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Mein Mann ist kürzlich verstorben. Sein Arbeitgeber hat noch zwei Monatslöhne ausbezahlt, allerdings hat er die Beiträge für die Sozialversicherung abgezogen. Ist das korrekt?
Nein. Ihr verstorbener Mann muss keine Beiträge mehr an die Sozialversicherung entrichten. Der Arbeitgeber hat den Bruttobetrag auszuzahlen. Dazu gehören neben dem Lohn auch Lohnbestandteile wie zum Beispiel der 13. Monatslohn, Provisionen oder regelmässige Zulagen für Nacht- oder Schichtarbeit.
09. April 2011