Darf sie das?
Ja. Die Apotheke ist nicht verpflichtet, ein bereits verkauftes Medikament zurückzunehmen. Sie muss Ihnen auch nicht das Geld zurückgeben. Zudem darf sie aus Sicherheitsgründen eine offene Schachtel gar nicht weiterverkaufen. In diesem Fall müssen Sie sich an Ihren Arzt wenden. Er hat Ihnen das Medikament verschrieben, und er hätte Sie auch über die Nebenwirkungen der Tabletten aufklären müssen.
09. April 2011